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Preußisches Landbuch

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Bibliographic data

fullscreen: Preußisches Landbuch

Monograph

Identifikator:
834285843
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-29464
Document type:
Monograph
Author:
Rauer, Karl Friedrich http://d-nb.info/gnd/12122385X
Title:
Preußisches Landbuch
Place of publication:
Kiel
Scope:
1 Online-Ressource (IV, 805 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Preußisches Landbuch
  • Title page

Full text

302 
und 16 Unter-Präbendaten, jene erhielten eine Geld-Präbende von je 
68, diese von 54 Thlr. Die Einnahme der Anstalt betrug 1861 
6146, die Ausgabe 5325, das Permögen 120,800 Thlr., darunter an 
Kapitalien 65,000 Thlr. 
Hospital St. Georgii zu Magdeburg. 
Eine aus der Mitte des 13. Jahrhunderts herrührende, vorzugsweise 
zu einem Siechenhanse bestimmt gewesene Stiftung, um unbemittelten 
alten Einwohnern der Stadt beider Konfessionen und Geschlechter gegen 
Einkanfsgeld Wohnung und einen Beitrag zum Lebensunterhalte zu 
gewähren. Die Präbenden zerfallen in Ober- und Unter-Präbenden. 
Mit den ersteren ist für den Inhaber eine besondere Wohnuilg von 
Stube ititi) Kammer und eine größere Geld-Präbende (jetzt 100 Thlr.) 
verknüpft; sie eignen sich besonders für Personen des höheren Bürger 
standes (Kaufleute) ; mit den Unter-Präbcndcn, welche für Personen des 
niedern Bürgerstandes, Handwerker, treue Dienstboten rc. sich eignen, 
ist nur das Anrecht auf eine gemeinschaftliche Wohnstube, jedoch auf 
eine besondere Schlaftammer, und auf eine geringere Geld-Präbcnde 
(jetzt 60 Thlr.) verbunden. Ober- und Unter-Präbendaten mit nicht 
voller Hebung sind diejenigen, denen nur die Geld-Präbendc, eine Woh 
nung aber entweder gar nicht oder nur gegen eine zu zahlende Miethe 
gewährt wird. Jeder Neuaufgenommenc erhält zunächst eine solche Prä 
bende neuer Stiftung ohne Wohnung; bei dem Abgänge älterer Prä- 
bendaten kann er demnächst eine Präbende neuer Stiftung erhalten, mit 
der eine gegen billige Miethe zu beziehende Wohnung auf dem Hospi 
tale verknüpft ist. Die Aufzunehmenden müssen 50 Jahr alt sein: 
zum Eintritt als Ober-Präbendat ist ein Einkanfsgeld von 550 Thlr., 
als Unter-Präbendat ein solches von 320 Thlr. Gold erforderlich; in 
Fällen besonderer Dürftigkeit und Würdigkeit kann ein Erlaß von 
100 resp. 50 Thlr. stattfinden. Die Präbenden werden abwechselnd 
von den Aeltesten der Kaufmannschaft und von dem Hospital-Vorstandc 
verliehen; der Magistrat bestätigt die Verleihung. Int Jahre 1861 
wurden 54 Ober- und 60 Unter-Präbenden gezahlt; 61 Wohnungen 
waren in den Hospital-Gebäuden vorhanden. Mit dem Hospital ver 
bunden ist a) ein Fonds, ans welchem fortlaufende jährliche Unter 
stützungen (Armen-Präbendcn) von 12—36 Thlr. an bedürftige Per 
sonen des Bürgerstandes gegeben werden können; l>) ein Fonds zu 
kleinen augenblicklichen Unterstützungen im Betrage von 1 bis 5 Thlr.; 
e) ein Fonds, aus welchem jährlich 6 Stipendien verliehen werden. 
Ferner giebt das Hospital, so lange die Umstände es gestatten 6) jähr 
lich 500 Thlr. zur städtischen Armenkasic, 200 Thlr. zur städtischen 
Schulkassc, 150 Thlr. znm Bürger-Rcttungs-Jnstitnte, 40 Thlr. der 
Armcn-Holzvcrsorgnttgs-Gesellschaft, 40 Thlr. dem Frauen-Vercin für 
Wöchnerinnen rc. Der Vorstand des Hospitals besteht ans zwei Magistrats- 
Mitgliedern und zwei von den Aeltesten der Kaufmannschaft auf 6 Jahre 
gewählten Bürgern. Das Vermögen der Anstalt belief sich im Jahre 
1861 auf 274,545 Thlr.; der Ertrag der Kapitalien war 4668 Thlr.
	        

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