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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
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Full text

2 
I. Theil. Statistik der Anträge, Ablehnungen, Aufnahmen und Abgänge. 
11 
Versicherungen. Die hier enthaltenen Ziffern repräsentiren die 
jenigen Versicherungen dieser Kategorie nach Personen und Sum 
men, in denen die Zahlung der Versicherungssummen nicht zu j 
erfolgen hatte, weil die so Versicherten den entscheidenden Ter 
min überlebten, und diejenigen, welche durch Nichtzahlung der 
Prämie vor dem entscheidenden Termine zur Löschung kamen. 
Diese Versicherungsart wurde im Anfänge reichlich, später im 
mer weniger benutzt; seit 1874 kann sie, wie anderwärts 
(s. Kap. 11 oben) schon angegeben, nicht mehr benutzt 
werden. Würde in einer der vorliegenden Tabellen die Zahl 
der jährlich zum Abschluss gelangten solchen Versicherungen 
besonders aufgeführt sein, so würde man durch Minderung 
derselben um die entsprechenden Ziffern der Hauptspalte 1 
die jährlich zahlbar gewordenen kurzen Versicherungen er 
mitteln können. Bei der geringen Bedeutung dieser Ver 
sicherungsart ist davon abgesehen worden, dem Tabellen werke 
zum Zwecke derartiger Ermittelungen noch einen grösseren 
Umfang zu gehen. 
Hauptspalte 2 enthält einmal diejenigen Versicherungen, 
welche bei Lebzeiten zahlbar geworden sind, weil die Ver 
sicherten das neunzigste Lebensjahr erfüllt hatten, und dann 
diejenigen, bei denen die Zahlung der Versicherungssumme : 
erfolgte, weil die Versicherten sich durch eine Zusatzprämie 
den Anspruch erworben hatten, die Summe spätestens an 
einem gewissen, vorausbestimmten, diesseits der Grenze des 
vollendeten neunzigsten Lebensjahres liegenden Termine zu 
erhalten, und dieser Termin erreicht worden war. 
Aus diesem Grunde zahlbar wurden Versicherungssummen 
zum ersten Male im Jahre 1846; die hier fragliche Versiche 
rungsart (abgekürzte oder Alternadv-Versicherungen) wurde, 
wie anderwärts schon erwähnt, erst im Jahre 1841 eingeführt, 
und es kann nach den einschlagenden Verfassungsbestimmungen 
der Termin der Zahlbarkeit des versicherten Capitales auf 
einen früheren Zeitpunkt, als auf elf Jahre, vom Anfangspunkt 
der Versicherung an gerechnet, nicht fest gestellt, überhaupt aber 
ein kürzerer, als ein fünfjähriger, Termin nicht vereinbart 
werden. Versicherungen, welche im Jahre 1841 schon 6 Jahre j 
alt waren, konnten also durch Zahlung der Zusatzprämie so 
modificirt werden, dass sie, wenn der Tod des Versicherten 
nicht früher erfolgte, im Jahre 1846 zahlbar wurden. 
Wie aus einer späteren Tabelle (Nr. XXII) hervorgeht, 
wurden im Ganzen 28 Policen mit 192000 Mark bei Leb 
zeiten der Versicherten um deswillen zahlbar, weil die letzteren 
das neunzigste Jahr erfüllt hatten, und 243 Policen mit 
1 433 7°° Mark um deswillen, weil die Versicherten den Ab- 
kürzungs-1 ermin erreicht hatten. Diese zusammen 271 Policen 
lauteten auf das Leben der in der Hauptspalte 2 aufgeführten 
190 Personen. Die obigen beiden Versicherungssummen 
ergeben die Gesammtsumme der Hauptspalte 2. 
In der Hauptspalte 3 sind die Personen verzeichnet, welche 
den ganzen ziemlich umfangreichen Apparat der Verwaltung 
bis zur Präsentation der ausgefertigten Police in Anspruch 
nahmen, dann aber von dem eingegangenen Vertrage einseitig 
zurücktraten, und die Einlösung der Police verweigerten. Diese 
im Ganzen für die Jahre von 1829 bis 1878 hier verzeichneten 
1841 Personen, welche Versicherungen zum Belaufe von über 
IlV* Millionen Mark beantragt hatten, und hierauf auch in 
die Zahl der Banktheilhaber aufgenommen werden sollten, 
sind gewiss zum weitaus überwiegenden Theile nicht um des 
willen zurückgetreten, weil sie in der zwischen der Antrag 
stellung und der Policen-Vorlage liegenden Zeit wider Erwarten 
unfähig geworden wären zur Zahlung der Prämie, sondern um 
deswillen, weil sie zu den nicht überlegenden, oder weil sie zu den 
wankeimüthigen Naturen gehörten, manche wohl auch um des 
willen, weil sie, noch vor der Einlösung der Police, von dem 
Vertreter einer anderen Versicherungs-Anstalt bestimmt wurden, 
ihre Versicherung lieber bei dieser zu nehmen. Durch so un 
zuverlässige Contrahenten wird der Verwaltung eine recht 
beträchtliche Mühwaltung ohne jeden Erfolg veranlasst, eine 
ziemlich bedeutende Ausgabenlast ohne jede entsprechende 
Deckung zugeschoben. Glücklicherweise steigt die Zahl der 
Fälle, in denen solche »faux frais« aufgewendet werden 
müssen, weder absolut, noch verhältnissmäsig; im letzten 
Jahrzehnt ist sie absolut fast stets grösser gewesen, als in 
den vier vorhergegangenen; allein relativ, d. h. im Verhältnis 
zu den perfect gewordenen Versicherungen, ist sie auch da 
nicht gewachsen. Im Ganzen ist es für die werbenden Organe 
einer Versicherungs-Anstalt, insoweit diese an den hier be 
obachteten Erscheinungen nicht unbetheiligt sind, gewiss kein 
übles Zeugnis, wenn in 50 Jahren von 85781 Personen, 
deren Versicherungen perfect geworden sind, ihrer nur 1841 
oder 2,15 °/o vor Zahlung der ersten Prämie einseitig vom 
Vertrage zurücktreten. 
Dass es keineswegs gerade die kleinen Versicherungen 
sind, deren Annahme rechtswidrig verweigert wird, erhellt aus 
der Durchschnitts-Versicherungssumme der Hauptspalte 3, ver 
glichen mit der Durchschnittssumme der perfect gewordenen 
Versicherungen. Nach Tabelle I Hauptspalte 3 beträgt dieser 
Durchschnitt 6221 Mark, jener aber beträgt 6270 Mark! — 
Besonders bemerkenswert!! sind, wie schon im Eingänge 
dieses Abschnittes betont wurde, die Thalsachen, welche die 
Spalte 4 veranschaulichen soll. 
Schon in Kraft getretene Versicherungen, insbesondere 
solche, welche bereits eine längere Reihe von Jahren bestanden 
haben, werden nachmals aus sehr verschiedenen Gründen 
wieder aufgegeben. Bisweilen zwingt die Noth zur Aufgabe, 
bisweilen ist Leichtsinn und Unüberlegtheit, bisweilen auch 
Beschränktheit daran Schuld, dass die genommenen Versiche 
rungen nicht fortgesetzt werden. Junge — ein- bis zwei 
jährige — Versicherungen werden besonders von Solchen 
aufgegeben, welche ohne Ueberzeugung von der Zweckmäsig- 
keit einer Lebensversicherung, gewöhnlich gedrängt von erwerbs 
süchtigen Vermittlern, sich »anwerben« Hessen, und dann das 
ihren wirtschaftlichen Verhältnissen nicht angemessene, oder 
sonst ihnen lästige Opfer der Prämienzahlung nicht ferner 
bringen mochten. Zahl und Betrag der aufgegebenen Ver 
sicherungen kennzeichnen einigermaasen die wirtschaftliche 
Bildungsstufe der bei der Lebensversicherung überhaupt be 
teiligten Bevölkerungsschichten; deutlicher aber kennzeichnen 
sie die Geschäftspraxis der Anstalts-Verwaltungen. Ein hoher 
Procentsatz der aufgegebenen Versicherungen (diese verglichen 
mit den neugeschlossenen oder mit dem Bestände) rechtfertigt 
fast stets einen ungünstigen Rückschluss insbesondere auf die 
Methode der Versicherungswerbung, den ungünstigsten dann, 
wenn nach den Einrichtungen der betreffenden Anstalt die 
Aufgabe entweder nur in den ersten Jahren, oder überhaupt, 
den Verlust der ganzen geleisteten Einzahlungen zur Folge 
hat. Agenten, welche ihren Beruf nicht nur als ein Mittel 
des Erwerbes betrachten und Verwaltungen, welche sich ver 
pflichtet fühlen, den Versicherten jederzeit mit uneigennützigem 
Rathe zur Seite zu stehen und ihnen geradezu als Sachwalter 
in Lebensversicherungs-Angelegenheiten zu dienen, können den 
Procentsatz der Abgänge, welche ja stets, auch bei der reich 
lichsten Bemessung der Abgangs-Vergütung, für die Versicherten 
verlustbringend sind, in sehr mäsigen Schranken halten. Werden 
nur Versicherte geworben, welche voraussichtlich die Prämien 
dauernd zahlen wollen und können, wird ihnen die für ihre 
Verhältnisse geeignetste Versicherungsart und Prämienzahlungs 
weise anempfohlen, wird ihnen in Fällen der Noth durch
	        

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Mittheilungen Aus Der Geschäfts- Und Sterblichkeits-Statistik Der Lebensversicherungsbank Für Deutschland Zu Gotha Für Die Fünfzig Jahre von 1829 - 1878. Böhlau, 1880.
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