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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
  • Title page

Full text

IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung. 
45 
den, sondern je während der ganzen Datier ihrer 
Versiehe r un g gleich b leiben deDurchschnittsprä mien 
entrichten und also anfänglich mehr, später aber weniger 
zahlen, als der Bedarf erheischt. Die Reserve setzt sich mithin 
gleichsam aus Prä mien-Vorauszahlungen zusammen, aus 
Mehrzahlungen, welche die Versicherten durch Entrichtung 
gleichbleibender Durchschnittsprämien anfänglich über den 
Bedarf hinaus leisten; sie dient dazu, der mit dem fort 
schreitenden Alter der Versicherten allmählich zunehmenden 
Sterblichkeitsgefahr ohne Erhöhung der beim Abschluss der 
Versicherungen festgesetzten Prämien das Gleichgewicht zu 
halten, das richtige Verhältnis zwischen älteren und jüngeren 
Versicherten herzustellen und der Bank die Erfüllung ihrer 
Verpflichtungen auch für den Fall zu ermöglichen, dass ihr 
neue Versicherte nicht mehr zutreten. 
Die Höhe der Reserve wird nach festen mathematischen 
Grundsätzen mit Hülfe der Sterblichkeitsliste und des Zins- 
fusses, welche der Prämienberechnung der Bank zu Grunde 
liegen, alljährlich ermittelt. Die Prämien sind so berechnet, 
dass für jede Versicherung zur Zeit des Abschlusses der Werth 
der zu erwartenden reinen Prämienzahlungen dem Werthe der 
dereinst auszuzahlenden Versicherungssumme genau gleich ist. 
Im Laufe der Versicherungsdauer wird jedoch dieses Verhältnis I 
ein wesentlich anderes: die Verpflichtung der Bank, beim 
Tode des Versicherten oder wenn dieser ein bestimmtes Alter ¡ 
erreicht hat, die Versicherungssumme auszuzahlen, wird mit 
dem vorschreitenden Alter des Versicherten naturgemäs in 
ihrem Werthe immer grösser, die Forderung der Bank ¡ 
auf fernere Prämienzahlungen dagegen verliert von Jahr zu 
Jahr mit dem zunehmenden Alter des Versicherten mehr und ! 
mehr an Werth und wird also immer kleiner. Es entsteht ' 
auf diese Weise zwischen dem Werthe der Verpflichtung, 
welche der Bank durch Uebernahme der Versicherung er 
wachsen ist, und dem Werthe der Forderung, welche 
ihr aus der Versicherung zusteht, eine immer grösser werdende 
Differenz, und diese Differenz oder der Betrag, um welchen 
der Werth der dereinst auszu za hienden Versiche 
rungssumme den Werth der noch zu erwartenden 
Prämienzahlungen übersteigt, ist als Reserve zurück 
zustellen, wenn die Bank dauernd ihren Verpflichtungen ge 
nügen können soll. 
Die Reserve ist demnach kein willkürlich bemessener, zur 
Begegnung möglicher ausserordentlicher Unglücksfälle 
( überrechn un gsmäsiger Sterblichkeit) zurückgestellter Betrag, 
sondern eine lest bestimmte, zur Deckung der bei normalem 
Sterblichkeits-Verläufe an die Bank herantretenden Ansprüche 
erforderliche Summe, welche mit Hülfe der Rechnungsgrund 
lagen der Bank sich genau ermitteln lässt und deren richtige 
Bemessung und Aufsparung eine der ersten und wichtigsten 
Bedingungen für die Sicherheit und das dauernde Fortbestehen 
der Bank ist. 
Aus der vorstehenden Darlegung erhellt, dass die Reserve 
für jede einzelne Versicherung, gleich wie die Differenz zwischen 
dem Werthe der Versicherungssumme und dem Werthe der 
noch zu erwartenden Prämienzahlungen, fortwährend wachsen 
muss, bis sie am äussersten Grenzpunkt der Versicherungsdauer, 
wo die Versicherungssumme bei Lebzeiten des Versicherten 
auszuzahlen und eine weitere Prämienzahlung nicht zu erwarten 
ist, die Höhe der vollen Versicherungssumme erreicht. Auf 
welche Weise z. B. für die einfachen Versicherungen auf 
Lebenszeit nach Tarif A. die Reserve mit der Dauer der Ver 
sicherung allmählich anwächst, zeigt die folgende Uebersicht: 
Beitritts- 
Alter 
21 
31 
41 
51 
61 
Betrag der Reserve für 1000 Mark Versicherungssumme nach 
9-98 
I 1,73 
l6, 44 
23,08 
34,»o 
30 
40 
50 
60 I 70 
Jahre 11 
49,72 
59,93 
87,02 
I I 7,80 
175,96 
100,19 
I2 5,60 
I 80,9C 
241,49 
363,3* 
213,20 
283,84 
378,73 
5I7,U 
686,80 
355,6» 
456,73 
604,49 
762.22 
1000,00 
5",i7 
654,17 
805,2s 
i ooo.oo 
688,81 
829,71 
1000,00 
846,77 
IOoOjOO 
IOOO,00 
So bestimmt sich für jede einzelne Versicherungsart je 
nach der Höhe und Dauer der Versicherung sowie nach dem 
Beitrittsalter des Versicherten die zurückzustellende Reserve. 
Dieselbe drückt zugleich je den Werth der Police aus und 
dient als Maasstab für die Abgangsentschädigung, welche nach 
§ 65 der Bankverfassung bei Aufgabe der Versicherung zu 
gewähren ist, wie auch für die Höhe des Vorschusses, welcher 
nach § 13 der Bankverfassung von dem Versicherten gegen 
Verpfändung der Police von der Bank entnommen werden 
kann. Scheidet eine Versicherung aus, so wird für dieselbe 
natürlich auch keine Reserve mehr zurückgestellt; vielmehr 
kommt der bereits angesammelte Betrag aus dem Reservefonds 
in Wegfall und wird, soweit dies nöthig, zur Gewährung der 
vorerwähnten Abgangsentschädigung benutzt oder findet bei 
Auszahlung der Versicherungssumme mit Verwendung, so dass 
also im letzteren Falle nur der Fehlbetrag aus den neuen 
Prämienzahlungen zu entnehmen ist. 
Nach diesen Erläuterungen über das Wesen und die Be 
stimmung der Reserve wird man es erklärlich linden, dass die 
in der 6. Spalte der Tabelle XXIII verzeichnete Prämien- 
Reserve, welche die auf alle bestehenden Versicherungen 
treffenden Einzelreserven umfasst, bei der bisherigen Geschäfts 
entwickelung der Bank fort und fort steigend, sehr rasch auf 
einen grossen Betrag angewachsen ist und von Jahr zu Jahr 
noch immer beträchtlich weiter zunimmt. Dieses Wachsthum 
wird so lange fortdauern, bis der Betrag der für aüsscheidende 
Versicherungen in Wegfall kommenden Reserve der Summe, 
um welche die Reserve für die bestehenden und neu zugehen 
den Versicherungen sich erhöht, gleichkommt oder dieselbe 
übersteigt, — ein Zeitpunkt, der bei dem steten reichlichen 
neuen Versicherungszugang, dessen die Bank sich zu erfreuen 
hat, jedenfalls noch in weiter Ferne liegt. In dem seit dem 
Anfang der Sechziger Jahre ausserordentlich gestiegenen neuen 
Versicherungszugang ist andererseits aber auch die Erklärung 
dafür zu suchen, dass das Verhältniss der Reserve zur 
Gesammt-Versicherungssumme, welches bis zum Jahre 
1861 stetig — bis auf 20,74% — gestiegen war, seitdem 
allmählich wieder etwas — bis auf 16,81 °o im Jahre 1877 — 
gesunken ist; denn da für neue und erst kurze Zeit bestehende 
Versicherungen die Reserve verhältnissmäsig noch klein und 
wesentlich niedriger, als für schon länger bestehende Versiche 
rungen ist, so muss ein starker und steigender Zugang neuer
	        

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