Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen

Monograph

Identifikator:
834699508
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-88487
Document type:
Monograph
Author:
Zauschner, E.
Title:
Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
Place of publication:
Wien
Publisher:
Beck
Year of publication:
1871
Scope:
1 Online-Ressource (LVII, 525 S.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die Zollgesetze der österreichisch-ungarischen Monarchie nach dem gegenwärtigen Stande der Gesetzgebung nebst allen auf die Einhebung und Verwaltung der Zölle Bezug habenden Vorschriften und Erlässen
  • Title page
  • Contents

Full text

312 
452—453. Anweisung bei der Schifffahrt mit Ansageschein. 
legt demselben zwei Parien der Ladungsliste sammt den dazu gehörigen Ur 
kunden bei, und übergibt den oder die Schlüssel zum Ladungsraume, im Falle 
sich die Waaren unter Ladungs-Raumverschluß befinden, dann den Ansage- 
schein mit einem Pare der Ladungsliste sammt den dazu gehörigen Urkunden 
unter versiegeltem an das Amt des Bestimmungsortes adressirtem Umschlage, 
das zweite Pare der Ladungsliste aber offen den mit der amtlichen Begleitung 
oder deren Leitung beauftragten Angestellten der Finanzwache, oder insoferne 
eine Begleitung nicht eingeleitet wird, dem Schiffsführer. 
Das dritte Pare der Ladungsliste hat das Amt dem Ansageregister 
beizuschließen. (F. M. Erl. v. 28. Juni 1851, Nr. 0339, §. 18.) 
e) Amtliche Begleitung. 
453. Die gefällsamtliche Begleitung 
a) der unter zollamtlichem Ladungs-Naumverschluß auf der Donau und 
Save fahrenden Dampfschiffe und 
b) der aus der Donau von Semlin bis Orsova und auf der Save von 
Semlin bis Sissek längs der Grenze im inländischen Berkehr ohne 
Ladungs - Naumverschluß mit Dampfkraft fahrenden Passagierschiffe, 
Remorquere, Frachtschiffe und Propeller 
wird mit gewissen Beschränkungen unter den nachstehenden Bedingungen 
aufgehoben: 
1. Ein Schiffscapitän, mit dessen Wissen Schleichhandel erwiesener Weise 
stattgefunden hat, ist von der Verwendung bei den die Zolllinie über 
schreitenden Transporten auszuschließen. 
2. Jene Schiffe, welche bei Nachtfahrten auf den'die Grenze zwischen 
Oesterreich und dem türkischen Reiche bildenden Flußstrecken wegen zu 
großer Dunkelheit oder aus Anlaß von Elementarereignissen halten 
müssen, dürfen blos bei Militär-Cordonsposten vor Anker gehen. 
3. Im Falle eines Mißbrauches wird sich der Widerruf dieser Begünsti 
gung vorbehalten. 
Es sind daher künftig nur noch gefällsamtlich zu begleiten: 
a) der zwischen Semlin, Belgrad und Pancsowa verkehrende Localdampfer; 
b) dann jene Dampfboote, welche nach Gestattung des an die Finanz-Lan- 
desdirectionen in Temesvar und Agram gerichteten Finanz-Ministerial- 
Erlasses vom 21. August 1860, Nr. 46971 das fremdländische Ufer 
berühren, in Begleitung eines Zollbeamten an dem gedachten Ufer 
landen, daselbst Waaren aufnehmen, und entweder ohne Zollbehand- 
lung wieder auf das fremdländische Ufer oder aber zu einem österr.- 
ungar. Zollamte stellen, beziehungsweise gemischte Waarentransporte 
besorgen, endlich 
c) jene Dampfboote, deren Waarenladung wegen des niederen Wasser 
standes bei Orsova zwar der Eintrittsamtshandlung unterzogen wur 
den, jedoch wegen der auf der Strecke zwischen Orsova und Drenkova 
befindlichen Felsenriffe nicht mit Schiffen, sondern mittelst Wagen am 
serbischen Donauufer bei Drenkova verfrachtet werden müssen, wo die 
selben sodann wieder das inländische Ufer berühren und eintreten. 
(Vdgb. 1866, Nr. 8 u. 14.) 
Anmerkung. Findet eine gefällsamtliche Begleitung statt, so sind 
a) die Schlüssel zu den Controlschlöffern und die Papiere in ledernen Brief-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Wirtschaftlichen Und Politischen Motive Für Die Abschaffung Des Britischen Sklavenhandels Im Jahre 1806/07. Duncker & Humblot, 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fourth digit in the number series 987654321?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.