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Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

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Bibliographic data

fullscreen: Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes

Monograph

Identifikator:
834086425
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-82719
Document type:
Monograph
Author:
Helfferich, Karl http://d-nb.info/gnd/118773828
Title:
Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1899
Scope:
1 Online-Ressource (XI, 135 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Zur Erneuerung des deutschen Bankgesetzes
  • Title page
  • Contents

Full text

/ŞUķķNMMņWWWMK-ŞAŞM 
— 63 — 
der politischen Parteien, sondern er hat auch eine positive Be- 
beutung für die sachgemäße Geschäftsführung der Bank. Nasse hat 
diesen Punkt in seinen: bereits mehrfach erwähnten Aufsatz so un 
übertrefflich dargelegt, daß ich seine Ausführungen hier wörtlich 
wiedergebe. 
„Die Mitglieder des Centralausschnsses und besonders die drei 
Deputierte:: desselben besitzen die größte Kenntnis des internationalen 
Geldverkehrs, die sich in: Reiche befindet. Für die erste und wich 
tigste Aufgabe der Reichsbank aber, die Regelung des Geldumlaufs, 
ist vor allen: eine beständige Rücksichtlmhine auf das Wachsen und 
Sinken der verschiedenen Posten erforderlich, ans denen sich die inter 
nationale Zahl:u:gsbilanz zusammensetzt. Ohne beständige Fühlung 
mit den großen im internationalen Wechsel- und Wertpapiergeschäft 
thätigen Bankhäusern ist die Bankverwaltung dazu gar nicht im 
stände. Die Beobachtung der Vorgänge in der Reichsbank oder die 
Entwickelung des inländische:: Gewerbebetriebes reicht dazu nicht aus. 
Es können z. B. große, stets fällige Zahlungsverpflichtungen des 
Inlandes an das Ausland bestehen in Form von Bankguthaben oder 
Wechseln, deren rasche und unerwartete Zurückzahlung im ungün 
stigsten Moment die Bank in Verlegenheit und den Geldmarkt in 
Aufregung bringen kann. Von diesen Verhältnissen werden aber in 
der Regel nur die in: internationalen Bankgeschäft thätigen Personen 
Kenntnis haben. Ob ferner größere Zahlungen, die für die Betei 
ligung an einer oder mehreren freinden Staatsanleihen oder für ver- 
mehrten Warenbezug aus den: Auslande zu machen sind, bereits ihre 
Erledigung gefunden haben oder noch zu berichtigen sind, kann für 
die Diskontpolitik der Bank von größter Bedeutung sein, und nur die 
Leiter der größten Bankgeschäfte können ihr darüber einigermaßen 
zuverlässige Auskunft geben. Wir tragen gar kein Bedenken, zu be 
haupten: ohne die beständige Fühlung mit den leitenden 
Bankkreisen der Reichshauptstadt wäre die Reichsbank 
niemals imstande gewesen, die Verwaltung mit der 
Umsicht zu führen, mit der sie geführt worden ist. 
Weder die Erziehung und Bildung der preußischen Staatsbeamten, 
noch die eigenen Erfahrungen der Bank, noch die Beobachtung der zu 
Tage tretenden Verkehrserscheinungen hätten dazu ausgereicht. Die 
gegenwärtige Verfassung der Bank hat aber den Vorteil, daß sie die 
notwendigen Beziehungen zwischen der Direktion der Reichsbank und 
den leitenden Bankkreisen in eine bestimmte gesetzliche Form bringt. 
Es könnte doch auch einmal eine andere Richtung in der ersteren
	        

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Zur Erneuerung Des Deutschen Bankgesetzes. Duncker & Humblot, 1899.
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