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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
869807978
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-400
Document type:
Monograph
Title:
Russlands Bankerott
Place of publication:
Berlin-Charlottenburg
Publisher:
Plutus Verlag
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource ([5] Blatt, 125 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Document type:
Monograph
Structure type:
Contents
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

1. Begriff und Arten des Landels. 
43 
1. Der Warenhandel, d. h. der Lande! mit beweglichen Sachgütern. Der 
selbe nimmt nicht nur geschichtlich, sondern auch mit Rücksicht auf seine gegenwärtige 
und wahrscheinliche künftige Bedeutung in der Volks- und Weltwirtschaft unter den 
Landelsarten die erste Stelle ein und ist immer gemeint, wenn man kurzweg von 
Lande! spricht. 
2. Der Immobilienhandel, also der gewerbsmäßige Ankauf von Grund 
stücken oder Läusern zum Zwecke des Wiederverkaufs. Es ist dies ein in der neueren 
Zeit hier und da auftauchender Geschäftszweig, der aber voraussichtlich nur eine unter 
geordnete volkswirtschaftliche Bedeutung behalten wird. Der Bau von Läufern zum 
Verkaufe gehört nicht hierher, wohl aber der Ankauf größerer Landgüter in der Absicht, 
sie parzellenweise wiederzuverkaufen. 
3. Der Lande! in Wertpapieren (Effekten) im weiteren Sinne, die in zwei 
Lanptklassen zerfallen, nämlich Wechsel und ähnliche Wertpapiere von nur kurzer Existenz 
dauer, die aber stetig neu produziert und auf den Markt gebracht werden, und solche 
Papiere, die eine aus längere Zeit berechnete Kapitalanlage repräsentieren und ihren 
Inhabern Zinsen oder Dividenden einbringen oder wenigstens einbringen sollen. Sofern 
diese Papiere eigentliche Landclsgegenstände darstellen, nämlich sofern sie gekauft werden 
zum Zweck des Wiederverkaufs, sind die Bankiers und Wechsler, die sich mit solchen 
Geschäften befassen, ohne Zweifel auch in dem volkswirtschaftlichen Sinne als Kaufleute 
anzusehen, ebensowie in ihren Geschäften in Edelmetallen und Geldsorten. In ihrer 
Eigenschaft als Kreditvcrmittler aber ist diesen Anternehmern eine besondere Stellung 
in der Volkswirtschaft anzuweisen. Denn wenn sich ihre Geschäfte in dieser Richtung 
auch aus Kreditnehmen und Kreditgeben zusammensetzen, so wäre es doch nur eine 
bildliche und in mancher Linsicht wenig passende Ausdrucksweise, wenn man diese 
Operationen als ein Kaufen von Kredit zum Zweck des Wiederverkaufs darstellen 
wollte, zumal das eigene Kapital des Unternehmers bei demselben eine große Rolle 
mitspielt. — Auch die Gründung einer Aktiengesellschaft ist nicht als eine Landels- 
operation, sondern als besondere Art der privatwirtschaftlich gewinnbringenden Organi 
sationstätigkeit anzusehen. 
Wie den Kredit, so schließen wir auch die persönliche Arbeit (abgesehen von der 
Sklavenarbeit) von den Gegenständen des eigentlichen Landels aus, so daß zu den 
letzteren nur die eigentlichen Sachgüter und andere sachlich dargestellte Werte gerechnet 
werden. 
In vielen Fällen wird der Übergang eines Guts von dem Produzenten zum 
Konsumenten nicht bloß durch einen, sondern durch mehrere selbständige, d. h. auf eigene 
Rechnung arbeitende Landelsunternehmer vermittelt. Liernach unterscheidet man zwischen 
dem Großhandel und dem Detailhandel: den ersteren vertreten diejenigen Kauf 
leute, welche, wenigstens der Regel nach, nicht unmittelbar mit den eigentlichen Konsu 
menten in Verbindung stehen, sondern die gekauften Waren an Wiederverkäufer oder 
an Gewerbetreibende zu weiterer Verarbeitung absehen; der letztere dagegen hat die 
Aufgabe, das Publikum unmittelbar mit allen Gebrauchs- und Verbrauchsgegenständen 
zu versorgen, die nicht direkt von den Produzenten entnommen werden. Der Groß 
handel wird im allgemeinen nur Waren in größeren Quantitäten verkaufen, deren weitere 
Teilung den Detaillisten zufällt. Der Detailhandel aber ist in den meisten Fällen 
Kleinhandel, d. h. seine einzelnen Geschäfte bewegen sich in kleinen Summen, wie 
sie sich nach dem täglichen Bedürfnis des Konsumenten bestimmen, und auch der gesamte 
Llmsatz eines Jahres bleibt im Vergleich mit dem eines Großhandlungshauses mäßig. 
Doch gibt es auch Detailhandlungen, die sich, sei es hinsichtlich der Durchschnittsgröße 
ihrer einzelnen Verkäufe, sei es ihres Jahresumsatzes, mit den meisten Großbetrieben 
messen können. Lierher gehören z. B. die großen Juwelenlädcn und andererseits die 
bazarartigen Magazine von Kleiderstoffen und Modewaren in den großen Städten,
	        

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Grundlagen Der Wirtschafts- Und Handelspolitik. Selbstverl. des Reichsverbandes der Deutschen Industrie, 1925.
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