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Die Reichseisenbahnen

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Bibliographic data

fullscreen: Die Reichseisenbahnen

Monograph

Identifikator:
833658085
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-28151
Document type:
Monograph
Author:
Walter, Heinrich
Title:
Das Petroleumgebiet der galizischen Westkarpathen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Manz
Year of publication:
1883
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 100 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Reichseisenbahnen
  • Title page
  • Contents
  • I. Die Auseinandersetzung zwischen Reich und Bundesstaaten
  • II. Die Reichseisenbahngesellschaft
  • III. Die Organisation der Betriebsverwaltung
  • IV. Das Kleinbahnwesen

Full text

45 
Bei der Neuordnung wäre die Zentralverwaltung auf die 
Geschäfte zu beschränken, die unbedingt für das gesamte Reichsgebiet von 
einer Stelle aus geleitet werden müssen. Das wäre im wesentlichen vor 
allem die Finanzwirtschaft, allgemeine Regelungen und Vorschriften in 
Verwaltung, Betrieb sowie den technischen Dienstzweigen, endlich Her 
stellung des Einvernehmens in Einzelfällen, die das erforderlich 
machen. 
Die Betriebsverwaltung wäre zu dezentrali 
sieren. Hierbei ist ein Übergang von Geschäften der Zentralstelle 
etwa an Direktionen der heutigen preußischen Art nicht tunlich, 
wenigstens nicht in größerem Umfange. Dafür wäre deren Umfang zu 
klein. Vielmehr ist es an der Zeit, die Wirtschaftsgebiete, die 
sich im deutschen Verkehrsleben deutlich abzeichnen, 
auch zu entsprechenden Verwaltungsbezirken z u - 
s a m m e n z u f a's s e n. Ein Beispiel wäre das rheinisch-westfälische 
Wirtschaftsgebiet einschließlich der Saar und des Verkehrs mit dem ver 
lorenen Erzgebiete in Lothringen (des sogenannten Ruhr—Mosel- 
Verkehrs). 
Für je ein solches Wirtschaftsgebiet wäre eine Generaldireklion zu 
bilden. Ihr läge die Regelung des Betriebes sowie die Disposition über 
Personal und Material im großen ob. Sehr wichtig ist auch die Forde 
rung, diese großen Außenverwaltungen in der Feststellung von Bau 
plänen und in der Wirtschaftsführung möglichst selbständig zu stellen. 
Auf diesem Wege würden die schweren Mißstände vermieden, daß Bau 
pläne so viele Instanzen zu durchlaufen haben, daß sie veraltet sind, 
bevor sie dem Betriebe übergeben werden. Ersparte Mittel 
würden der Generaldirektion zu freier Verfügung bleiben, damit 
nicht vermeidbare Ausgaben geleistet werden, nur weil sie einmal 
bewilligt sind. Darüber hinaus würde die Generaldirektion über 
bedeutende Dispositionsfonds verfügen, damit sich die Wirtschafts 
führung den jeweiligen Verkehrsbedürfnissen und der Verkehrs 
lage anpassen kann. Man kann nur dann wirtschaft 
lich arbeiten, wenn man unter eigener Verant 
wortung handelt. In der Generaldirektion würde auch die 
praktische Handhabung der T a r i f p o l i t i k zusammengefaßt, bezüg 
lich deren sie eine eigene selbständige Verantwortung in bestimmten 
Grenzen erhält. Damit würde der jetzige, durch vielköpfige Konferenzen 
und umständliche Berichterstattung erschwerte Geschäftsgang wesentlich 
vereinfacht. Das wird namentlich für die schweren Wirtschaftskämpfe, 
die uns bevorstehen, von Bedeutung sein. In Personal- und Beschwerde 
sachen wird die Generaldirektion der Regel nach die letzte Instanz sein 
können. Wir werden uns in Deutschland, wie so vieles, auch den 
Jnstanzenluxus endlich abgewöhnen müssen.
	        

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Schragen Der Gilden Und Aemter Der Stadt Riga Bis 1621. Häcker, 1896.
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