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Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Bibliographic data

fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

Monograph

Identifikator:
834004690
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83835
Document type:
Monograph
Author:
Werner, Eugen
Title:
Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Vollrath
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (100 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
  • Title page

Full text

7 
Die höchst wahrscheinlich ältesten Spuren einer aus Association 
beruhenden Viehversicherung finden sich in der Baba Kama*), der 
die folgenden Stellen entnommen sind. Sie schildert das Leben, die 
civilrechtlichen Bestimmungen und den Handelsverkehr bei den Juden, 
als dieselben noch in Judaea wohnten. Die Tosefta Baba Kama 
sagt im 11. Kapitel: „Die Eseltreiber dürfen ein Uebereinkommcn 
des Inhalts treffen: Jedem von uns, der durch Räuber oder wilde 
Thiere einen Esel einbüßt, werden wir einen andern Esel beschaffen. 
— Hat er den Esel durch sein eigenes Verschulden eingebüßt, so 
brauchen sie ibm keinen andern Esel zu beschaffen; ist jedoch der 
Verlust ohne sein Verschulden entstanden, so müssen sie ihm einen 
andern Esel beschaffen. Sagt der Besitzer: Gebt mir den Geldwerth, 
und ich werde mir selber einen Esel kaufen, so brauchen sie darauf 
nicht einzugehen, sondern sie kaufen einen Esel und stellen ihn den 
selben zur Verfügung." 
Vervollständigt werden diese Nachrichten durch den babylonischen 
Talmud, der ui» 350—425 n. Chr. gesammelt wurde, und der von 
dem gelehrten Juden Maimonides in Aegypten in den Jahren 1135 
bis 1204 commentirt wurde. Im babylonischen Talmud Baba Kama 
1166 wird die obige Gcsetzesstelle wörtlich mitgetheilt und zur Mo- 
tivirung hinzugefügt: „Der Eseltreiber, der den Esel eingebüßt hat. 
besitzt vielleicht noch einen zweiten Esel; er verlangt deshalb Schaden 
ersatz in Geld, um sich mit dem einen Esel zu begnügen und sein 
Risiko zu vermindern; dies würde jedoch den Gesellschastsvertrag 
altcrircn, und er erhält daher seinen Esel in natura zurück, weil er 
bei einer etwa zu befürchtenden Gefährdung von zwei Eseln eine 
größere Wachsamkeit für sämmtliche Esel der Gesellschaft bethätigen 
würde." 
Bei den Griechen und Römern sind kaum Spuren eines Ver 
sicherungswesens überhaupt vorhanden. Einzelne Fälle einer See 
versicherung sind aufgefunden, worüber jedoch die Forscher auch noch 
zweifelhaft sind. Die Viehvcrsicherung, als der schwierigste aller Ver 
sicherungszweige. hat nicht existirt. 
Im germanischen Mittelalter ist der Hauptzweck der Gemeinden 
und Korporationen. ihren Mitgliedern Schutz vor der Verarmung 
zu gewähren. Die Mitglieder einer Gilde**) standen zu einander in 
einem brüderlichen Verhältnisse, welches sie verpflichtete zu einem 
treuen, in gewissen Fällen gesetzlich bestimmten und ermessenen Bei 
stände. sobald der Bruder desselben bedürftig war. Verlor der Bruder 
sein Vermögen, war Jeglicher seiner Brüder verpflichtet, ihm eine 
Unterstützung zu geben. 
Auch finden sich im 12. Jahrhundert in Verbindung mit den 
isländischen Rcpps***) (kleine Bezirke, in welche die Insel getheilt war) 
*) Deutsche Versicherungszeitung 1875 Nr. 70. 
**) Wilda: Gildwesen im Mittelalter S. 123, 
***) F. C. Dahlmann: Geschichte von Dänemark S. 281.
	        

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Das Viehversicherungswesen Im Deutschen Reich. Vollrath, 1876.
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