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Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

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Bibliographic data

fullscreen: Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07

Monograph

Identifikator:
862226767
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-44950
Document type:
Monograph
Author:
Hochstetter, Franz http://d-nb.info/gnd/1018825304
Title:
Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (120 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07
  • Title page
  • Contents
  • Einleitung

Full text

the scale towards 
108 
XXV 1. 
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'IS |s 
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entschuldbar. Die neuen Gebiete hingegen, die bisher fast 
ohne ihn ausgekommen wären, müfsten auf ihn verzichten!" 
Die Absicht, die dieser Beweisführung zugrunde lag, war 
klar: man wollte eben durch ein Teilverbot die zukünftige 
Entwicklung Trinidads und Guyanas unterbinden. 
Dieser Logik konnte sich die britische Regierung un 
möglich anbequemen. Schon nicht aus technischen Gründen. 
Wer wollte, zumal im Kriege, kontrollieren, ob ein aus Eng 
land abgesegeltes Sklavenschiff die für die älteren Inseln er 
laubten Negerimporte auch wirklich nur dorthin, nicht nach 
Trinidad oder Guyana brachte? Solange aufserdem in West 
indien der interinsuläre Sklavenhandel, d. h. der Kauf und 
Verkauf von einer Insel zur andern, erlaubt war, war es bei 
der geographischen Beschaffenheit des Archipels unmöglich, 
das Einfuhrverbot für gewisse Bezirke durchzuführen. War 
der Handel nur an einer einzigen Stelle gestattet, so war es 
bei der Zerrissenheit der Küsten mit ihren unzähligen Buchten, 
Untiefen und Schlupfwinkeln kaum möglich, seine Ausdehnung 
auf die übrigen Gebiete zu verhindern. Aber noch andere, 
schwerer wiegende Gründe erheischten eine gänzliche, keine teil 
weise Abolition : Ganz allgemein der Grundsatz der Gerechtig 
keit verbot, die verschiedenen Teile des westindischen Kolonial 
reiches verschieden zu behandeln. Trinidad war seit 1802 
ein gleichberechtigtes Glied in der Reihe der britischen Be 
sitzungen , das dieselben Ansprüche erheben konnte, wie z. 
B. Jamaika. Es vom Sklavenhandel auszuschliefsen, wäre eine 
offenbare Benachteiligung seiner Kolonisten gewesen (siehe z. 
B. Mr. Gascoyne, 25. April 1806, H. o. C., der auf diese Un 
gerechtigkeit hinwies), die sich leicht bitter hätte rächen 
können. Für England kam es damals darauf an, sich schnell 
die Sympathien und Gefühle der Anhänglichkeit und Zu 
friedenheit der neuen Untertanen zu erwerben. Eine partielle 
Abolition wäre hierfür schwerlich das rechte Mittel gewesen; 
für Trinidad deshalb nicht, weil starke Tendenzen vorwalteten, 
die Insel für Spanien zurückzuerobern (Napoleon z. B., siehe 
Thiers, VI, S. 431), und für Guyana deshalb nicht, weil die 
dortigen Pflanzer 1804 sich freiwillig unter die britische 
Oberhoheit gestellt hatten und durch eine ungerechte Gesetz 
gebung schwer verletzt worden wären. Um so mehr konnte 
sich England den Vorwurf der Ungerechtigkeit ersparen, als 
der winkende Vorteil zu gering gewesen wäre im Vergleich zu 
folgendem Nachteil: Es hätte das Recht verwirkt, sich bei 
künftigen internationalen Abolitionsverhandlungen als Schützer 
der Moral und der Menschlichkeit aufzuspielen! Eine inter 
nationale Abolition hatte es aber von Anfang an, seitdem es 
an eigene Abolition dachte, ins Auge gefafst, wie die er 
wähnten Verhandlungen Pitts mit der französischen Regie 
rung, sowie die im Dezember 1806 mit den Vereinigten
	        

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Die Wirtschaftlichen Und Politischen Motive Für Die Abschaffung Des Britischen Sklavenhandels Im Jahre 1806/07. Duncker & Humblot, 1905.
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