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Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Bibliographic data

fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

Monograph

Identifikator:
834004690
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83835
Document type:
Monograph
Author:
Werner, Eugen
Title:
Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Vollrath
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (100 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
  • Title page

Full text

8 
Versicherungsanstalten gegen Verluste, welche durch Viehsterben und 
Feuer erwachsen. Wer ein Viertel oder mehr von seinem Vieh durch 
die Seuche einbüßte, erhielt Ersatz von seinen Neppsgenossen. Im 
nächsten halben Monate nach dem Aufhören der Seuche forderte er 
seme fünf Nachbarn zur Schätzung seines Schadens auf und mußte 
Fleisch (?) und Felle der gefallenen Thiere vorzeigen. Nach geschehener 
Schatzung beschwor er in der Neppsvcrsammlung, daß er den ge 
schätzten Schaden oder noch größeren erlitten habe und erhielt die 
Hälfte ersetzt. Der Schaden wurde auf die Besitzer von Heerden über 
100 Ellen repartirt. Doch durfte der ganze Jahresbeitrag auf nicht 
mehr als 6 / 0 steigen. Wenn Mehrere Schaden erlitten hatten, 
erhielten sie nach dem Verhältniß ihres Schadens, soweit die Beiträge 
reichten, Ersatz. " 
Diese Versicherungsanstalten des Mittelalters unterscheiden sich 
dadurch wesentlich von den großen, namentlich Aktiengesellschaften 
der Neuzeit, daß jene zur Grundlage nicht die Association, sondern 
die Korporation*) gehabt haben. Sie wurden gebildet von fast 
gleichen Mitgliedern, welche als Personen zusammenstehen; sie waren 
von geringem Umfange, meist lokal und regierten sich selbst. Diesen 
Charakter von Korporationen tragen zu ihrem Segen nur noch die 
kleinsten Lokalvcrsicherungsvereine an sich. — Die großen Gesellschaften 
haben dagegen die Association zur Grundlage: ihre Mitglieder sind 
Vertreter bestimmter Kapitalien. Die Gesellschaften können räumlich 
sehr ausgedehnt sein, umfassen Menschen der verschiedensten Klassen 
haben ein genaues Statut, einen künstlichen Tarif, ein eigenes Be- 
amtenpersonal nöthig. 
Der absolut monarchische Polizcistaat*) vermittelt auch im 
Viehversicherungswesen den Uebergang vom Mittelalter zur Neuzeit 
Die Gilden hatten ihre Bedeutung verloren. Die Lücke mußte aus 
gefüllt werden. Da die Privatindustrie noch nicht genügend erstarkt 
oder sich aus Ungeübtheit mit dem Viehversicherungswesen noch 
nicht befaßte, so konnte „eine Staatsregierung, welche geistig viel höher 
steht als die Mehrzahl ihrer Unterthanen, durch Zwang zur Theil 
nahme das wohlthätige Bedürfniß der Versicherung anerziehen und 
lofort die zur wahren Sicherheit nöthige Ausdehnung der Anstalt 
beschaffen." 
Jahre 1764 wurde in Leipzig von einem nichtgenanntcn 
Verfasser cm Entwurf**) ausgearbeitet, „wie die Assecuration des 
Rindviehes bey graßirenden Keuchen einzurichten, und der Rindvieh 
bestand eines Landes wieder herzustellen und zu erhalten seyn möchte." 
Das Hauptsächliche soll in Folgendem mitgetheilt werden: „Zur Be 
schleunigung und Erleichterung der Assecuration werden von Seiten 
) Roscher: System der Volkswirthschast I. § 237
	        

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Das Viehversicherungswesen Im Deutschen Reich. Vollrath, 1876.
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