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Report on the trade in refrigerated beef, mutton and lamb

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Bibliographic data

fullscreen: Report on the trade in refrigerated beef, mutton and lamb

Monograph

Identifikator:
84539584X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-36509
Document type:
Monograph
Author:
Koechlin, Armand
Title:
L' Industrie cotonnière en Allemagne
Place of publication:
Paris
Publisher:
Pelletier
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (387 S)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Assurances gouvernementales
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Regelung des Arbeitsschutzes insbesondere der Arbeitszeit nach den zur Zeit gültigen Gesetzen und Verordnungen (nebst Ausführungsanweisungen) und dem Entwurf des Arbeitsschutzgesetzes (in der vom Reichsrat beschlossenen Fassung)
  • Title page
  • Contents
  • Teil A. Die Verordnung über die Arbeitszeit und ihre Nebenverordnungen
  • Teil B. Die Arbeitsschutzbestimmungen der Gewerbeordnung und ihrer Nebenverordnungen
  • Teil C. Die übrigen (außerhalb des Rahmens der Arbeitszeitverordnung und der Gewerbeordnung) ergangenen Gesetze und Verordnungen
  • Teil D. Entwurf eines Arbeitsschutzgesetzes
  • Teil E. Washingtoner Übereinkommen über die Arbeitszeit

Full text

E4 = 
er erst lange Wege zur Behandlungsstelle zurücklegen muß. Durch 
solche weiten Wege werden die Kinder natürlich sehr angestrengt, so 
daß bei vielen Krüppelleiden dadurch ein Teil der Behandlungsergeb- 
nisse wieder aufgehoben wird. Auf Einzelheiten einzugehen, ist hier 
nicht der Ort, auch liegen die Verhältnisse nicht nur in jeder Provinz 
und fast jedem Kreise anders, sondern oft auch innerhalb desselben 
Kreises. Der Landeskrüppelarzt wird auf der Krüppelschau auch in 
diesen Fällen der sachkundige Berater der Bezirksfürsorgeverbände 
sein. Nächst der Behandlung wird die ambulante Beschulung auf dem 
Lande oft auf Schwierigkeiten stoßen, so daß man sich in manchen 
Fällen entschließen muß, lediglich zum Zwecke der Beschulung einen 
Krüppel in eine Anstalt aufzunehmen, bei dem gar keine Behandlung 
mehr erforderlich ist. 
Ein ganz besonderes Übel sind die Wirbelsäulenverkrümmungen 
iSkoliosen), die in manchen Kreisen bis zu 75 Prozent der gemeldeten 
Krüppel ausmachen. Sie alle in Anstalten aufzunehmen, ist natürlich 
völlig unmöglich, zumal die Behandlung solcher Fälle mehrere Jahre 
dauert. Eine Anzahl wird ja nur für die regelmäßige Untersuchung 
auf den Krüppelschauen in Frage kommen, da ihr Zustand sich nicht 
mehr wesentlich ändert. Ist in der Stadt ein Orthopäde vorhanden, so 
kann der Kreis mit ihm ein Abkommen über die Behandlung treffen. 
Hat das Kind Verwandte oder Bekannte in dieser Stadt oder in Ber- 
lin, so kann es eventuell dorthin ziehen. In einigen Fällen haben wir 
uns auf diese Weise geholfen, was aber bei der heutigen Wohnungsnot 
vielfach auf Schwierigkeiten stößt, namentlich dann, wenn die Eltern 
nichts oder einen unwesentlichen Betrag für die Verpflegung usw. 
zahlen können. Hier müßte dann der Bezirksfürssorgeverband einen 
entsprechenden Zuschuß zahlen; denn er kommt dann immer noch billi- 
ger fort als mit reiner Anstaltsversorgung des Kindes. Wenn nun 
aber alle diese Möglichkeiten nicht in Frage kommen, hat man sich so zu 
helfen versucht, daß man eine Lehrerin oder einen Lehrer in orthopä- 
dischem Turnen ausbilden ließ, die dann im Kreise Skoliosebehandlung 
machten. Diese Maßnahme ist sehr mit Vorsicht zu genießen; denn diese 
Lehrkräfte, die meist nur einige Wochen oder Monate ausgebildet sind, 
geraten, wenn sie nicht durch einen sachverständigen Arzt kontrolliert 
werden, gar zu leicht in die Versuchung, Kurpfusscherei zu treiben, was 
das Ansehen der Krüppelfürssorge nicht erhöht. Eine befriedigende 
Lösung der Skoliosenbehandlung auf dem Lande wird erst dann zu 
erwarten sein, wenn die Ürzte in den kleinen Städten und auf dem 
Lande genügende Kenntnisse in der Behandlung der Wirbelsäulenver- 
krümmungen besitzen, so daß sie diese Turnkurse überwachen können. 
Daß durch Turnen allein eine Skoliose nicht in ausreichender Weise 
behandelt werden kann, sei nur nebenbei erwähnt. Die sonstigen Maß-
	        

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Citation recommendation

Factures Consulaires et Certificats d’Origine. Soc. Fermière de Publications Officielles, 1927.
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