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Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

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Bibliographic data

fullscreen: Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen

Monograph

Identifikator:
870052624
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-491
Document type:
Monograph
Author:
Zeitz, Karl http://d-nb.info/gnd/13395689X
Title:
Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
Edition:
Sonderabdruck
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Buchdruckerei Gebr. Unger
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (61 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Die geplante Erhöhung der Brausteuer für das norddeutsche Braugewerbe und deren Folgen
  • Title page
  • Contents
  • 1.Die Erhöhung der Brausteuer und deren Folgen
  • 2. Brausteuer und Gastwirte
  • 3.Die Brausteuer als Konsumsteuer. Bier und Brandweinkonsum
  • 4.Die Übergangsabgabe
  • 5.Die Staffelung
  • 6.Das Surrogatverbot
  • 7. Die Vermahlungssteuer
  • 8. Schlußwort

Full text

53 
II. 
Eine sehr beachtenswerte Zuschrift aus den Kreisen der 
mittleren Brauereien an die „Tageszeitung für Brauerei". 
Den Darstellungen des Herrn Zeitz-Meiningen „Er 
höhung der Brausteuer und ihre Folgen" füge ich folgendes bei: 
Die bayerische Konkurrenz trifftmindestens denmeiningischen 
Amtsgerichtsbezirk Gräfenthal im Kreise Saatfeld (Saale) in 
gleicher Schürfe wie die koburg-meiningischen Landesteile in: 
Westen Thüringens. 
Die nächste bayerische Brauerei liegt 2 km von der nord 
deutschen bzw. meiningischen Ortschaft Probstzella, eine zweite 
befindet sich eine Wegstunde weiter entfernt. 
Beide Brauereien sind erst vor einigen Jahren ohne jedes 
örtliche oder inländische Bedürfnis vergrößert worden. 
Diese und noch mehrere naheliegende bayerische Brauereien 
suchen nun mit allen Mitteln und unter allerhand Konzessionen 
in dem angrenzenden norddeutschen Gebiet ihren Absatz an 
Bier zu vergrößern, während das uns infolge der hohen, 
prohibitiv wirkenden bayerischen Eingangszölle trotz inehrfacher 
Versuche, den Absatz nach Bayern auszudehnen, ganz un- 
niöglich ist. 
Infolge der sehr schroffen Konkurrenz darf daher eine Ver 
schiebung der Übergangsabgabe zugunsten unserer Gegner nicht 
erfolgen, denn sonst liegt die Gefahr weiterer Unterbietung im 
Preise vor. 
Die Behauptung des Herrn Staatssekretär Freiherrn von 
Stengel, daß beim Einzelverkauf des BiereS pro Liter sich 
ein Nutzen von 11,5 bis 37,7 Pf., im Mittel 25,6 Pf., ergeben 
soll, trifft in der ganzen Gegend nicht zu. 
Jedenfalls hat der Herr Staatssekretär aus hiesiger 
Gegend keine Erkundigung eingezogen, und doch hätte ihn 
als früheren Nachbarn diese Gegend besonders interessieren müssen. 
Es möge zur weiteren Belehrung nachstehendes dienen. 
In Gräfenthal und Umgebung wird überall das Bier pro 
Liter mit 24 Pf. verkauft, ohne Gewährung von Trinkgeld, 
das hier nicht üblich ist. Davon kommt auf den Wirt infolge 
äußerst hoher Kommunalbiersteuer 6 Pf. Ausschankgeld, wovon 
er alle Aufwendungen bestreiten muß. 
Die Brauerei muß für den gewährten Preis von 15—18 Mk. 
einschließlich Kommunalbiersteuer zum Teil sehr starke Biere 
liefern. Auch die Kommunalbiersteuer von 1,53 Mk. auf das 
Hektoliter Bier trügt die Brauerei. Leichtere Lagerbiere (nicht 
sogenannte Einfachbiere) werden vielfach für 20 Pf. das Liter 
verschleißt; beim Flaschenbier ist Pies sogar Regel. 
Das geschieht in den Lokalen, in denen die eigentlichen 
Biertrinker verkehren, welchen gutes kräftiges Vier nicht allein
	        

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Die Geplante Erhöhung Der Brausteuer Für Das Norddeutsche Braugewerbe Und Deren Folgen. Buchdruckerei Gebr. Unger, 1906.
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