Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

18 
trinken," erklären die Wirte auf Befragen. Nun wird sich der 
Preis des Bieres erhöhen, der letzte Pfennig wird oft fehlen, 
der Branntwein wird deshalb wieder an Stelle des Bieres 
treten. Deshalb müssen wir hier wiederholen, daß jede Bier 
preiserhöhung den Bierverbrauch unbedingt mindern und den 
Schnapsverbrauch wesentlich steigern muß. 
4. Die Übergangsabgabe. 
Bayern hat bekanntlich bezüglich des Bieres Reservat 
rechte erhalten und behalten; es erhebt besondere Steuern, 
welche bei Ausfuhr nach Norddeutschland rückvergütet werden. 
Norddeutschland erhebt dagegen bei Eingang des bayerischen 
Bieres Ubergangsabgaben auf Grund des Zollvereins 
vertrages vom 8. Juli 1867. Die Bundesstaaten bestimmen 
die Höhe dieser Abgaben, und zwar wurden sie mit 2 Mk. 
fürs Hektoliter angesetzt und bestehen bis heute in dieser Höhe. 
Hierbei ist zu bemerken, daß diese Abgaben die derzeitige 
Steuerbelastung des norddeutschen Bieres übersteigen. Diese 
Festsetzung auf 2 Mk. fürs Hektoliter bildet nun schon seit 
Jahren einen Streitpunkt zwischen Nord und Süd. Da die 
Übergangsabgabe größer ist als die in Norddeutschland ge 
zahlte Steuer und somit den Charakter eines Schutzzolls trägt, 
so richteten sich aus Bayern zahlreiche Angriffe dagegen. 
Man machte geltend, daß nur die Höhe der norddeutschen 
Steuer als Grundlage für die Bemessung der Übergangs 
abgabe anzunehmen sei, da sich deren Festsetzung hierauf 
ausgebaut hätte und dies dem damals bestehenden Ansbeute 
verhältnis entsprochen hätte, doch heute nicht mehr zuträfe 
usw. usw. In Norddeutschland wies man dagegen darauf 
hin, daß dieser Schutz in Anbetracht der weniger entwickelten 
norddeutschen Brauindustrie mit Recht gegeben worden wäre, 
daß man der Abgabe in dieser Höhe dringend bedurft habe 
und weiter bedürfe; die Gründe, welche diese Bestimmungen 
verursacht hätten, beständen auch heute noch; schon im Jahre 
1867und schon viel früher habe die Ausbeute eine Festsetzung von 
2 Mk. nicht gerechtfertigt, sie hätte deshalb auch die einzige 
Grundlage nicht sein können. Sollte deshalb einmal eine Er 
höhung der norddeutschen Bransterier eintreten, so müßten 
die Übergangsabgaben gleichen Schritt mit derselben halten. 
Dies um so mehr, da ja die bayerische Steuerrückvergütung 
von 2,40 bis 2,65 Mk. (bis 1904 bis 2,85 Mk.) fürs Hekto 
liter den Charakter einer Exportprämie trage und somit mög 
licherweise sich ergebende Unterschiede schon längst aus 
geglichen habe lind weiter ausgleichen werde.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What is the first letter of the word "tree"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.