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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
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Full text

38 
IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung. 
sicherungsbestande, sondern auch mit dem fortschreitenden 
Alter der Versicherten von Jahr zu Jahr steigenden Ver 
pflichtungen der Bank wachsen, so hat natürlich auch eine 
rasche Vermehrung der jährlichen Zinsen-Einnahme stattfinden 
müssen. Die letztere betrug 
Mark % der Gesainmt- 
Einnahme 
im ersten Jahrzehnt 
» zweiten » 
» dritten » » 
» vierten » 
» fünften » 
im Ganzen 
876915 oder 8,27 
3869352 » 1495 
8628057 » 21,41 
15757911 » 24,33 
28757409 » 23,77 
57 889 644 oder 22,05 
Hieraus erhellt, welche grosse Bedeutung die Zinsen- 
Einnahme für die Bank hat und in welchem raschen Wachs 
thum dieselbe bisher begriffen gewesen ist. Während der ersten 
vier Jahrzehnte hat sie noch weit stärker, als die Prämien- 
Einnahme, zugenommen und hat daher einen immer grösseren 
Theil der Gesammt-Einnahme der Bank ausgemacht. Erst im 
fünften Jahrzehnt ist sie in Folge des seit den Sechziger Jahren 
ausserordentlich gestiegenen Zugangs neuer Versicherungen, für 
welche die angesammelten Fonds selbstredend noch klein sind, 
im Wachsthum hinter der Prämien-Einnahme etwas zurück 
geblieben, wie das Sinken des Procentsatzes zur Gesammt- 
Einnahme erkennen lässt. 
Nicht ohne bedeutenden Einfluss auf die Höhe der Zinsen- 
Einnahme ist übrigens auch der Zinsfuss gewesen, welchen 
die Bank von ihren Ausleihungen durchschnittlich erzielt hat. 
Derselbe hat, wie die Spalte 3 nach weist, den Satz von 3 %, 
welcher den Berechnungen der Bank zu Grunde liegt, stets 
ziemlich beträchtlich überstiegen. In der ersten Zeit nach Er 
öffnung des Geschäftsbetriebes wurde ein durchschnittlicher 
Zinsfuss von 4 °/o erzielt, der nur vorübergehend eine schwache 
Neigung zum Steigen zeigte, seit 1834 aber pine rasche Be 
wegung nach abwärts machte und bis auf 3,61 °/o im Jahre 
1843 sank. Von da an trat jedoch — mit einer kurzen 
Unterbrechung in den Jahren 1863 bis 1866 — wieder eine 
constante Steigung ein bis zum Jahre 1872, in welchem mit 
4,87 °/o der höchste Stand erreicht wurde. Seitdem ist der 
erzielte Durchschnitts-Zinsfuss wieder etwas gefallen und all 
mählich bis auf 4,74 °/o in den Jahren 1877 und 1878 ge 
sunken. 
Die Veränderungen, die der Durchschnitts-Zinsfuss im Laufe 
der verflossenen 50 Geschäftsjahre erfahren hat, waren hier 
nach, so allmählich dieselben in der Regel auch eingetreten 
sind, im Ganzen doch ziemlich erheblich. 1st doch der höchste 
Satz (4,87 %) nicht weniger als um ein volles Drittheil höher, 
als der niedrigste (3,61 %)! Es liegt auf der Hand, dass ein 
solcher Unterschied bei der Höhe der ausgeliehenen Fonds auf 
die Ueberschüsse, wie auf die Dividenden der Bank eine wesent 
liche Einwirkung ausüben muss. 
Wenn man bedenkt, dass von jeher der weitaus überwiegende 
Theil der Bankfonds in der Form von erststelligon hypothekari 
schen Darlehen auf Landgüter ausgeliehen worden ist, so wird 
man jedenfalls die Höhe des durchschnittlich erzielten Zinsfusses 
als eine ansehnliche erklären müssen. Wo, wie bei der Lebensver 
sicherung, Sicherheit der Anlage das oberste Gesetz für alle Fonds- 
verwerthung bildet, kann man selbstverständlich nicht die Ver 
zinsung erzielen, welche ein Crédit-Institut, sofern es durch Credit- 
gewährung Gewinn erzielen will, anzustreben hat. In der That 
würde es aber gewiss nur wenigen Personen möglich gewesen sein, 
bei eigener sicherer Anlegung ihrer Prämiengelder dauernd eine 
höhere, oder auch nur eine gleich hohe, Verzinsung zu erzielen, 
als die Bank von ihren Fonds durchschnittlich erlangt hat. 
Die in der nächsten Spalte (4) der Tabelle XXI auf- 
! geführte Einnahme an verjährten Dividenden ist stets 
! nur von untergeordneter Bedeutung gewesen. Bei der Bank 
besteht bekanntlich die Einrichtung, dass auf jede Normal 
prämie nach 5 Jahren eine Dividende vergütet wird. Dies ge 
schieht, so lange die Versicherung in Kraft ist und Prämien 
zahlungen für dieselbe geleistet werden, durch Abzug an den 
Prämien; nach dem Erlöschen der Versicherung, wie auch 
nach dem Aufhören der Prämienzahlung dagegen werden über 
die Dividenden, welche auf die letztbezahlten 5 Jahresprämien 
noch zu erwarten sind, von der Bank Scheine ausgestellt, gegen 
welche dann je nach eingetretener Fälligkeit, sofern die Ein 
reichung der Scheine innerhalb zweier Jahre erfolgt, die be 
züglichen Dividenden haar ausgezahlt werden. Es lässt sich 
hierbei nun selbstverständlich nicht vermeiden, dass von den 
Dividendenscheinen, deren jetzt jährlich mehr als 8000 aus 
gefertigt werden, einige innerhalb der gedachten zweijährigen 
Frist nicht zur Einlösung präsentirt, wie auch, dass selbst 
manche Policen innerhalb der auch hierzu festgesetzten zwei 
jährigen Frist nicht Behufs Empfangnahme der Dividenden 
scheine eingereicht werden, und dass auf diese Weise ein Theil 
der anfällig werdenden Dividenden unerhoben bleibt. Dieser 
nicht zur Erhebung kommende Theil fällt nach § 12 der Bank 
verfassung der Bank anheim und bildet die in der Spalte 4 
verzeichnete Einnahme an verjährten Dividenden. Verglichen 
mit der Summe der zur Vertheilung disponirten Dividenden im 
Gesammtbelaufe von 48849914 Mk. muss der Betrag der 
unerhoben gebliebenen Dividenden von im Ganzen 219033 
Mark jedenfalls als äusserst geringfügig bezeichnet werden. 
Dass in den ersten 11 Jahren noch keine verjährten Dividenden 
verrechnet worden sind, dagegen für das Jahr 1840 ein ver- 
hältnissmäsig grösserer Betrag, als gewöhnlich, in Einnahme 
gestellt ist, erklärt sich daraus, dass die Bestimmung über die 
zweijährige Verjährungsfrist fälliger Dividenden erst im Jahre 
1837 getroffen worden ist. 
Auch der in der fünften Spalte aufgeführte Agio- und 
Discontogewinn ist nur von geringer Wichtigkeit. Wo, 
wie bei der Bank, Fonds in Effecten nur ausnahmsweise an 
gelegt und dann — unter Ausschluss jeder Speculation — nur 
die allersichersten Papiere angekauft, und wo weiter Wechsel, 
namentlich mit längerer Sicht, nur ausnahmsweise in Zahlung 
genommen werden, da kann natürlich weder von einem grossen 
Agio-, noch von einem grossen Discontogewinn die Rede sein. 
Beide Gewinnquellen haben in den verflossenen 50 Jahren im 
Ganzen nur 220444 Mark ergeben. 
Ein Miethertrag des Bankgebäudes (Spalte 6) hat 
erst vom Jahre 1850 ab erzielt werden können, da die Bank 
erst nach 20 jähriger Wirksamkeit zum Bau eines eigenen 
Hauses geschritten ist und das letztere erst im Jahre 1850 
bezogen hat. Der Ertrag, der im Durchschnitt nur etwa einer 
zweiprocentigen Verzinsung des Buchwerthes des Bankgebäudes 
entspricht, würde übrigens wesentlich höher in Einnahme er 
scheinen, wenn nicht ein Theil desselben, nämlich die für die 
Vorstands- und Revisionslocalitäten in Ansatz gebrachte Miethe, 
durch Abschreibung an dem Werthe des Bankgebäudes ver 
rechnet worden wäre. 
Unter den ausserordentlichen Einnahmen, welche 
die siebente Spalte der Tabelle XXI aufweist, sind in den ersten 
3 Jahren die Antrittsgelder begriffen, welche die Bank 
nach § 9 ihrer ersten Verfassung zur Erhöhung der Sicherheit 
bis zum Jahre 1831 von den auf Lebenszeit Versichernden mit 
25 °o der erten Jahresprämie erhoben, dann aber, nachdem 
ein genügender Sicherheitsfonds angesammelt war, vom Jahre 
1833 ab mit Zinsen wieder zurückerstattet hat. Im Uebrigen
	        

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