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Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

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Bibliographic data

fullscreen: Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878

Monograph

Identifikator:
84518458X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-94409
Document type:
Monograph
Title:
Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
Place of publication:
Weimar
Publisher:
Böhlau
Year of publication:
1880
Scope:
1 Online-Ressource (88 S., [54] Bl.)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Mittheilungen aus der Geschäfts- und Sterblichkeits-Statistik der Lebensversicherungsbank für Deutschland zu Gotha für die fünfzig Jahre von 1829 - 1878
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Full text

40 
IV. Theil. Statistik der Finanz-Verwaltung. 
Versicherungen eine Minderung des Procentsatzes, welchen die 
Gesaramt-Reserve von der Gesammt-Versicherungssumme aus 
macht, zur Folge haben. 
Ueber die Bedeutung und die Nothwendigkeit der in der 
achten Spalte der Tabelle XXIII aufgeführten »Prämien- 
U eher träge« ist bereits im vorigen Kapitel bei Besprechung 
der alljährlichen Dividenden-Feststellung eingehend die Rede 
gewesen. Wir kommen daher auf diesen Passivposten hier 
nicht weiter zurück, sondern machen nur zur Erläuterung des 
Umstandes, dass in den ersten Jahren des Geschäftsbetriebes 
der Bank verhältnissmäsig ein weit kleinerer Theil der Jalires- 
Prämien-Einnahme auf das nächste Jahr übertragen worden 
ist, als später, darauf aufmerksam, dass von der Gesammt- 
Versicherungssumme von 7 137 600 Mark, welche im ersten 
Geschäftsjahr der Bank übernommen wurde, nicht weniger als 
die Summe von 4 356 300 Mark vom 1. Januar 1829 datirte 
und also, da in diesem Falle Versicherungs- und Kalenderjahr 
zusammenfiel, einen Prämien-Uebertrag auf das nächste Jahr 
überhaupt nicht erforderte, dass dagegen später allmählich 
mehr und mehr eine gleichmäsige Vertheilung der Versicherungs 
und resp. Prämienzahlungstermine auf das ganze Jahr eintrat 
und deshalb mit der Zeit ziemlich genau die Hälfte der Jahres- 
Prämien-Einnahme als dem nächsten Jahre angehörig zu über 
tragen war. 
Andere, als die im Vorstehenden besprochenen, Verbindlich 
keiten haben auf der Bank zu keiner Zeit gelastet. Der nach 
Deckung derselben verbleibende Rest des Vermögensbestandes 
war also in der jedesmaligen Jahresbilanz als reiner Ueber- 
scliuss einzustellen und bildete den in Spalte 9 der Tabelle XXIII 
verzeichneten » Sicherheitsfonds«, welcher immer die noch 
unvertheilten Ueberschüsse aus den letzten 5 oder richtiger 
4V2 Jahren umfasst und nach § 6 der Bankverfassung die 
Aufgabe hat, »für ausserordentliche Fälle Hülfsmittel 
darzubieten«. 
V. Kapitel. 
Die Bestandtheile der Gewährschaft (Activa). 
Während die Tabelle XXIII über die Passiva oder über 
die Bestimmung der Bankfonds Auskunft giebt, gewährt die 
Tabelle XXIV über die Activa Aufschluss, indem sie nach 
weist, wie der am Schlüsse eines jeden Jahres vorhanden 
gewesene Fonds angelegt war und durch welche Vermögens- 
bestandtheile derselbe gewählt wurde. Es versteht sich hier 
nach von selbst, dass beide Tabellen in ihren Schlusssummen 
übereinstimmen müssen. 
Nach § 13 der Bankverfassung hat die Benutzung des 
Bankfonds durch zinstragende Ausleihungen zu geschehen, 
und zwar: 
I. gegen rechtsbeständige hypothekarische Sicherstellung oder 
gegen Einlegung von Privat- oder Staats-Obligationen; 
2. an solche öffentliche Anstalten, Creditvereine und 
sonstige moralische Personen, deren Sicherheit hin 
sichtlich ihrer Zahlungsmittel unbezweifelt ist; 
3. auf Policen von lebenslänglichen Versicherungen, auf 
welche mindestens vier Prämien bezahlt sind. 
Aus diesen Bestimmungen tritt sehr deutlich das Bestreben 
hervor, die Bankfonds gegen Verluste möglichst sicher zu 
stellen. Und in der That liegt gewiss ganz besonders einer 
Lebensversicherungsanstalt die Pflicht ob, bei Belegung ihrer 
Fonds vor allen Dingen auf grösstmögliche Sicherheit der Anlage 
Bedacht zu nehmen und daneben erst in zweiter Linie auch 
die Erzielung einer möglichst guten Rente in’s Auge zu fassen; 
i denn diese Fonds bestehen ja zum grössten Theile aus Er- 
; sparnissen, welche der Anstalt auf Menschenalter hinaus an 
vertraut werden und welche die Bestimmung haben, das der- 
einstige Erbe von Witt wen und Waisen zu bilden. Sie dürfen 
daher in gewagten Unternehmungen, welche zwar reichlichen 
Gewinn in Aussicht stellen, aber dafür möglicher Weise auch 
die Capital-Anlage gefährden, nicht angelegt werden. 
Die Ziffern der Tabelle XXIV beweisen, dass die Ver 
waltung der Lebensversicherungsbank für Deutschland sich 
diese Grundsätze von jeher zur Richtschnur hat dienen lassen. 
In der eben gedachten Tabelle finden sich die Ausleihungen, 
welche unter die zwei ersten Punkte der oben angeführten 
Verfassungsbestimmung fallen, ebenso wie in den jährlichen 
Rechenschaftsberichten der Bank, vom Jahre 1842 ab in 
5 Klassen eingetheilt, von denen begreift: 
Kl. I: die Ausleihungen zur speciellen ersten Hypothek 
auf günstig gelegene und wohlcultivirte Land 
güter und Ländereien von mindestens doppeltem 
Wer the; 
KI. II: die Ausleihungen zur speciellen ersten Hypothek 
auf städtische Grundstücke von mindestens dop 
peltem Werthe und unter fortwährender Versiche 
rung der Gebäulichkeiten gegen Feuersgefahr; 
Kl. III. die Ausleihungen an öffentliche Creditvereine 
und Ablösu ngscassen, deren Schuldverschrei 
bungen mittelbare oder unmittelbare R ealSicher 
heit gewähren; 
Kl. IV: die Ausleihungen an Landschaften , Gemeinde- 
und andere Corporationen, deren Haushalt 
staatlich überwacht wird, gegen generelle Ver 
pfändung ihres Vermögens; 
Kl. V : die Ausleihungen gegen pfandweise Einlegung deut 
scher Staats- und Greditpapiere, deren Cours 
werth den Betrag des Darlehns um mindestens 
10 Procent übersteigt. 
Wie viel von den Fonds der Bank Ende 1842, wo diese 
Eintheilung zum ersten Male gemacht wurde, und dann weiter 
am Schlüsse des 2., 3., 4. und 5. Jahrzehnts auf jede der 
vorbezeichneten 5 Belegungsarten und wie viel in Policen- 
VorSchüssen ausgeliehen war, ergiebt die nachstehende Uebersicht: 
A r t 
der 
Ausleihung 
Ende 1842 
Darlehns 
betrag 
jHi 
m 
Ende 1848 
Darlehns 
betrag 
m 
Ende 1858 
Darlehns 
betrag 
Jk 
Ende 1868 
Darlehns 
betrag 
Jk 
Ende 1878 
Darlehns 
betrag 
Jk 
5P 
o 
Klasse I 
I* 
6 002 395 
i 168 003 
883 580 
662 266 
450427 
6o,w 
I 1,70 
8,85 
6,64 
4i'i 
12 307 127 
I 056 023 
547 500 
734413 
417 172 
75,40 
6,47 
3,3* 
4,*0 
2,66 
24 059 161 
521 872 
498 792 
223 543 
154 200 
86,(2 
1,88 
1,79 
0,80 
0.6 8 
4O I73 288 
383 486 
95I 89I 
II4 I93 
IO6 200 
86,39 
0,82 
2,05 
0,25 
0,23 
72 631 831 
380 4OO 
I 732 907 
964 I93 
58 200 
86,52 
0,45 
2,06 
1,18 
0,07 
Sa. 
llierzu: 
Policen -Vorschüsse 
9 166 671 
95 472 
91,84 J 15062235 
0,96 || 408 864 
92,28 
2.50 
25 457 568 
I 21 I 484 
9D(4 
4,3« 
4I 729 O58 J 89,74 
2313588 1 4,»8 
75 767 531 
3 829 093 
90,25 
4,8«
	        

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Mittheilungen Aus Der Geschäfts- Und Sterblichkeits-Statistik Der Lebensversicherungsbank Für Deutschland Zu Gotha Für Die Fünfzig Jahre von 1829 - 1878. Böhlau, 1880.
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