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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

Full text: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
833000799
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36018
Document type:
Monograph
Author:
Schober, Hugo
Title:
Die Volkswirthschaftslehre
Edition:
3. Aufl.
Place of publication:
Kiel
Scope:
1 Online-Ressource (X, 391 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

298 Zweiter Teil. Kandel. XIV. Kaufmännisches Anterrichtswesen. 
„Du bedarfst noch soweit der Leitung, daß man dich zum Schulbesuch zwingen muß". 
Zn der Praxis würde sich außerdem die unsinnige Konsequenz ergeben, daß die schlechten 
Schüler, die erst durch längeres Bänkedrücken ihr Zeugnis ersitzen, nicht mehr vorn 
Zwange gefaßt werden könnten, da sie 17—18 Jahre alt werden auf der Schule. 
Die fleißigen und begabten Schüler dagegen, die früher ihr Ziel erreichen, müßten 
gleich dem Volksschüler in die Zwangsschule. 
Drei Zahreskurse soll unsere obligatorische Schule umfassen, den drei Lehrlings- 
jahren entsprechend. Die Zeit genügt, um das Notwendigste zu lehren; und wer in 
diesen drei Jahren der Übergangszeit von dem völligen Zwang der Volksschule zur 
völligen Freiheit des Lebens nicht erzogen ist, der wird auch in dem einen vierten 
Jahre nicht erzogen werden. 
Ich sagte, wir verlangen die freiwillige Schule und die Pflichtschule. Als frei 
willige Schule fordere ich in großen Städten zunächst eine Tagesschule nach sächsischem 
Muster für tüchtige Volksschüler, die bei einem liberalen Lehrherrn sind, der ihnen 
täglich zwei Stunden freigibt, wie das in den großen Kandelsstädten Sachsens ganz 
allgemein üblich ist. Diese Schulen würden mit 12 wöchentlichen Stunden unterrichten 
und außerdem noch etwas zu erweiternden Pensum der obligatorischen kaufmännischen 
Fortbildungsschule Englisch und Französisch lehren. Der Schüler, der sie drei Jahre 
lang mit Erfolg besucht hätte, würde nach Ablauf seiner Lehrzeit, was praktisch ver 
wendbare Kenntnisse angeht, nicht hinter denen zurückstehen, denen die bessere Lage 
der Eltern den Besuch einer Realschule erlaubte. 
Außerdem bedürfen wir der fakultativen Abendkurse für solche Leute, die, dem 
schulpflichtigen Alter entwachsen, den Tag über in erwerbender Stellung sind und ihre 
freie Zeit am Abend darauf verwenden, sich weiterzubilden. 
Diese Schulen können also nur abends unterrichten, und darin, daß sie es tun, 
liegt, ganz abgesehen von dem übrigen Nutzen, den sie stiften, etwas Erziehendes. 
Lier haben wir es in der Zukunft, wenn der Zwang bis zum siebzehuten Jahre dauert, 
nur mit erwachsenen, wirklich freiwillig arbeitenden jungen Leuten zu tun, die, statt 
dem lockenden Vergnügen nachzugehen, in den Abendstunden Kapital sammeln zu edlerer 
Lebensführung, Kapital auch sammeln für ihre eigene materielle Zukunft, Kapital 
endlich für uns alle, für das ganze deutsche Volk. Das sind gerade die Kreise, aus 
denen hoffentlich noch manche Männer eigener Kraft hervorgehen werden, die den 
oberen Zehntausend neues Blut aus dem kräftig sprudelnden Born deutscher Volks- 
krast zuführen werden. 
Wir machen, um es nochmals zu betonen, durch Eröffnung der obligatorischen 
Schule die fakultativen Kurse nicht überflüssig. Wir entziehen ihnen die jugendlichen 
Elemente zwischen 14 und 17 Jahren und führen sic ihnen wieder zu als reifere 
juugc Männer, in denen die Lust zum weiteren Lernen, die tätige Neugierde, geweckt 
ist. Sprachliche, rechtliche, wirtschaftliche und andere Kurse werde« mehr und von besser 
vorbereiteten jungen Männern als bisher besucht werden, so daß sie auch ihre Ziele 
höher stecken können, als es bis jetzt möglich ist. 
Die obligatorische kaufmännische Fortbildungsschule ist also, und das sei aus das 
nachdrücklichste hervorgehoben, nicht nur der Abschluß einer Entwicklung, sondern viel 
mehr der Anfang einer neuen lebenskräftigen Entwicklung, das feste Fundaincnt, auf 
dem sich das Gebäude einer gründlichen, mannigfaltigen Fach- und Allgemeinbildung 
unserer Heranwachsenden kaufmännischen Jugend erheben soll. 
Wenn Sie dafür sorgen, daß durch Einführung der Fortbildungsschulpflicht jeder 
Kaufmannslehrling, der nur Volksschulbildung besitzt, zum Weiterlernen angehalten 
wird, wenn Sie in ihm durch einen dreijährigen guten Unterricht den Kunger nach 
mehr Wissen, nach höherer Bildung wecken, wenn Sie ferner dafür sorgen, daß neben 
den Pflichtschulen Schulen mit höheren Lehrzielen eingerichtet werden, dann tun Sie
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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