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Finanzen und Steuern im In- und Ausland

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Bibliographic data

fullscreen: Finanzen und Steuern im In- und Ausland

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Finanzen und Steuern im In- und Ausland
  • Title page
  • Contents
  • Erster Hauptteil. Deutsche Finanz- und Steuerstatistik
  • Zweiter Hauptteil. Statistik ausländischer Finanzen und Steuern. Unterlagen zum internationalen Vergleich
  • Index

Full text

788 
Schema für die verschiedenen Formen 
Gebietskörperschaften: Zentralstaat, Gliedstaaten. 
in SET 
Verteilung der Hoheit über die Einnahmequellen 
nn 
Od 
A” nn 
Steuerhoheit über die Hoheit über nicht- 
einzelnen Steuern (eigene Steuern) steuerliche Quellen 
u. 
ausschließlich Konkurrierend 
“Trennsystem) (Mischsystem) 
Untergliederung ebenso 
wie bei Steuerhoheit 
Entrichtung von 
Matrikularbeiträgen 
bzw. Umlagen 
\usschließliche Ertragsbeteiligung 
Nutznießung (Überweisungssystem) 
7ROQ _— 
les Finanz- und Lastenausgleichs 
bzw. Einheitsstaat), Gemeindeverb ände, Gemeinden 
EEE 
Verteilung der Aufgaben 
Ta 
Aufgabentrennung——Aufgabenkon- 
(Ausschließliche Aufgaben) kurrenz (Kon- 
kurrierende selb- 
ständig.Aufgaben) 
—— Aufgabengem einschaft 
(Gemeinschaftliche Aufgaben) 
Übertragung Selbstvollzug | 
ın einen ande- (Ausschließliche 
ren Verband Last) 
Formen des 
TLastenausgleichs: 
Gemeinschaft- Getrennte 
liche Lasten Lasten für Teil- 
aufgaben (z. B. 
Volksschul- 
aufsicht gegenüber 
Volksschul- 
unterricht) 
Entschädi- Vergütung(Pau- 
sung (Ersatz der schalzahlung für 
xtsächlichen Auf- Aufwendungen) 
wendungen) 
Dotation (Allge- 
neine nichtzweck- 
‚edingte Überwei- 
‚ungen) Form des 
usgabebedingten 
Lastenausgleichs 
Spezial- (zweck- 
bedingte) über- 
weisungen, 
(Subventionen im 
weiteren Sinne) 
Formen des 
Lastenausgleichs: 
Da 
Steuerüberweisung 
ach dem Aufkommen 
Steuerüberweisung 
auf Grund anderer 
Schlüssel zum Zweck 
des Lastenausgleichs 
Formen des einnahme- 
edingten Lastenausgleichs 
— Steuerausegleichs: 
Nichtzweckbedingte Zweckbedingte Sonderüberweisungen 
;teuerüberweisungen Steuerüberweisungen (meist nicht zweckbedingte 
(ohne Kontrolle des (mit Kontrolle des Überweisungen an 
iberweisenden Verhandes) üherweisenden Verbandes) einzelne Verbände) 
in Finanzausgleich im weiteren Sinne liegt vor bei Vorhandensein mehrerer Gebietskörperschaften mit finanzwirtschaft- 
Decken sich die Einnahmen auf Grund der Quellenhoheitsverteilung und die Ausgaben auf Grund der Auigabeverteilung nicht, 
io eine Deckung herbeiführen könnte, nicht eintreten soll, kann es gelöst werden: 
L, durch eine Verteilung der Erträge gewisser Einnahmequellen, insbesondere Stouererträge, die der Steuerhoheit nach eine" 
halb ihres Gebietes; 
3, durch eine Verteilung der Quellenerträge nicht nach dem Aufkommen, sondern nach einem anderen Schlüssel (Bevölkerung, Ar“ 
nahme- bzw. Steuerausgleich; 
3. durch eine Beteiligung der höheren Gebietskörnerschaft an den Kosten von Aufgaben, deren Durchführung der nacheanrdneten 
= Lastenausgleich; , 
t. durch eine Umlage der mit oder ohne Durchführung von Maßnahmen nach Ziffer 1, 2 oder 3 nicht gedeckten Ausgaben auf die 
Die genannten Lösungen können, jede für sich allein (alternativ) oder in Kombination mit einer, mehreren oder allen andere» 
Die Tatsache, daß nach Maß der vorhandenen Überweisungsbeziehungen die entsprechenden Ausgaben und Einnahmen mehr“ 
as andere Mal bei den empfangenden Verbänden, erfordert eine Darstellung der verschiedenen Stadien der Einnahme- bzw. Ausgabe“ 
Die Verteilung der Hoheit über Steuern und andere Einnahmequellen bzw. die Verteilung der auf Grund dieser Regelung 
;teuerüberweisungen) und sinngemäß vor Hinzuzählung irgendwelcher empfangener Überweisungen ist das erste Stadium der Ver 
Nach Durchführung der (einnahmebedingten) Überweisungen auf der Einnahmeseite ergibt sich das zweite Stadium: die 
‚edingten Ausgleich, insbesondere Steuerausgleich (vgl. Ziffer 2) zum Ziel haben oder nicht (vgl. Ziffer 1). 
Auf der Ausgabeseite hezeichnet die Finanzbedarfsverteilung, die die geleisteten Überweisungen berücksichtigt, die emP” 
aben vom Standpunkt des Lastenträgers (Belastungsprinzip). 
Die Ausgabeverteilung ohne geleistete (ausgabebedingte) Überweisungen mit empfangenen Überweisungen stellt die AUS“ 
Die endgültige Einnahmeverteilung, die sich nach Durchführung der einnahme- oder ausgabebedingten Überweisung?®® 
ler letzten Verwendung der Einnahmen, 
Der Fall, daß die Übernahme eines ganzen Aufgabenzweiges durch die übergeprdnete Gebietskörperschaft eine Form des Lasten“ 
*) Obligatorische !Beteilirung an der Last einer obligatorischen Aufgabe. — ®*) Beitrag zu den Ausgaben für eine fakultative 
Lastenbeteili- Subvention?) 
gung!) (obligato- (fakultative) auf 
ische) auf Grund Grund von Über- 
von Verfassung einkunit oder 
der Gesetz (mit Gesetz (mit 
Kontrolle) Kontrolle) 
Bann 
Bemessen durch Bemessen nach 
Aufteilung der anderen 
‚asten nach dem Schlüsseln (z.B. 
Gegenstand Bevölkerung, 
(z. B. Personal- Steueraufkommen, 
bedarf: Staat; Arbeitslose) 
Jachbedarf: Ge- 
meinde) 
‘hem Eigendasein auf demselhen Staatsgebiet. . „ 
'ann entsteht das Problem des Finanzausgleichs im engeren Sinne. Wenn eine andere Aufgaben- und Quellenhoheitsverteilung, 
stimmten Gebietskörperschaft zukommen, auf mehrere Gebietskörperschaften, und zwar nach dem Aufkommen inner- 
'eitelosen usw.), der einen Auszleich der Lasten auf der Kinnahmeseite ermöglicht: einnahmebedingter Lastenausgleich = Ein- 
iebietskörperschaft obliegt, zum Zwecke einer zweckentsprechenderen Verteilung der Lasten: ausgabebedingter Lastenausgleich 
'achgbordneten Gebietskörperschaften: Matrikularbeiträge, Umlagen, 
Kumulativ) angewendet werden, \ N mlich ei i den Überwei I 
en En den Haushaltsplänen und Rechnungen der einzelnen Gebietskörperschaften erscheinen, nämlich einmalbei den Überweisungen, 
’erteilung und der Beziehung zwischen ihnen. . & m 
Ser Febenden Steuereinnahmen usw, vor Absetzung irgendwelcher zu leistender (einnahmebedingter) Überweisungen (insbesondere 
ng auf der Einnahmeseite, : " x 
Juellenartrags-, insbesondere Steuerertragsverteilung. Die einnahmebedingten Überweisungen können einen einnahme- 
angenen außer acht läßt, das erste Stadium. Dieses gibt Aufschluß über die Lastenverteilung, d.h, die Verteilung der Aus- 
rabeverteilung vom Standpunkt des letzten Ausgebers und der letzten Verwendung dar (Verwendungsprinzip). . 
70m Standpunkt der empfangenden Verbände aus ergibt, ist ziffernmäßig gleich der en dgültigen Ausgabeverteilung zur Zeit 
Visgleichs bedeuten kann, ist aus dem Schema nicht zu entnehmen. 
ıufgabe (Subvention im engeren Sinne).
	        

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Finanzen Und Steuern Im in- Und Ausland. Hobbing, 1930.
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