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Schutz dem Arbeiter!

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Bibliographic data

fullscreen: Schutz dem Arbeiter!

Monograph

Identifikator:
862226767
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-44950
Document type:
Monograph
Author:
Hochstetter, Franz http://d-nb.info/gnd/1018825304
Title:
Die wirtschaftlichen und politischen Motive für die Abschaffung des britischen Sklavenhandels im Jahre 1806/07
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Duncker & Humblot
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (120 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Schutz dem Arbeiter!
  • Title page
  • Contents

Full text

97 
hinter neun, in der Saison dreizehn drei Viertel Arbeitsstunden) und in den gewöhnlich 
ņ'ìt Zwölf ft ündiger Arbeitszeit versehenen Knopf- und Band-Fabriken 
. ur den verschiedenartigsten Betrieben für Bekleidung und Reinigung 
•ôteberïjoXt." 
In Aachen-Trier „ist in den Hüttenwerken eine zwölfstündige 
Arbeitszeit, einschließlich der sich im Betriebe von selbst ergebenden 
pausen, üblich, in den Fabriken für Metallverarbeitung und in den 
Maschinenfabriken die zehn- bis elfstündige". Anders aber steht es in 
br Textil-Industrie (s. unten). 
Für die sehr indnstriereichen Bezirke des Königreichs Sachsen 
Ostativi der Generalbericht selbst, daß „die Arbeitszeit eine zum 
. )eil sehr hohe" sei. Bezüglich des Aufsichtsbezirkes Plauen i. V., 
ìu welchem eine zwölfstündige Arbeitszeit die Regel bilde, wird 
àrauf hingewiesen, daß eine kürzere Arbeitsdauer sehr wohl nicht 
n Ur mit den Inte ressen der Arbeiter, sondern auch der Arbeit 
geber vereinbar sei. Es heißt u. a. in dem Bericht: 
% . »Als Thatsache wurde in zwei Fabriken in Erfahrung gebracht, das; das Arbeits- 
dessen tägliche Arbeitszeit in Folge unzureichender Aufträge um zwei Stunden 
9eflir 3t, von zwölf auf zehn Stunden herabgeinindcrt worden war, binnen wenigen Tagen 
hatte, den durch die Kürzuug verursachten Lohnverlust völlig auszugleichen, d. h. 
ln derselben Arbeitszeit den frühern Verdienst wieder zu erzielen"*). 
, *) Interessant ist, was der Bericht pro 1886 anführt. Zunächst wird wieder con- 
.^ìirt: daß eine oft bis in die spätesten Abendstunden ausgedehnte, in der Regel von 
) 6 oder 7 bis Abends 9 Uhr währende Arbeit in einer größern Anzahl von Fabriken, 
^wcntlich bei der Fabrication von Stickereien, Co n section sfa ch en und W eiß- 
^ a r e u eingeführt sei ; daß, während in den mechanischen Webereien nur von 6 oder 
ìhr früh bis Abends 7, höchstens 8 Uhr gearbeitet wird, die tägliche Arbeitszeit in den 
Spinnereien fast allgemein von früh 6 bis Abends 8 Uhr und länger währt, und 
in den Färbereien, Bleichereien und Appretur-Anstalten häufig eine 
regere als zwölfstündige Arbeitszeit gebräuchlich sei. „Diese Arbeitszeiten werden 
durchweg als unabänderlich betrachtet, und doch wäre es sehr erklärlich, wenn bei an= 
¿'«fot Vergleichen Wünsche nach Abänderung rege würden." Der Bericht hebt hervor, 
I >? ìûe weiblichen Arbeiter im Allgemeinen m e h r als die männlichen jeder Ver- 
^ ņ g e r u n g der Arbeitszeiten in Fabriken abgeneigt sind und solche, selbst wenn sie 
slhì' !^ r ķurze Zeit beabsichtigt ist (in Fabriken, in welchen bloß weibliche Arbeiter be- 
"şiìgt sind), zu hindern wissen, sobald sie den erzielten Verdienst als zureichend ancr- 
ņnen. Der Bericht schließt mit der charakteristischen Bemerkung: „Stimmen für ein 
Gesetz auf 12 oder 11 Stunden beschränkte tägliche Arbeitszeit sind nur (?) aus 
Äls Ķs^ìsen der Arbeitgeber, aus diesen jedoch des O e f t e r n laut geworden. 
(g , c diese Arbeitgeber erklären aber jede Kürzung der bisher üblichen Arbeitszeit von 
^ 1 des einzelnen Fabricante» für unmöglich, so lange nicht hierauf bezügliche 
eine allgemeine Aenderung herbeiführen." (S. Jahresberichte der königlich 
^ üschen Gewerbe- und Berg-Jnspectoren für 1886. Dresden 1887. S. 104.) Eine 
^laiilmlung von Industriellen des Handelskammerbezirkes M- Gladbach, welche vor- 
^^gend ber Textil-Industrie angehörte, hat sich ebenfalls dahin ausgesprochen, „daß die 
~ Ucv der täglichen Arbeitszeit mit Erfolg nur durch gesetzliche Anordnungen geregelt
	        

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Schutz Dem Arbeiter! Bachem, 1890.
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