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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
2. Brausteuer und Gastwirte
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

13 
Die durchschnittlichen Einkaufspreise für die Wirte 
dürften betragen: 15 Mk. fürs Hektoliter ohne Übernahme der 
Gemeindeabgaben durch die Brauerei, und 17 Mk. fürs 
Hektoliter mit Übernahme der Gemeindeabgaben durch die 
Brauereien Auch die Gemeindeabgabcn sind hierzulande in 
folge der abweichenden Ortsstatute sehr verschieden. Sie be 
tragen 65Pf., IMk., l,56Mk., 2,91 Mk., 4,18Mk. fürs Hektoliter. 
Im allgemeinen ist anzunehmen, daß das Bier zu 1. mit netto 
15 Mk., das Bier zu 2. und 4. mit netto 17 Mk., das Bier 
zu 3. mit netto 19 Mk. geliefert wird. Das ergibt folgenden 
Biergewinn für den Wirt: 
Zu 1. 5 Mk. fürs Hektoliter 
O n 
Überall ergeben sich somit außerordentlich bescheidene Ge- 
winnergebnisse. Diese Gewinne lassen sich nun aber, etwa durch 
weiteres Herabgehen der Brauereipreise, unmöglich steigern. 
Denn oben wurde gezeigt, daß der durchschnittliche Gewinn an 
Bier für die als Beispiel herangezogenen Aktienbrauereien 
nur 76 Pf. fürs Hektoliter betrug. Daran ist nicht mehr viel 
zu mindern. 
Bei weiterem Eingehen auf die Sache wollen wir zunächst 
die Verhältnisse zu 1., d. h. die Verhältnisse an denjenigen 
Orten besprechen, an welchen den Wirten ein Gewinn von nur 
5 Mk. fürs Hektoliter verbleibt. Diese Verhältnisse haben 
nun schon an sich geradezu zu einem Wirteelend geführt. 
Nehmen wir eine Gastwirtschaft an mit einem Verkauf von 200 bi. 
Solche Gastwirtschaften gehören auf dem Lande und in kleinen 
Städten schon zu den besseren, und wir bemerken noch dabei, 
daß der Gewinn an Bier — die reinen Schnapsgegenden 
sind natürlich ausgenommen — den Grundstock bildet für 
den Lebensunterhalt des Wirts. Der Gewinn an den sonstigen 
Verkaufsgegenständen wird nur eben hinreichen, die allgemeinen 
Unkosten an Heizung, Beleuchtung, Bedienung, Verlusten, 
Steuern und wie die hundert, nun einmal unvermeidlichen 
Dinge heißen, zu decken. Sonnt verbleiben für Pachtgeld oder 
— bei eigenem Besitz — für Zinsendeckung und für den 
Lebensunterhalt nur noch die 1000 Mk. des Biergewinnes, 
d. h. das bescheidenste Einkommen, welches man sich heutigen 
tags denken kann. Dabei wird noch von einem Wirt ein 
größerer Aufwand für Kleider und alles mögliche verlangt 
als von einem Handarbeiter, der doch den gleichen Verdienst 
hat wie er. Dieser prekären Lage muß denn auch einmal Ab 
hilfe geschaffen werden. Ganz abgesehen von allen Brau 
steuern, besteht hier schon an sich die Notwendigkeit einer Preis
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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