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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
5.Die Staffelung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

34 
doch nur gefunden werden durch Betrachtung der Rentabilität 
der Geschäfte. Ein früherer Abschnitt gab folgende Zusammen- 
stellung: 
1,1 
hl 
durchschnittliche 
Dividende 
Bis zu 
10 OOst bis 
10 000 
1,77 Mk. 
Von 
30 000 
4,18 „ 
30 000 „ 
100 000 
5,82 „ 
Uber 
100 000 
10,62 „ 
Hieraus ergibt sich alles weitere von selbst. Wir schließen 
diesen Artikel mit den Worten des Herrn Professor Dr. Struve 
in seinem vorzüglichen Buch über die Bransteuerstasfelung: 
„Eine Staffelung der Brausteuer würde heute niemanden mehr 
nützen, wohl aber auch über die Kreise der Großbrauereien 
hinaus schädigend wirken. Das Gesamtergebnis dieser Be 
trachtungen kann nicht besser ausgedrückt werden als in der 
Mahnung: Duieta non movere!" 
6. Das Surrogatverbot. 
Das Surrogatverbot hat wohl die meiste Zustimmung 
gefunden von der ganzen Steuervorlage. Und mit Recht. 
Einstimmigkeit besteht aber auch nicht einmal hier, denn selbst 
in ein und demselben Gewerbe laufen die Interessen weit 
auseinander. 
Das Surrogatverbot wird in Norddeutschland schon seit 
Jahrzehnten erstrebt. Wiederholt beschäftigte den Reichstag 
diese Frage. Der Reichstag trat für das Verbot ein, die 
Regierungen versagten es. Angeregt wurde die Frage stets 
von den Brauern selbst, sie verlangten das Verbot; die Reichs 
regierung versagte aber die Zustimmung, da sie sich fort 
laufend mit Plänen auf Erhöhung der Brausteuer herumtrug. 
Da die Brauer selbst das Verbot verlangen, muß es ihnen 
doch Vorteile bringen, sagte sich die Regierung, für die er 
höhte Steuer erhalten sie dann das Surrogatverbot. Das 
Publikum, welches stets lebhaft das Verlangen nach dem 
Verbot unterstützte, wurde nicht gehört. In der materiellen 
Bedeutung der Frage für die Brauindustrie scheint sich nun 
aber die Regierung arg getäuscht zu haben. Daß auch nur 
eine einzige Brauerei die neue Steuer eintauschen möchte 
gegen das Verbot, ist vollkommen ausgeschlossen. Sollte das 
angenommen werden, so würde man sich einer schweren 
Täuschung hingeben. Es handelt sich nämlich hier durchaus 
nicht um Erlangung von materiellen Vorteilen, es handelt 
sich hier nur um eine Ehrenrettung. Seit Jahrzehnten —
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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