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Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Monograph

Identifikator:
861748913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-91908
Document type:
Monograph
Author:
Huber, Franz http://d-nb.info/gnd/117535699
Title:
Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Krais
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (79 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

4 
IT. Staatlicher Schutz der Unternehmer- und Arbeiterklasse. 
49 
gestaltung, ja sogar für die Grund- und Weltanschauung der gebildeten Kreise in 
einer früher nicht gekannten Weise aus. 
Mitte des vorigen Jahrhunderts trat die Bedrängnis der Arbeiterklasse 
immer deutlicher, in den Großstädten und Jndustriebezirken sogar in besorgnis 
erregender Weise zutage. Man sah sie noch als eine Sache der Armenfürsorge an, 
und teilte die Ailschaunng, man habe durch die patriarchalische Fürsorge — wie durch 
Erstellung von Arbeiterheimen, hauptsächlich aber durch Gründung von Arbeiter 
bildungsvereinen, Arbeiterqunrtieren, Fabrikkrankenkassen u. s. f. — den sozialen 
Pflichten in erschöpfender Weise genügt und die drohende soziale Gefahr damit 
gebannt. 
Die Mühlhauser Arbeiterquartiere galten damals, zumal seit ihrer Prämiierung auf der 
Pariser Weltausstellung von 1867, als ein Hauptmittel zur Lösung der sozialen Frage; die 
Handelskammer Hagen z. B. führt u. a. aus, das fortwährende Wechseln erzeuge neue Bedürfnisse und 
ein unstetes Leben und betonte die Notwendigkeit der Stabilisierung der Arbeiter durch Be 
schaffung billiger Wohnungen. 
In den einzelnen Bundesstaaten waren mit der allmählichen Ausdehnung des 
Fnbrikbetriebs die in ihm beschäftigten, nicht zünftigen Personen durch Ortsstatut ge 
zwungen, Zwangskrankenkassen beizutreten, damit für sie ebenso wie für ihre zünf 
tigen Kollegen im Krankheitsfall gesorgt sei. In Württemberg z. B. bestanden Ende 
der 50er Jahre ca. 83 Zwangs- und 27 freiwillige Krankenkassen mit ca. 13 100 
bezw. 2900 Mitgliedern. 
Gegen Ende der 60er Jahre begannen — abgesehen von den extremen, jede 
bürgerliche Hilfsaktion als Palliativ ablehnenden Sozialisten — verschiedene Bestrebungen, 
voit denen jede allein das Richtige getroffen haben wollte, für die allgemeine 
Hebung der unteren Klasse um Anerkennung zu ringen. Es warf sich die Frage 
auf, ob eine Verbessernng der Lage nicht von selbst ohne Inanspruchnahme der 
Regierung als unmittelbare Folge der Steigerung der industriellen Produktivität ein 
trete. Auf diesem Boden erwuchs die S e l b st h i l f e der Gewerkvereine im Sinne 
Hirsch-Dunkers, der christlichen Gesellenvereine (Kolpiug) u. s. w. Bald aber erwiesen 
sich organisatorische Einrichtungen als geboten. 
Die Handelskaminer Breslau verwies in ihrem Bericht von 1865 zur Abhilfe auf die 
materielle, soziale und geistige Hebung des Arbeiterstandes. — Die Handelskammer Hanau (1868) 
und ähnlich München-Gladbach (1872) erklärten: Je mehr die Verantwortlichkeit der Gesellschaft 
für die unbefriedigenden oder unglücklichen Verhältnisse der Einzelnen zum bequemen Glaubens 
sätze erhoben wird, umso weniger bleibt der Einzelne der eigenen Verantwortlichkeit für sein 
materielles, sittliches und geistiges Ergehen sich bewußt. — Die Handelskmnmer Köln spricht 
1872 im Ausblick auf den bald darauf eingetretenen Rückschlag die Anschauung aus, man dürfe 
den Versuch, Arbeitgeber und Arbeitnehmer als vollständig gleichberechtigte Paziszenten neben 
einander zn stellen, noch nicht aufgeben, ebensowenig in polizeilichen oder strafgesetzlichen Be 
stimmungen einen Ersatz für die den Arbeitnehmern fehlende Gleichberechtigung erblicken. 
Wie eine Sage ans alter Zeit berührt ein Bericht der Handelskammer Heiligenstadt, die 
1871 konstatiert: „Die große Mehrzahl der hiesigen Arbeiterbevölkerung ist sehr fleißig, mäßig 
nüchtern und durchaus frei vom Hang zum „Feiern". Sie haben sich bis jetzt noch niemals auf 
Strikes und auf eine Beteiligung an sozialistischen Bestrebungen eingelassen." (Vergi, darüber 
Landgraf in Hildebrands Jahrbücher für Nationalökonomie und Statistik).)
	        

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Der Gesetzgeberische Ausbau Des Deutschen Reiches Und Seine Wirtschaftlichkeitspolitik. Krais, 1906.
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