Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Der Weltverkehr und seine Mittel

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

Contents: Der Weltverkehr und seine Mittel

Monograph

Identifikator:
834582015
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-77707
Document type:
Monograph
Title:
Régime des chambres de commerce
Place of publication:
Paris
Publisher:
Libr.-impr. réunies
Year of publication:
1894
Scope:
1 Online-Ressource (390 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

alíe Vereine zusammen sind einer Centralbehörde oder einem Exe cuti v- 
Comitê unterworfen. Die Beitrüge der Mitglieder werden an den Zweigverein 
abgeführt; dieser leistet auch die Vergütungen, aus welche die Mitglieder Anspruch 
haben. Jeder Zweigverein hat zu den Kosten des Verbandes und der Cen 
tralverwaltung beizutragen. Letztere werden jedes Jahr auf den Durchschnitts 
werth pro Mitglied erhoben. Denjenigen Zweigvereinen, welche in ihrem Besitz 
weniger als bcu Durchschnittswerth per Kopf haben, wird die Differenz von den 
Vereinen, welche mehr haben, vergütet. Zweigvereine, welche in Folge von Strei' 
tigkeiten, schlechtem Geschäftsgang oder andern Ursachen ihre Gelber vor der 
Ausgleichsperiode verbrauchen, werden von Vereinen, die über mehr Mittel ver 
fügen, unterstützt. Man kann deshalb sagen, daß der ganze Fonds einer solchen 
Organisation jederzeit von irgend einer Stelle für die von den Statuten be 
stimmten Zwecke zur Verfügung steht. Innerhalb gewisser, vom Statut festgesetztes 
Grenzen hat jeder Zweigvereiu das Recht der Selbstverwaltung; wenn er jedoch 
das Statut verletzt, kann das Executiv-Comite einschreiten und dafür Sorge tragen, ¡ 
daß die Gesetze der Gesellschaft streng innegehalten werden. Um den Zweig" 
vereinen, Beamten und Mitgliedern die Übertretung der Statuten zu er 
schweren, hat jedes Mitglied das Recht, beim Executiv-Comite Beschwerde 
zu erheben. 
Jeder Zweigverein hat ferner außer den nöthigen Beamten eine Commis 
sion, welche in Angelegenheiten, die ausschließlich den Zweigverein und desse" 
Mitglieder betreffen, die Enischeidung zu treffen hat. Die Thätigkeit der Ce»"" 
mission unterliegt jedoch der Genehmigung des Zweigvereins. 
Es ist die Pflicht jedes Zw eigvereins- Secreta irs, am ersten eim^ 
jeden Monats dem Execuiivcomitê eine genaue Aufstellung über die Anzatz 
der Mitglieder, welche keine Arbeit haben, krank oder invalide sind, ein 
zusenden, und zwar nach dem Stande am Ende eines jeden Monats. Auf diese 
Weise erhält die Gesellschaft von jedem Zweigverein ein Material, welches üben 
die Schwankungen des Geschäfts in allen Theilen des Gebietes, über welches şiw 
die Gesellschaft erstreckt, Auskunft gibt. Am Ende eines jeden Quartals un 
— im Detail — am Ende eines jeden Jahres hat der Zweigvereins-Secretau 
an das Executiv-Comite zur Veröffentlichung eine Zusammenstellung der Einnahme" 
und Ausgaben 511 liefern, welche genau festzustellen ist. Die Abrechnungen dev 
Gesellschaft werden veröffentlicht und den Zweigvereinen zur Kenntuißnahme ò 11 ' 
gesandt. Die ausführlichen Berichte mancher Gesellschaften umfassen Bände """ ¡ 
beträchtlichem Umfang. 
Im Allgemeinen wird von den Mitgliedern ein Beitrag von 1 sh- 
Woche erhoben '), der aber je nach Bedürfniß erhöht wird. Es kam sogar vor, 
daß von einigen Gesellschaften 2 sh. 6 d. per Woche auf längere Zeit erhobt 
wurden. Für außerordentliche Bedürfnisse werden noch besondere Beiträge 
gelegt. Vergütungen an Arbeitslose werden im Allgemeinen nur von Vereine" 
geleistet, die sich ausschließlich auf das Inland erstrecken; aber Vergütung^" j 
’) Für reine Trade Union-Zwecke weniger, z. B. bei der Union der Durham^ 
Kohlenbergleute 3 d. per Woche.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Oekonomik Der Transformationsperiode. Verlag der Kommunistischen Internationale, 1922.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.