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Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Bibliographic data

fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

Monograph

Identifikator:
834004690
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83835
Document type:
Monograph
Author:
Werner, Eugen
Title:
Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Vollrath
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (100 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
  • Title page

Full text

• 89 
Auch im Großherzogthum Baden*) steht das Viehversicherungs 
vereinswesen in Blüthe. 
Seit Gründung des landwirtschaftlichen Vereins im Jahre 1819 
wurden hie und da Versicherungsvereine gegründet, von denen aber 
viele wieder zu Grunde gingen. „In den Gemeinden des Kreises 
Lörrach**) bestand schon von Alters her der Brauch, daß wenn ein 
Stück Rindvieh krankheitshalber geschlachtet werden mußte, alsdann 
jeder Bürger gehalten war. von dem Fleische (dessen Genießbarkeit 
vorausgesetzt) im Verhältniß seines eigenen Viehstandes ein bestimmtes 
Quantum zu einem vom Gemeinderath festgesetzten Preise zu kaufen. 
Der Erlös aus dem Fleische entschädigte den Besitzer des erkrankten 
Thieres, so daß er mitsammt dem Erlös aus der Haut etwa 4 / 5 
des Werthes erhielt. So lange die bürgermeisleramtliche Gewalt noch 
eine ziemlich discretionäre war, erhielt sich diese Einrichtung ganz gut. 
Allein die Weigerungen von dem Fleische zu kaufen mehrten sich; 
die ganze bestandene, gewissermaßen stillschweigende gegenseitige Ver 
sicherungsanstalt drohte zu zerfallen, man mußte sich nach einer festeren 
Form umsehen. . . Zahlreiche Ortsviehversicherungsvereine bildeten 
sich ... 1865 brach die Lungenseuche aus. . . Eine Kollekte war 
zuletzt die unausbleibliche Folge der bedeutenden Verluste. Da kam 
der Kreisausschuß auf den Gedanken, eine Rückversicherung der Orts 
vereine in der Art zu organisiren, daß eine Kreisversicherungsanstalt 
sich aus den Ortsvereinen ganz in derselben Weise zusammensetze, 
wie der Ortsverein sich von den einzelnen Ortseinwohnern bildet.... 
Nach den wesentlichen Bestimmungen der ganzen Einrichtung trägt 
zunächst der einzelne Nindviehbesitzer ein Fünftel des Schadens; vier 
Fünftel werden ihm vom Ortsverein ersetzt; übersteigt aber der Ver 
lust im einzelnen Orte 2°/ 0 des Gesammtwerthes des Rmdviehbestanves, 
so trägt von den weiteren zu zahlenden Entschädigungen simmer zu 
vier Fünftel des Werthes des sRmdviehstandes berechnet) fernerhin 
bis zum Ende der Seuckenperiode der Ortsverein ein Fünftel und 
die Kreiskasse vier Fünftel. — Vollendet würde die Einrichtung erst 
sein, wenn mehrere Kreise die gleiche Einrichtung treffen und unter 
einander Rückversicherungsverträge abschließen würden, so daß vom 
Besitzer, vom Ortsverein, vom Kreise übermäßige Verluste abgewen 
det werden. ... Es dürfen wohl nicht leicht in einer anderen Landes 
gegend so viel Ortsversicherungsvereine gefunden werden, als im 
Kreise Lörrach, und besonders in nächster Umgebung des Kreiöhaupt- 
ortes, der ganze Kreis zählte Ende 1868 im Ganzen 46 in dem 
Kreiskataster eingetragene Ortsvereine. Zur Zeit (1870) bestehen 
in jenem Bezirk von 43 Ortsgemeinden 35 Ortsvereine." 
Das Lörracher Beispiel***) hat in Baden keine Nachahmung ge 
funden; dagegen breiteten sich die Ortsvereine immer mehr aus. 
*) Funk: Ueber Ortsviehversicherungsvereine, ihre Organisation und 
Wirksamkeit im Großherzogthum Baden. , , ^ ^ 
**) von Preen: Nererat im landw. Centralverein tn Baden. 
*") Funk: Ortsviehversicherungsvereine rc.
	        

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Das Viehversicherungswesen Im Deutschen Reich. Vollrath, 1876.
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