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Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

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Bibliographic data

fullscreen: Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Wie Deutschland seine Schulden bezahlen kann!
  • Title page
  • Contents
  • 1. Teil. Allgemeine Grundsätze der Steuerpolitik
  • 2. Teil. Kritik des geltenden Steuerwesens
  • 3. Teil. Das neue System
  • 4. Teil. Zusammenfassende Kritik des neuen Systems

Full text

Maße von den 10 Prozent getroffen. Zu besonders lehrreichen 
Schlüffen führt auch folgende Erwägung. Die Lohnproduktionssteuer 
ist der heutigen Umsatzsteuer vergleichbar, nur viel gerechter als diese; 
denn bei der gegenwärtig geltenden Umsatzsteuer muß für einen Artikel 
jedesmal, wenn er durch neue Hände geht, wiederum Umsatzsteuer 
bezahlt werden, was vielfach eine endlose Verteuerung bedeutet. Bei 
meinem Vorschlag der Lohnproduktionssteuer aber kann niemals eine 
endlose Doppelbesteuerung eintreten, denn die Arbeitskosten, die ein 
Gegenstand erfordert, bis er in die Hände des Konsumenten gelangt, 
werden an jeder Stelle nur einmal betroffen. 
In volkswirtschaftlicher Hinsicht greift die Lohnproduktions 
steuer den Vermögensstamm nicht an, wie das von den gegen 
wärtigen Konfiskationssteuern behauptet werden muß: Was der Arbeit 
geber an Löhnen ausgibt, das ist ja nicht sein Vermögen, sondern 
fällt unter Betriebs- und Herstellungskosten im weiteren Sinne; 
ebensowenig ist der Lohn das Vermögen, der Vermögensstamm, sondern 
lediglich das Einkommen für den Arbeiter. Der Gang des Wirt 
schaftslebens wird von der Lohnproduktionssteuer auch nicht gestört 
werden, ihre Erhebung ist einfach, dem Arbeiter kommt die Steuer 
infolge der Entrichtung durch den Arbeitgeber kaum zum Bewußtsein, 
bei ihrer etwa notwendigen Erhöhung sind Gefährdungen des Wirt 
schaftsfriedens durch Steuerabwälzungskämpfe nicht zu erwarten, und 
der sie bezahlende Arbeitgeber berücksichtigt sie ja bei seiner Kalkulation 
in ausreichendem Maße. 
Wieviel wird nun die Lohnproduktionssteuer bei Zugrundelegung 
der von mir vorgeschlagenen 10 Prozent der Jahreslohnsumme vor 
aussichtlich einbringen? Auch hier sind zahlenmäßige Schätzungen 
außerordentlich schwierig; man rechne sich aber nur einmal aus, 
wieviel ein Unternehmen mit 100 Arbeitern heutzutage jährlich an 
Löhnen bezahlt! Allein an industriellen Betrieben sind aber der 
Vereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände gegen 100 000 an 
geschlossen, welche etwa 8 Millionen Arbeiter beschäftigen. Ein ein 
faches Rechenexempel zeigt, welche Lohnsumme sich schon bei dieser 
einen Gruppe ergeben muß. Es wird also gerade bei der Berechnung 
der Steuer mit 10 Prozent der Lohnsumme sehr wahrscheinlich ein 
außergewöhnlich hoher Steuerertrag der Lohnproduktionssteuer zu 
erwarten sein. Soviel über die eine Forderung der Finanzwirtschast; 
aber auch die andere, leicht zu erreichende größere Ergiebigkeit, wird
	        

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Use and Occupancy Insurance. The America Fore Group of Insurance Companies, 1930.
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