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Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

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Bibliographic data

fullscreen: Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich

Monograph

Identifikator:
834004690
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-83835
Document type:
Monograph
Author:
Werner, Eugen
Title:
Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Vollrath
Year of publication:
1876
Scope:
1 Online-Ressource (100 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Das Viehversicherungswesen im Deutschen Reich
  • Title page

Full text

wird nämlich jeden Martini auf auf 1 Jahr in Summen von 8 
bis 10 Thalern — wie das gerade Paßt — an diejenigen Mitglie 
der geliehen, welche die meisten Zinsen (meist 10%) bieten. Da so 
mit „in de Kaß nist blift" wird bei eingetretenem Schaden der zu 
zahlende Betrag von dem Mindestfordernden zinsbar aufgenommen. 
Ist das Geld darlehensweise augenblicklich zu beschaffen, so wird der 
aufzubringende Betrag unter die Mitglieder repartirt und eingezahlt. 
— Die Versicherungsgesellschaft, welche sich selbst Kuhkasse nennt, be 
sitzt nicht blos keine Kasse, sondern auch kein geschriebenes Geseüschafts- 
recht, kein Statut, kein Protokollbuch. Meinungsverschiedenheiten 
werden durch Stimmenmehrheit beseitigt; eigentliche Streitigkeiten 
sind niemals vorgekommen. Zu Martini sind die Darlehnsbeträge 
mit den Zinsen stets zurückgezahlt worden. 
Im Vergleich mit den großen Viehversicherungsanstalten haben 
die kleinen Lokalviehversicherungsvereine viele schwerwiegende Vortheile. 
Bei ihnen ist die für die Versicherung auf Gegenseitigkeit höchst wich 
tige Kontrole möglichst ausgebildet. Die Vereinsmitglieder kennen 
sich persönlich, sind über ihre wirthschaftlichen Verhältnisse, über die 
Behandlung der Thiere, über den Charakter ihres Besitzers, über den 
Werth der Thiere meist sehr genau unterrichtet. Hierdurch wird die 
Schätzung bedeutend erleichtert. Das Verfahren der Ortsvereine im 
Falle einer Erkrankung oder eines Unglücksfalles ist einfach, leicht 
und schnell. Die Beitragszahlungen sind so gering als möglich; 
denn es werden nur die eingetretenen-Verluste repartirt. Das Mo 
ment des verschiedenen Risikos gleich großer Versicherungssummen 
braucht nicht in Rechnung gezogen zu werden, da unter denselben Ver 
hältnissen die Gefahr ungefähr dieselbe ist. Was die Verwaltungs 
kosten betrifft, so sind höchstens sehr geringe baare Auslagen zu er 
statten, weil Vertrauensmänner die Verwaltung als Ehrensache un 
entgeltlich führen. 
Die Lokalviehversicherung ist ein Zweig des Viehversicherungs 
wesens. welcher den an ihn zu stellenden Ansprüchen vollkommen ge 
nügt. Sein Segen beruht namentlich darin, daß er dem Klein 
grundbesitz Versicherung seines Viehstandes jedenfalls gegen gewöhn 
liche Verluste gewährt. Dies ist schon ein nicht hoch genug zu 
schätzender Vortheil. Wenn nämlich von 100 Stück Rindvieh der 
Normalverlust im Laufe eines Jahres etwa 5 Stück beträgt, was 
für einen Besitzer nur einen geringen Theil seines Gesammtvermögens 
ausmachen würde, so werven doch die 2 oder 3 Besitzer dieser 5 
Stück Vieh so stark getroffen, daß dieser Unglücksfall ihren wirth 
schaftlichen Ruin zur Folge haben kann. — Die Lokalviehversiche 
rungsvereine schaffen daher in Bezug auf Normalverlufte den Be 
sitzern weniger Thiere-die Vortheile oder die geringeren Nachtheile der 
Besitzer großer Viehbestände. ^ 
Außerdem leisten die Ortsvereine der öffenlichen Moral die wich 
tigsten Dienste: denn durch die gegenseitige Kontrolle wird nicht nur 
der Thierquälerei am besten und energischsten gesteuert, sondern im
	        

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Das Viehversicherungswesen Im Deutschen Reich. Vollrath, 1876.
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