Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Monograph

Identifikator:
870051709
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-818
Document type:
Monograph
Author:
Biermer, Magnus http://d-nb.info/gnd/11616669X
Title:
Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen
Place of publication:
Gießen
Publisher:
Verlag von Emil Roth
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (37 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen
  • Title page

Full text

Die kommunale Vermögsnsbesteusrung in Heften. 11 
ist das Rückgrat der Gemeindebesteuerung ebenfalls die Besteuerung 
von Grundeigentum, den Gebäuden und den Gewerben. Diese drei 
Realsteuern sind aber Repartitionssteuern, d. h. solche Stenern, bei 
welchen zuerst der Gesamtbetrag, der aufgebracht werden soll, gebildet, 
und dann auf die Steuerobjekte umzulegen ist. Sie sind in ihrer 
Höhe unbeschränkt und werden auf Grundlage des gemeinsamen 
Katastersystems veranlagt. Wichtig ist der Grundsatz, daß die Um 
lage ans Grundeigentum, Gebäude und Gewerbe unter gleichmäßiger 
prozentualer Inanspruchnahme der drei Kataster zu erfolgen hat. 
Ausnahmen bedürfen der Genehmigung des Ministeriums. Diese 
drei Hauptrealsteuern werden, wie bisher, durch einen Zuschlag zur 
staatlichen Kapitalstener ergänzt. Es soll das dem auch in Württem 
berg akzeptierten Grundsätze entsprechen, daß das gesamte fundierte 
Einkommen, bezw. die fundierten Erträgnisse, von den Gemeinden 
einer Vorbelastung unterworfen werden sollen. Während aber die 
Abgaben vom Grundbesitz und Gewerbe nur untereinander pro 
zentual gleich sein müssen, die absolute Höhe aber nicht limitiert ist, 
ist die Höhe der Gemeindekapitalsteuer nach zwei Richtungen hin 
begrenzt. Einmal darf sie nur die Hälfte des Prozentsatzes der 
anderen Realsteuern betragen und zum andern nicht mehr als l°/o 
des steuerbaren Kapitalertrags. Der Schuldenabzug ist bei allen 
vier Objektsteuern nicht gestattet. Eine Gemeindeeinkommenstener ist 
nur dann zulässig, wenn die drei Hauptrealsteuern mit mehr als 
30/0 umgelegt werden. Das trifft indessen bei der überwiegenden 
Mehrzahl der Gemeinden zu. Beträgt die Umlage 6°/o, so wird 
der Zuschlag zur staatlichen Einkommensteuer obligatorisch. Mehr 
als die Hälfte der Einheitssätze darf sie aber nicht betragen. 
Die Vorlage des hessischen Ministeriums Gnauth sieht für die 
Gemeinden folgende direkte Steuern vor: Grund-, Gewerbe-, Kapital- 
und Einkommensteuer. Letztere zeigt, ähnlich wie die preußische Ge- 
nieindeeinkommensteuer, gewisse, in der Natur der Sache liegende 
Abweichungen von der Staatseinkommensteuer, auf die hier nicht ein 
gegangen werden kann, weil ich mich auf die „Realbesteuerung" be 
schränken will. Die drei neuen „Realsteuern" sind eigentlich gar 
keine Realsteuern mehr, jedenfalls keine Ertragssteuern, denn auf den
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. Verlag von Emil Roth, 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the fifth month of the year?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.