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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
  • Title page

Full text

40 
IV. Theil. »Statistik der Finanz-Verwaltung. 
Es sind also thatsächlich alle von der Bank erzielten 
Ueberschüsse vollständig an die Versicherten zur Vertheilung 
gekommen oder werden mit dem Bestände des Sicherheitsfonds 
in den nächsten 5 Jahren noch unter dieselben vertheilt. Im 
nächsten Kapitel werden wir auf diese Punkte noch näher 
zurückkommen. 
An »Vergütungen aus dem Reservefonds« hat 
die Bank nach Ausweis der folgenden Spalte (6) der Tabelle XXII 
im Ganzen 2943319 Mark ausgezahlt. Solche Vergütungen 
werden nach Maasgabe der Bankverfassung gewährt, wenn Ver 
sicherungen, die nicht »auf kurze Zeit« oder auf den »Ueberlebens- 
fäll« einer bestimmten Person lauten, bei Lebzeiten der Versicher 
ten aufgegeben und die Policen rechtzeitig zurückgegeben werden. 
Die Höhe der Vergütung richtet sich nach dem Betrage der 
für die betreffende Versicherung zurückgestellten Reserve und 
nach dem Verhältniss der letzteren zur Versicherungssumme, 
so dass die Reserve-Vergütung je höher ist, je länger die Ver 
sicherung bestanden hat. Es ist daher natürlich, dass die 
Ausgabe für Abgangsentschädigungen nicht nur an sich mit 
der allgemeinen Geschäftsausdehnung gestiegen, sondern dass 
dieselbe auch rascher gewachsen ist, als der betreffende Ver 
sicherungs-Abgang bei Lebzeiten, oder mit anderen Worten, 
dass die Vergütung aus dem Reservefonds, welche durch 
schnittlich auf je 100 Mark bei Lebzeiten abgegangener Ver 
sicherungssumme zu gewähren war, im Laufe der Zeit immer 
grösser geworden ist. Dies wird durch einen Vergleich der 
verausgabten Reserve-Vergütungen mit dem in Tabelle IX, 
Spalte 4 aufgeführten Abgang »fortzusetzen gewesener Ver 
sicherungen« bei Lebzeiten der Versicherten bestätigt; denn 
es betrug 
der Abgang bei die Ausgabe an Reserve- 
Lebzeiten n. Tab. IX, Vergütungen 
Spalte 4 in Sa. auf je 100 JL 
Abgang 
im ersten Jahrzehnt 
» zweiten » 
»dritten » 
» vierten » 
» fünften » 
3 889 800 .Æ 
6095 700 » 
7 264 200 » 
9 120 900 » 
21 429 100 » 
40 872 .Æ 
201 324 » 
446373 » 
586044 » 
i 668 706 » 
im Ganzen 47 799 700 Jk 2 943 319 Jk 
1,05 Jk. 
3,30 » 
6,14 » 
6,43 » 
7,79 » 
6,16 Jk 
Unter den vorstehend aufgeführten, bei Lebzeiten ab 
gegangenen Versicherungen sind übrigens auch die Versiche 
rungen mit inbegriffen, die Mangels Prämienzahlung erloschen 
sind und deshalb verfassungsmäsig keinen Anspruch auf 
Reserve-Vergütung gewährten. In Wirklichkeit ist also auf die 
aufgegebenen Versicherungen im Durchschnitt noch ein etwas 
höherer Betrag an Reserve-Vergütung getroffen, als vorstehend 
berechnet ist. Neben der Reserve-Vergütung erhalten aber, 
wie schon früher erwähnt, die ausscheidenden Versicherten 
auch noch die rückständigen Dividenden auf ihre letzten 5 Prä 
mienzahlungen. Man darf sonach annehmen, dass der Abgang 
bei Lebzeiten bei der Lebensversicherungsbank für Deutschland 
derart geregelt ist, dass in dieser Beziehung wohl keine andere 
Lebensversicherungsanstalt ihre Versicherten günstiger stellt. 
Die Spalten 7 und 8 weisen in zwei Theilen die Ver 
waltungskosten nach, und zwar giebt der erste Theil 
(Spalte 7) über die Provisionen Auskunft, welche den 
Agenten für die Vermittelung neuer Versicherungsabschlüsse, 
sowie für die Einhebung der Prämien vergütet worden sind, 
während der zweite Theil (Spalte 8) den gesummten 
übrigen Aufwand umfasst. 
Die Agenten-Provision war ursprünglich auf 5 0 / 0 
der erstjährigen Prämien für neue Versicherungen und auf 1% 
der vom zweiten Versicherungsjahre ab zu zahlenden Prolon 
gationsprämien festgesetzt ; der letztere Satz wurde indess schon 
im Jahre 1830, von wo ab derselbe eigentlich erst in An 
wendung kam, auf 2% erhöht, so dass also die Incasso- 
Provision füglich auf gleichmäsig 2 °/o während der ganzen 
bisherigen Wirksamkeit der Bank angenommen werden kann. 
Hinsichtlich der Abschlussprovision machte sich dagegen, mit 
Rücksicht auf die veränderten Zeit- und Concurrenz-Verhältnisse, 
im Jahre 1864 eine Erhöhung auf 10 % und im Jahre 1867 
eine weitere Erhöhung auf 15 °/ 0 noting ; jedoch haben diese 
erhöhten Sätze nur auf die Normalprämien Anwendung gefunden, 
während auf die erstjährigen Zusatzprämien nach wie vor 5 % 
gewährt werden. Die Bank hat mit dieser Erhöhung den An 
forderungen der Zeit Rechnung getragen, ohne die Solidität 
ihres Geschäftes zu beeinträchtigen, und von den meisten ihrer 
Agenten wird anerkannt, dass die jetzigen Sätze, obwohl dieselben 
gegen die bei anderen Anstalten üblichen Provisionen erheblich 
zurückstehen, ihnen eine angemessene und gerechte Vergütung 
für die geleisteten Dienste gewähren. 
Trotz der vorerwähnten, im vierten Jahrzehnt eingetretenen 
zweimaligen Steigerung der Abschlussprovision hat sich der 
gesammte Verwaltungs-Aufwand der Bank im Verhältniss zur 
Jahres-Einnahme seitdem nur wenig erhöht. Derselbe betrug 
im Ganzen (nach Spalte 9): 
im ersten Jahrzehnt 
» zweiten » 
» dritten » 
» vierten » 
» fünften » 
675 789 Jk oder 6,37 °/'o der Einnahme 
1255 686 » » 4,85 °/o » » 
1 627 329 » » 4,04 % » » 
2 898 348 » » A . A Q 
6 342 307 » » 
4,48 70 
5,24 % 
in Sa. 12 799459 Jk oder 4,3g °/o der Einnahme. 
Man wird dieser Angabe nichts hinzuzufügen nöthig 
haben, um das Urtheil zu begründen, dass die Bank grosse 
Resultate mit verhältnissmäsig sehr geringen Aufwänden erzielt, 
oder besser, dass sie ihren Theilhabern von jeher die möglichst 
niedrigen Opfer für die Erreichung ihres Zweckes auferlegt 
hat. Eine Vergleichung der obigen Zahlenreihen mit analogen, 
den Rechenschaftsberichten aller anderen deutschen und sicher 
weitaus der meisten überhaupt bestehenden Lebensversicherungs- 
Anstalten entnommenen Zusammenstellungen würde dieses Ur 
theil in jeder Beziehung bekräftigen und evident beweisen, 
dass die Lebensversicherungsbank für Deutschland sich von 
jeher, — nicht etwa erst von der Zeit an, wo sie bereits 
festen Boden gewonnen hatte —, vor allen gleichartigen In 
stituten durch ein sehr niedriges Maas ihrer Verwaltungs- 
Aufwände ausgezeichnet hat und auch in dieser Hinsicht den 
Grundsätzen treu geblieben ist, von welchen ihre Begründer 
sich leiten Hessen. 
Um zu zeigen, auf welche Höhe bei dem Umfange 
Geschäfts selbst scheinbar nebensächliche Ausgabeposten 
wachsen, führen wir an, dass im fünften Jahrzehnt allein 
Portoaufwand — trotz der jetzigen geringen Portosätze — 
Summe von 194818 Mark erforderte und dass in der gleichen 
Zeit für ärztliche Bemühungen die Summe von 457334 Mark 
zu zahlen war. 
In den nächsten 3 Spalten der Tabelle XXII sind die 
Verluste verzeichnet, welche die Bank während ihrer bis 
herigen Wirksamkeit an ihren Einnahmen und Fonds erlitten 
hat. Dieselben setzen sich zusammen aus: 
des 
an 
der 
die 
74148 Mark Verluste auf Agio 
33000 » » » Darlehen 
21203 » » an Agenten 
128351 Mark in Sa. 
Vergleicht man diese Beträge mit der Höhe der betreffen 
den Einnahmen und Fonds, so wird man dieselben als ausser 
ordentlich geringfügig bezeichnen müssen. In Wirklichkeit 
begreift aber der erste und grösste der obigen Posten gar 
keine positiven Verluste, sondern nur Abschreibungen, welche
	        

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