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Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik

Monograph

Identifikator:
861748913
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-91908
Document type:
Monograph
Author:
Huber, Franz http://d-nb.info/gnd/117535699
Title:
Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
Place of publication:
Stuttgart
Publisher:
Krais
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (79 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Der gesetzgeberische Ausbau des Deutschen Reiches und seine Wirtschaftlichkeitspolitik
  • Title page
  • Contents

Full text

G2 
2. Abschnitt. Grundlegung u. Ausbau der Sozial- u. Wirtschaftspolitik. 
E. Die aus der neuzeitlichen Entwicklung sich ergebende 
Wirtschaftspolitik. 
Im Verlauf der Darstellung haben wir ein Bild von dem geschichtlichen Werde 
gang der wirtschaftlichen Gesetzgebung gegeben. Es erübrigt uns noch, einen Aus 
blick zu bieten und die Richtlinie für die künftige Wirtschaftspolitik festzulegen. Sie 
kann sich ergeben als folgerichtige Weiterbildung der bisherigen gesetzgeberischen 
Prinzipien oder als Weiterführung des in der wirtschaftlichen Entwicklung begrün 
deten Endziels und der darin liegenden Ideen. 
1. Die bisherige Gesetzgebung. 
Im allgemeinen stellt die gesamte wirtschaftliche Gesetzgebung und Verwaltung 
bis in die Mitte des vorigen Jahrhunderts nur ein Konglomerat von einzelnen 
Reglements und Instruktionen dar, die aus speziellen Anlässen hervorgegangen sind 
und lediglich auf der Geschäftsroutine gefußt haben. So läßt sich z. B. an der Ent 
wicklung des Hochzolls verfolgen, wie bis in die achtziger Jahre hinein der traditio 
nelle Steuercharakter der Zölle — seit 1871 als Mittel zur Erreichung der finanziellen 
Selbständigkeit des Reiches — vorwiegend war. Es konnte denn auch früher die 
Regierung die Wünsche und Bedürfnisse der einzelnen Berufsstände für sich behandeln. 
Dieses Herumexperimentieren verbietet sich in unserer raschlebigen, mit Gärungstoffen 
erfüllten Zeit von selbst; mehr als je rächt es sich heute bitter, wenn die Regierung 
bei der Aufstellung wirtschaftlicher Prinzipien, nach denen sie ihre Politik einrichten 
will, fehlgreift. 
Da sich seit den 70er Jahren zugleich der Wirkungskreis des Staates, dessen 
Intervention man eben noch gänzlich auszuschalten versucht hatte, im Gegenteil er 
weitert halte, wurde fiir das Verwaltungsrecht, die Wirtschaftspolitik und in erster 
Linie für die Wissenschaft der Aufbau auf neuer Grundlage notwendig. 
Mit den 70er Jahren wurden zu den Drehpunkten der Wirtschaftspolitik nach 
außen das Verhältnis zum Weltverkehr und nach innen die Hebung der unteren 
Klassen, sowie die Beeinflussung der Konkurrenz auf diesen beiden Gebieten. 
Die letztere Frage war schon früher, nämlich mit der Industrialisierung, wodurch 
die große Masse in den Dienst des Fabrikbetriebs eingestellt und in der Solidarität 
ihrer Interessen zusammengeführt wurde, aktuell geworden. Sie ging zunächst dahin: 
soll sich der Gegensatz zwischen dem proletarischen Klasseninteresse und dem Unter 
nehmerstand ebenso zuspitzen, wie dies in England eingetreten war? 
Noch 1861 konnte G. Schmoller konstatieren: „die feindlichen Gegensatze der Interessen 
haben noch nicht die gehässige Spannung zwischen Fabrikanten und Arbeitern wie in England 
erreicht und werden sie hoffentlich auch nie erreichen." Schon ein Jahrzehnt darauf, 1874, mußte 
derselbe Gelehrte die Arbeiterfrage als die brennendste Frage der Gegenwart bezeichnen. 
Es war naturgemäß, daß durch die sozialen Neubildungen und Kämpfe, durch 
die fortschreitende Zentralisierung der arbeitenden Bevölkerung in den Großstädten, 
ihre Jnteressen-Solidarität und ihr Klasieil-Bewußtsein, zum Teil auch durch die 
früher wiederkehrenden Krisen und durch die Rückwirkung der Lage der Arbeiter auf 
die bestehende Gesellschaftsordnung die Arbeiterfrage eine stets erhöhte Bedeutung
	        

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Der Gesetzgeberische Ausbau Des Deutschen Reiches Und Seine Wirtschaftlichkeitspolitik. Krais, 1906.
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