Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Le crisi industriali

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Le crisi industriali

Monograph

Identifikator:
870114468
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-49468
Document type:
Monograph
Author:
Supino, Camillo http://d-nb.info/gnd/133916456
Title:
Le crisi industriali
Place of publication:
Milano
Publisher:
Federazione italiana delle Biblioteche popolari
Year of publication:
1914
Scope:
1 Online-Ressource (87 Seiten)
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Contents

Table of contents

  • Eigene Aktien und Verwaltungsaktien
  • Title page
  • Contents
  • § 1. Erwerb eigener Aktien und ihr Stimmrecht
  • § 2. Gesellschaftsrechtlich und vertraglich beherrschte „eigene" Aktien (Verwaltungsaktien)
  • § 3. Das Verbot des Erwerbs eigener Aktien
  • § 4. Erwerb von Verwaltungsaktien auf Kosten der Gesellschaft
  • § 5. Das Verbot der Unterpariemission
  • § 6. Ausschluß des gesetzlichen Bezugsrechts der Aktionäre bei Begebung von Verwaltungsaktien
  • § 7. Die Beherrschung der Verwaltungsaktien
  • § 8. Rückblick und Ausblick

Full text

E74 
Aktien an einen Treuhänder oder eine Tochtergesellschaft mit 
der Berufung auf deren Abhängigkeit von der Verwaltung der 
emittierenden AG. durch überstimmte Aktionäre kaum mit Aus- 
sicht auf Erfolg angefochten werden — von extrem gelagerten 
Fällen abgesehen. Damit ist jedoch keineswegs auch entschieden, 
welche Rechtsstellung diesen Aktionären in Gesellschaftsange- 
legenheiten zuzuerkennen ist. Sie mögen im Verhältnis zu außer- 
halb der Gesellschaft stehenden Personen als Inhaber der er- 
worbenen Mitgliedschaftsrechte in vollem Umfang angesehen 
werden können. Nach innen, d. h. im Verhältnis zur AG. selbst, 
sind sie es bestimmt nicht, sondern höchstens Mitglieder mit 
geminderten Rechten oder überhaupt nicht Mitglieder. 
Das kann kaum einem Zweifel unterliegen in den praktisch 
allerdings selteneren Fällen, daß ihnen nach den getroffenen 
Verabredungen nicht einmal die vermögensrechtlichen Ansprüche 
aus dem Mitgliedschaftsrecht zustehen, wenn also, wie es dann 
in dem Zuteilungsbeschluß und in dem zwischen ihnen und 
dem Vorstand abgeschlossenen Vertrag lautet, das Dividenden- 
recht während der Zeit ihres Aktienbesitzes „ruhen“ soll und 
wenn sie ferner verpflichtet sind, die Aktien der Gesellschaft 
auf Anfordern jederzeit wieder „gegen Ersatz ihrer Selbstkosten 
zur Verfügung zu stellen‘. Was bleibt dann von ihrem Mitglied- 
schaftsrecht noch übrig, wenn ihnen das selbständige Stimmrecht, 
das Recht auf Dividende und der Anspruch auf die Liquidations- 
quote?) genommen sind? Gewiß stehen alle diese Rechte dem 
Treuhänder äußerlich zu. In Wahrheit fehlen sie ihm vollständig. 
Man kann nicht darauf hinweisen, daß der Vertrauensmann ja 
nicht gehindert werden könne, entgegen einer ihm gegebenen 
Weisung zu stimmen, die satzungsmäßige Dividende doch für 
sich in Anspruch zu nehmen, die Aktien unter Vertragsbruch zu 
verkaufen oder sonst gewinnbringend zu verwerten. Was würde 
die Folge sein, wenn er sich so verhielte? Bei Ungehorsam gegen 
die gegebene Weisung für die Abstimmung wird die Gesell- 
schaft Übertragung der Aktien an einen gefügigeren Treuhänder 
verlangen und erzwingen. Die bezogene Dividende muß der 
Vertrauensmann auf Grund der vertraglichen Vereinbarung wieder 
zurückzahlen, falls er sie überhaupt erhält. Den Vertragsbruch 
durch Weiterverwertung die Aktie kann die Gesellschaft ver- 
hindern und wird sie regelmäßig verhindern, indem sie die dem 
Treuhänder überlassenen Aktien als vinkulierte Namensaktien aus- 
gestaltet oder indem Sperrhinterlegung an dritter Stelle. dem Treut- 
händer auferlegt wird. 
20) Die Aussicht, daß die Gesellschaft dem Treuhänder die Aktien 
bis zu ihrer Auflösung beläßt, ist gleich Null anzuschlagen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Money. King, 1929.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.