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Borrowing and business in Australia

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Bibliographic data

fullscreen: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs
  • Title page
  • Contents
  • Einführung
  • I. Mass- und Wertfeststellung im Warenverkehr
  • II. Die Instrumente des kaufmännischen Kreditverkehrs
  • III. Der kaufmännische Nachrichten- und Güterverkehr
  • IV. Die Währungen and Devisennotierungen
  • V. Die Subjekte des wirtschaftlichen Verkehrs
  • VI. Das Warengeschäft
  • VII. Die Organisation des Überseegeschäftes
  • VIII. Das Bankgeschäft
  • IX. Marktorganisationen
  • Sachregister

Full text

6 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
halte, Steuern, Gebühren, werden nicht mehr in Naturalien, sondern 
in Geld geleistet; die Entstehungsursache des Geldes, seine ursprüng- 
liche Aufgabe als Tauschmittel tritt zurück und seine Funktion als 
Zahlungsmittel wird das charakteristische Merkmal: „Geld ist jedes 
allgemeine Zahlungsmittel im Tausch und außerhalb des Tausches“ 
sagt Wieser?) und bezeichnet ein Zahlungsmittel als allgemein, „so- 
bald es geschichtlich eine Massengewohnheit der Verwendung er- 
worben hat“, In der vorgeschrittenen. Verkehrswirtschaft ist es nicht 
mehr die größte Absatzfähigkeit, die ein Gut zum Geld eignet, son- 
dern die Massengewohnheit der Annahme, die dem Gute den Geld- 
charakter verleiht, Der stoffliche Wert des Geldes tritt in den Hinter- 
grund, und auch stofflich wertlose Güter, wie das Papiergeld, werden 
allgemeines Zahlungsmittel, Das hat Knapp veranlaßt, den Begriff des 
Geldes auf die chartalen Zahlungsmittel einzuschränken*), d. h. auf 
solche, denen vom Staate ihre Geltung beigelegt wird und die auf 
Grund dieser Geltung zur Schuldentilgung und insbesondere zu 
Zahlungen an ihn selbst verwendet werden können, 
Es ist nicht die Aufgabe dieses Buches, zu den vorstehenden 
und den vielen anderen Definitionen des Geldes noch eine neue 
hinzuzufügen, Es genügt, an der Hand der angeführten Definitionen 
die Entwicklung des Geldbegriffes zu verfolgen, aus der sich zweier- 
lei ergibt: Neben den absatzfähigsten Gütern haben auch andere 
Güter infolge der Massengewohnheit ihrer Annahme den Geld- 
Charakter erlangt®); hiezu konnte der Staat sehr wesentlich bei- 
tragen, indem er den Annahmezwang für dieses Geld für Schuld- 
rückzahlungen, für Zahlungen an seine Angestellten und an ihn selbst 
festsetzt; dagegen kann dieser Annahmezwang auf die meisten der 
aus dem wirtschaftlichen Verkehr sich ergebenden Zahlungen (Preis- 
zahlungen) nicht ausgedehnt werden, weil diese in einem jeweils 
vereinbarten Zahlungsmittel erfolgen können, Weiters ergibt sich aus 
den vorstehenden Definitionen, daß das Geld zwei Funktionen hat, 
die des Tauschmittels und die des Zahlungsmittels, von. denen die 
letztgenannte immer stärker in die Erscheinung getreten ist; zu 
diesen beiden Funktionen tritt von‘ selbst noch eine dritte hinzu, 
die des Wertmaßes, Denn es ist augenscheinlich, daß auch bei Hand- 
lungen, die nicht notwendig zum Tausche oder zur Zahlung führen 
müssen, der‘ Wert eines Gutes in Geld eben infolge der Massen- 
gewohnheit seiner Verwendung ausgedrückt wird®), a 
; 3) Wieser, Theorie der gesellschaftlichen Wirtschaft im Grundriß der 
Sozialökonomik, 1. Abt. S. 301 ff. 
*) Knapp, Staatliche Theorie des Geldes: Leipzig 1905. S. 31 1{f. 
5) In England und den Vereinigten Staaten von Amerika ist der Scheck 
infolge der Massengewohnheit seiner Verwendung als Geld anzusehen. 
6) Liefmann Sagt in seinen „Gründsätzen der Volkswirtschaftslehre‘“
	        

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Das System Der Rentengüter Und Seine Anwendung in Ungarn. Puttkammer & Mühlbrecht, 1905.
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