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Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Monograph

Identifikator:
861748913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-91908
Document type:
Monograph
Author:
Huber, Franz http://d-nb.info/gnd/117535699
Title:
Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Krais
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (79 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

6 Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftspolitik. 
Bisher hatten verschiedene Faktoren, so die territoriale Zerrissenheit des Reiches, 
die auseinandergehenden, oft einander bekämpfenden politischen Ziele und Bestrebungen 
der Einzelstaaten, die dem wirtschaftlich-politischen Fortschritt feindlich gesinnten reaktio 
nären Strömungen, namentlich in Norddeutschland, in den 50er und 60er Jahren eine 
einheitliche oder großzügige Behandlung wirtschaftlicher Fragen nicht aufkommen lassen. 
Es galt erst, das deutsche Volk an den Gedanken eines größeren einheitlichen Wirt 
schaftskörpers, als des Vorläufers seiner politischen Einigung, zu gewöhnen. Ein 
einheitliches Band schien schon in den 30er Jahren durch die Zollvereinsbestrebungen 
(Fr. List), in den 40er und 50er Jahren in den neuen Verkehrsorganisationen ge 
funden worden zu sein. Aber es fehlte diesen Faktoren mangels eines inneren Haltes 
an Kraft. Nach dem Scheitern der Hoffnungen, die das deutsche Volk auf das 
Frankfurter Parlament gesetzt hatte, war eine dumpfe Erstarrung des politischen 
Lebens eingetreten. Erst gegen Ende der 50er Jahre begann sich wieder ein frischerer 
Hauch zu regen. 
Man fühlte und erkannte: die Zeiten der Absonderung, in denen die Werkstätte 
des Handwerksmeisters die einzige Trägerin der gewerblichen Tätigkeit war, sind dahin. 
Schon vor der Gründung des Deutschen Reiches stand die Regierung vor der 
Aufgabe, die freie Konkurrenz unter Aufhebung der überkommenen Schranken nach 
innen und nach außen durchzuführen und das Erwerbsleben nach den Gesichtspunkten 
des wirtschaftlichen Liberalismus entsprechend den neueren Anforderungen der Technik 
und des Großverkehrs auszubauen. In jenen Tagen bildeten die Ausbreitung der 
internationalen und großkapitalistischen Konkurrenz, die Einführung der Gewerbefrei 
heit und des Freihandels für die Handel- und Gewerbetreibenden Lebensfragen. 
In den 50er Jahren erhielt das öffentliche und Erwerbsleben seine Signatur 
von den kleinbürgerlichen Interessen. Nunmehr galt es, in das Erwerbsleben 
einen größeren Zug zu bringen, in technisch-wirtschaftlicher Richtung dem 
Fortschritt und damit der Freiheit eine Gasse zu bahnen. Die Meinungen waren 
den verschiedenen Interessen entsprechend geteilt. Von den Handwerkern, deren 
Zahl damals für das ganze Deutsche Reich 1^—2 Millionen umfaßte — heute 
beträgt die Gesamtzahl 1% Millionen — hielt ein großer Teil in der Hoffnung, daß 
sich das Vordringen der neueren treibenden Kräfte von Regierungs wegen aufhalten 
lasse, an den Resten des Zunftzwanges fest und protestierte gegen die „Pest frei 
gewerblicher Zustände" (so Deutscher Handwerkertag 1862), wenn auch der Zunft 
zwang im allgemeinen nicht mehr tauge; die öffentliche Meinung aber war für Ein 
führung der vollen Gewerbefreiheit. Daß von ihr die weitere Entwicklung des 
gewerblichen Lebens und die Konkurrenzfähigkeit abhänge, darin herrschte allgemeines 
Einverständnis. 
Neue Impulse für die industrielle Initiative und zugleich auch für die liberalen 
Ideen hatten die beiden Weltausstellungen von London und Paris 1851 und 1856 
für Gewerbe und Handel erbracht. 
Wie im Außenhandel — in Gestalt des Zollvereins — mußten sich die Einzel 
staaten auch in der inneren Gewerbe- und Wirtschastsverfassung einander anpassen 
und anschließen. Einsichtige, weitblickende Männer ahnten die Entwicklung vor 
aus und gewannen die Ueberzeugung, daß diese, wenn sie gleich für den Staat und 
den Einzelnen Beschwerden und Opfer bedeutete, durch Maßregeln der einzelnen 
Bundesstaaten nicht länger aufgehalten werden könne. Damit erwuchsen der Staats-
	        

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Der Gesetzgeberische Ausbau Des Deutschen Reiches Und Seine Wirtschaftlichkeitspolitik. Krais, 1906.
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