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Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

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Bibliographic data

fullscreen: Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen

Monograph

Identifikator:
870051709
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-818
Document type:
Monograph
Author:
Biermer, Magnus http://d-nb.info/gnd/11616669X
Title:
Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen
Place of publication:
Gießen
Publisher:
Verlag von Emil Roth
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (37 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen
  • Title page

Full text

24 
Dis kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. 
müsse die Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen entscheiden lassen; 
wer viel zahlen kann, müsse auch viel zahlen. Meine Herren, ich 
glaube, die beiden Grundsätze sind richtig, nicht der eine allein ohne 
den anderen. Ich denke mir, daß ein künftiges Kommunalstenersystem 
Rücksicht nehmen wird vor allen Dingen natürlich ans die Leistungs 
fähigkeit der Steuerzahler, daß es aber nicht lvird Umgang nehmen 
können von der Notwendigleit, auch zu berücksichtigen das Maß 
der Ansprüche, die der Steuerzahler an die Gemeinde stellt. Ich 
denke mir bei der kommenden Besteuerung in dieser Hinsicht als 
das Richtige, daß die Grundsätze der Staatssteuer im wesentlichen 
angenommen würden, also mit den Hauptstenerqnellen des Vermögens 
und des Einkommens. Ich denke mir dabei vorerst noch offen die 
Frage, ob bei der Vermögenssteuer ein Abzug der Schulden statt 
finden soll oder nicht. Jedenfalls denke ich mir aber, daß gewisse 
Präzipualbeiträge bezahlt werden müßten ohne Rücksicht auf das Ein 
kommen, ohne Rücksicht auf die Höhe des Vermögens, mit Rücksicht 
auf die Ansprüche der Steuerpflichtigen an die Genieinde. Hier können 
wir einen Mittelweg finden, ein kombiniertes System, zusammen 
gesetzt aus den Hanptgrundsätzen der Staatsbesteuerung und ergänzt 
und rektifiziert durch den Grundsatz der Leistung für Gegenleistung." 
Das klingt ganz anders und viel vermittelnder, als wir es von 
derselben Seite ani vorigen Sonntag zu hören bekamen. Der jetzt 
zur Beratung stehende hessische Gesetzentwurf steht mit dem vom 
früheren Ausschußreferenten entwickelten Programm nicht in Einklang. 
Die damals gegebenen Direktiven decken sich dagegen durchaus mit 
dem grundsätzlichen Standpunkte, den ich in diesen Blättern zu ver 
teidigen suche. Und wenn ich mich jetzt wenigstens für eine teilweise 
Berücksichtigung der Schulden bei der kommunalen Verinögensstener 
ausspreche, so dürfte mir das eigentlich von einem Kommunalpolitiker, 
der, nachdem er bereits zwanzig Jahre lang eines der einffußreichsten 
Mitglieder des Gießener Stadtrats gewesen war, die viel umstrittene 
Frage des Schuldenabzuges immer noch für eine „offene" erklärte, 
billigermaßen nicht verargt werden. Für ihn ist die Frage jetzt keine 
„offene" mehr. Er hat sich inzwischen vom Gegenteil überzeugen lassen, 
ich noch nicht. Das ist die ganze Differenz in unseren Meinungen.
	        

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Die Kommunale Vermögensbesteuerung in Hessen. Verlag von Emil Roth, 1905.
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