Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Volkswirthschaftslehre

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Volkswirthschaftslehre

Monograph

Identifikator:
833000799
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36018
Document type:
Monograph
Author:
Schober, Hugo
Title:
Die Volkswirthschaftslehre
Edition:
3. Aufl.
Place of publication:
Kiel
Scope:
1 Online-Ressource (X, 391 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Volkswirthschaftslehre
  • Title page
  • Contents

Full text

380 Buch 5. Kap. 2. Consumtionsverändcrungen. 
Höhe der jährlichen Prämien richtet sich bei lebenslänglicher 
Versicherung selbstverständlich wesentlich mit nach der vom Ber- 
sicherungsabschlusse an bis zur Auszahlung der Versicherungs 
summe verbleibenden Zeit, deren muthmaßliche Dauer wieder 
von der Anzahl der Jahre abhängt, welche der Versicherte 
wahrscheinlich nvch bei seinem dermaligen Alter, gemäß der über 
die menschliche Lebensdauer ans den verschiedenen Altersstufen 
vorliegenden Erfahrungen, sowie zufolge seines Gesundheits 
zustandes, seiner Lebensweise und Beschäftigung zu durchleben 
haben dürfte. Da diese Prämien nun meist behufs Ausgleichung 
der jährlichen Gefahrsunterschiede als Durchschnittsbctrag der auf 
ein Jahr entfallenden Gegenleistung des Versicherungsnehmers 
während der ganzen Versichcrnngsdauer nach einem sich gleich 
bleibenden und keineswegs alljährlich steigendem Satze erhoben 
werden, obgleich die Todeswahrscheinlichkeit in den früheren 
Jahren der Versicherung geringer ist, als in den späteren, eigentlich 
also anfänglich zu viel und nachher bei steigendem Risico zu wenig 
eingezahlt wird, so muß jede versichernde Anstalt die überschüssigen 
Mehreinnahmen aus den vorhergehenden Jahren zur Deckung der 
Mindereinnahmen in den nachfolgenden Jahren als Prämienreserve 
(„reservirte Prämie") zurücklegen und kann jene nicht etwa sogleich 
als Dividende ausgeben. Der bei vorübergehender Versicherung 
zu leistende Prämiensatz wird dagegen hauptsächlich durch die 
Erheblichkeit der währenddem, z. B. während einer Seereise re., 
zu bestehenden Lebensgefahr mitbedingt. Mittels der in recht 
zeitig geleisteten Prämienzahlungen gemachten Ersparnisse aber 
erlangt der Versicherte die Gewißheit, daß er sicherlich, mag 
sein Leben noch so frühzeitig enden, den Seinigen oder sonst 
Jemandem, dem er verpflichtet ist, das versicherte Kapital 
unverkürzt zu hinterlassen vermag, falls er nicht den Anspruch 
auf dasselbe durch eigenes Verschulden, durch vorsätzliche oder 
mutwilligste Herbeiführung seines Todes re. verwirkt. Das 
Lebensversicherungswesen eröffnet somit nicht nur allen denjenigen, 
welche bei Lebzeiten ein ausreichendes Einkommen beziehen, ohne 
gleichzeitig ein die Zukunft der Angehörigen sicherndes Vermögen 
zu besitzen, die Möglichkeit, den einstigen Hinterlassenen ein 
aushelfendes Kapital oder mindestens die Mittel zur Deckung 
einer Schuld re. zu verschaffen, sondern erleichtert es auch Ver 
mögenderen, die einen Grundbesitz rc. an einen Einzelnen zu 
vererben wünschen, anderweit für entsprechende Ausstattung der
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Volkswirthschaftslehre.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.