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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
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Full text

IV. Tlieil. Statistik der Finanz-Verwaltung. 
39 
bestehen die ausserordentlichen Einnahmen in der Hauptsache ! 
in eingelegten (Kautionen und Stiftungsgeldern (Ein 
zahlungen zur Wittwenkasse der Beamten der Bank), die in 
das Eigenthum der Bank gar nicht übergegangen und in der 
Einnahme nur um deswillen mit aufgeführt sind, weil durch sie 
die unter der Verwaltung der Bank stehenden Fonds erhöht 
worden sind, die Differenz zwischen Einnahme und Ausgabe aber 
eben den Betrag dieser Fonds zu ergeben hat. 
Im Betreff der in der letzten Spalte verzeichneten Ge- 
sammt - Einnahme, welche sich im Ganzen auf 262 531 793 
Mark belaufen hat, ist nach den obigen Erläuterungen keine 
weitere Bemerkung noting. 
II. Kapitel. 
Art und Höhe der Ausgaben. 
Den wichtigsten Posten unter den Ausgaben der Bank 
bilden naturgemäs die in der ersten Spalte der Tabelle XXII 
aufgeführten Sterbefall-Zahlungen. Dieselben beliefen sich 
im ersten Jahrzehnt auf 331636$ Mark für 540 Fälle 
» zweiten » » 9999729 » » 2053 » 
» dritten » » 19245300 » » 3872 » 
» vierten » » 29 347 200 » » 5883 » 
» fünften » » 49822200 » » 9112 » 
im Ganzen auf in 730794 Mark für 21460 Fälle. 
Ihre Höhe richtet sich selbstredend nach der Zahl der 
eingetretenen Sterbefälle und der durch dieselben zahlbar ge 
wordenen Summe und bedarf daher hier keiner weiteren Er 
läuterung. Dass in den einzelnen Jahren die wirklich geleisteten 
Sterbefallzahlungen von der durch Sterbefälle zahlbar gewordenen 
Summe etwas abweichen, erklärt sich daraus, dass es, so sehr 
auch die Bank auf rasche Zahlungsregulirung hält und obwohl 
sie deshalb auf die ihr verfassungsmäsig zustehende drei 
monatliche Zahlungsfrist regelmäsig verzichtet, aus nahe liegen 
den Gründen doch unmöglich ist, alle Sterbefälle noch in 
demselben Kalenderjahre, in dem der Tod eingetreten, durch 
Zahlung zu reguliren. 
Bei Lebzeiten der Versicherten sind, wie die 
beiden nächsten Spalten der Tabelle XXII nachweisen, im 
Ganzen 1625700 Mark zur Auszahlung gekommen, und zwar 
192000 Mark für 28 Fälle, in denen die Versicherten mit 
Zurück le gun g des 90. Lebensjahres den im § 63 der 
Bankverfassung festgesetzten Endpunkt ihrer Versicherungen 
erreicht hatten, und 1433700 Mark für 243 Fälle, in denen 
sich die betreffenden Versicherten in Gemäsheit der Zusatz 
bestimmung vom 28. Mai 1841 durch Entrichtung von Zusatz 
prämien die Zahlbarkeit der Versicherungssumme schon für 
jüngere Alter erworben hatten. — Besonderes Interesse 
nimmt die erstere Kategorie in Anspruch, weil ziemlich 
allgemein die Ansicht verbreitet ist, dass die Bestimmung über 
die Auszahlung der Versicherungssumme nach Erfüllung des 
90. Lebensjahres nur höchst selten in Anwendung komme und 
also keinen praktischen Werth habe. Da die Bank Personen, 
die älter als 60 Jahre sind, nur ausnahmsweise und solche, 
die das 67. Jahr überschritten haben, überhaupt nicht mehr 
versichert, so konnten natürlich in den ersten Jahrzehnten des 
Bestehens der Bank Auszahlungen von Versicherungssummen 
nach Zurücklegung des 90. Lebensjahres überhaupt noch nicht 
Vorkommen. Ebensowenig vhat aus dem gleichen Grunde bis 
jetzt schon einer der in den letzten 30, resp. 23 Jahren auf 
genommenen Versicherten, deren Zahl besonders gross ist, das 
Alter von 90 Jahren erreichen können ; vielmehr war dies bis 
Ende 1878 nur bei den in den ersten 20, resp. 27 Jahren, 
also von 1829 bis 1848, resp. bis spätestens 18$$. beigetretenen 
Versicherten möglich, welche bei ihrer Aufnahme im Jahre 1829 
bereits das 40., im Jahre 1830 bereits das 41 , im Jahre 1831 
bereits das 42., u. s. w., endlich im Jahre 18$$ bereits das 
66. Lebensjahr überschritten hatten. Die Zahl dieser Ver 
sicherten war nach Tabelle IV im Ganzen 3946. Bedenkt 
man nun, dass von diesen 3946 Versicherten, bei denen bis 
Ende 1878 die Erreichung des 90. Lebensjahres überhaupt 
möglich gewesen wäre, manche nur auf kurze Zeit oder mit 
Abkürzung der Versicherungsdauer auf einen früheren Termin, 
als das 90. Lebensjahr, versichert waren und dass auch ver 
schiedene, namentlich noch in höherem Alter, gegen Empfang 
nahme der verfassungsmäsigen Abgangsentschädigung bei Leb 
zeiten wieder ausgeschieden sind, so wird man die Zahl 
Derer, welche nach Zurücklegung des 90. Lebensjahres die 
Versicherungssumme ausgezahlt erhalten haben, gar nicht so 
niedrig finden. Kommt doch selbst bei Nichtberücksichtigung 
der vorerwähnten Abgänge bei Lebzeiten schon auf je 141 
jener Versicherten einer, der das 90. Lebensjahr erreicht 
und die Versicherungssumme dann bei Lebzeiten ausgezahlt 
erhalten hat! 
Bei der sog. »abgekürzten Versicherung«, welche 
bei der Bank seit dem Jahre 1841 eingeführt ist, besteht die 
Bestimmung, dass die Versicherungsdauer bis zur Zahlbarkeit 
der Versicherungssumme bei Lebzeiten des Versicherten vom 
Abschluss der Versicherung ab mindestens 11 Jahre und bei 
Umwandlung schon länger bestehender Versicherungen min 
destens noch 5 Jahre umfassen muss. Früher als im Jahre 
1846, in welchem die erste bezügliche Zahlung geleistet wurde, 
konnte daher auch überhaupt noch keine Summe bei Lebzeiten 
eines Versicherten fällig werden. 
Die folgende Spalte (4) verzeichnet die Zurückerstattungen, 
welche die Versicherten auf ihre Prämien in den Dividenden 
erhalten haben. Wie schon erwähnt, wird von der Bank auf 
jede Normalprämie nach $ Jahren eine Dividende vergütet, 
deren Höhe sich nach den in den einzelnen Jahren erzielten 
Ueberschüssen richtet. Die letzteren werden ohne irgend welche 
Schmälerung vollständig an die Versicherten zurückgewährt 
und die Verth eil ung selbst erfolgt nach Verhältniss der 
Jahresprämie. 
Im Ganzen sind vom Jahre 1834, wo die erste Dividenden 
vertheil ung auf die im Jahre 1829 gezahlten Prämien stattfand, 
bis zum Jahre 1878 48601 370 Mark 
als Dividenden vertheilt worden. Rechnet 
man hierzu die in der nächsten Spalte (5) 
der Tabelle XXII aufgeführten, oben unter 
den »Einnahmen« schon besprochenen 
»verjährten Dividenden« im Be 
trage von 219033 « 
sowie die von der im Jahre 1878 fällig 
gewordenen Dividende auf das Jahr 1873 
noch un erhobenen und deshab zurück 
gestellten Beträge von 29 511 » 
so ergiebt sich die Summe der bis Ende 
1878 überhaupt zur Vertheilung dispo- 
nirten Dividenden von 
Und fügt man dieser Summe nun noch 
den Bestand der Ende 1878 noch unver 
theilten, den Sicherheitsfonds bildenden 
Ueberschüsse aus den letzten $ Jahren 
hinzu mit 18097065 » 
so findet man die Summe der in sämmt- 
lichen $0 Jahren erzielten » rein en Ueber 
sch üsse« von 66946979 Mark. 
48 849 914 »
	        

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Mittheilungen Aus Der Geschäfts- Und Sterblichkeits-Statistik Der Lebensversicherungsbank Für Deutschland Zu Gotha Für Die Fünfzig Jahre von 1829 - 1878. Böhlau, 1880.
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