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Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Bibliographic data

fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

Monograph

Identifikator:
834004690
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83835
Document type:
Monograph
Author:
Werner, Eugen
Title:
Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Vollrath
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (100 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Arbeiterschaft und Kolonialpolitik
  • Title page
  • Kolonien als Einwanderungsgebiete
  • Die handels- und wirtschaftspolitische Bedeutung der Kolonien
  • Das Eingeborenenproblem
  • Braucht Deutschland Kolonien ?
  • Die Aufgaben der Internationale
  • Contents

Full text

der Guten Hoffnung vollständig auf Sklavenarbeit aufgebaut 
war. Noch heute herrscht unter den Weißen in Südafrika die 
Auffassung, daß Handarbeit eine eines weißen Mannes un- 
würdige Tätigkeit sei. Die Farbenschranke ist hier bis zum 
heutigen Tage nicht überwunden. Olivier, der die Verhältnisse 
sehr genau aus eigener Erfahrung kennt, gibt an (Gesellschaft 
1927, I, 486), daß in der Bergbauindustrie, die das wichtigste 
Aktivum des Staates bildet, auf zehn schwarze Arbeiter durch- 
schnitlich ein Weißer kommt, dessen Lohn zehnmal so hoch ist 
wie der des schwarzen Arbeiters. Ohvier zitiert einen sehr 
interessanten Bericht der „Regierungskommission für Wirt- 
schaft und Löhne“ aus dem Jahre 1926, in dem es heißt: 
„Die Löhne der weißen Bergarbeiter im Rand sind höher als 
in irgendeinem anderen Gebiet: der Alten Welt. Die Produzen- 
ten, die gezwungen sind, den weißen Arbeitern diese hohen 
Lohnsätze zu zahlen, können dies nur dadurch ermöglichen, daß 
sie zu den niedrigeren Arbeiten ausschließlich eingeborene Ar- 
beitskräfte verwenden . . . Die besonderen Bestimmungen des 
Gesetzes zur Regelung der Eingeborenenarbeit vom Jahre 1911 
und des Master-and-Servantgesetzes haben sozial zur Folge 
gehabt, daß sie das Öffentliche Gewissen gegen eine Ein- 
mischung in die persönliche Freiheit der Eingeborenen wie der 
Weißen einlullten, so daß sich allmählich das Gefühl festsetzte, 
der Handarbeiter gehöre, egal welche Farbe er hat, zu einer 
ganz anderen Gattung Mensch. Diese Bestimmungen dienen 
auch zur Aufrechterhaltung der Tradition, daß Handarbeit für 
Weiße entwürdigend sei. Ökonomisch wirken diese Gesetze da- 
hin, daß sie den Eingeborenen eine Besserung ihrer Lage un- 
möglich machen. 
Die Lohnsätze der industrialisierten und stammesentwur- 
zelten, in Städten lebenden Eingeborenen sind so niedrig, daß 
sie nicht zur Ernährung, Kleidung und Wohnung der Ein- 
geborenen ausreichen.“ 
Wenn in allen Kolonien die farbigen Arbeiter die rechtlosen 
Ausbeutungsobjekte der weißen Kapitalisten sind, so- ist in 
Afrika der einzige Unterschied der, daß dieser Zustand gesetz- 
lich sanktioniert wurde. Das wurde dadurch ermöglicht, daß die 
3üdafrikanische weiße Arbeiterschaft eine Koalition mit der von 
General Hertzog geführten Nationalpartei schloß. Diese beiden 
Parteien brachten gemeinsam das „Farbenschrankengesetz‘“ zur 
Annahme, das den Minister für Handel und Bergbau berechtigt, 
die Verwendung von eingeborenen oder asiatischen Arbeitern 
in allen. mit Dampfkraft betriebenen Bergwerken und Industrien 
zu verbieten. Dieses Gesetz, das die rechtliche Handhabe für 
die Versklavung der einheimischen Arbeiter schafft, durch- 
gebracht durch die Hilfe einer Arbeiterpartei! Da wird es wirk-
	        

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Arbeiterschaft Und Kolonialpolitik. Laub, 1928.
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