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Le Pérou économique

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Bibliographic data

Object: Führer durch die Wirtschaft der Union der Sozialistischen Sowjet-Republiken

Monograph

Identifikator:
875232663
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-2698
Document type:
Monograph
Title:
The law of friendly societies, and industrial and provident societies, with the acts, observations thereon, forms of rules etc., reports of leading cases at length, and a copious index
Place of publication:
with the acts, observations thereon, forms of rules etc., reports of leading cases at length, and a copious index$gTenth edition, revised and enlarged
Publisher:
Shaw and Sons
Year of publication:
1881
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 303 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Part III. Industrial and provident societies
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundriß der allgemeinen Volkswirtschaftslehre
  • Verkehr, Handel und Geldwesen. Wert und Preis. Kapital und Arbeit. Einkommen. Krisen, Klassenkämpfe, Handelspolitik. Historische Gesamtentwickelung (2.1904)
  • Title page
  • Contents
  • Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes und der Einkommensverteilung
  • Viertes Buch. Die Entwickelung des volkswirtschaftlichen lebens im ganzen
  • Index

Full text

258 Drittes Buch. Der gesellschaftliche Prozeß des Güterumlaufes u. der Einkommensverteilung. [716 
mit dem Gemeinwohl verträgliche Bahnen geleitet; zugleich aber haben alle edleren 
Motive des reellen Geschäftslebens, wie z. B. die Nachbarrücksicht, die humane Teil— 
nahme der Starken an der Entwickelung der Schwachen, der streng rechtliche Sinn, 
der unsauberen Gewinn verschmäht, Anteil an der Ausbildung dieser Organisation. 
202. Schlußbetrachtung über die Kreditentwickelung. Die Aus— 
bildung der Kreditgeschäfte und der Kreditorgane zeigt uns von Anfang an und in 
steigendem Maße bis in die neueste Zeit, am stärksten bei den höchststehenden Völkern, 
eigentümliche Züge, welche sie von den anderen Zweigen des wirtschaftlichen Lebens, 
der privaten Hauswirtschaft, der Landwirtschaft, der gewerblichen Produktion, auch den 
meisten anderen Handelszweigen unterscheidet. Nur die Verkehrsentwickelung und die 
Ausbildung der Verkehrsorgane hat in verstärktem Maße dieselben Tendenzen. Die 
Kreditorganisation und die Verkehrsorganisation werden die führenden und centrali— 
fiertesten Stücke der volkswirtschaftlichen Organisation. Freilich das Versicherungs— 
wesen und die großen Kartelle beginnen teilweise auch schon ähnliche Züge der Centrali— 
fierung, staatlichen Regulierung, öffentlichen Korporationsbildung anzunehmen. 
Bereits in den Anfängen des Kreditwesens zeigt das belreffende Geschäft durch 
seinen Zusammenhang mit dem Geld- und Münzwesen, dann bald auch durch den mit 
den staatlichen Finanzen einen eigentümlichen Charakter; die Bildung des Staatsschatzes, 
des Kirchen⸗ und Klostervermögens, der ständischen und fiskalischen Centralkassen führt 
zu Kreditgeschäften dieser Organe; die Münzer werden Bankiers und bleiben doch halb 
oder ganz Beamte. Die öffentlichen Gewalten konzessionieren und regulieren die ein— 
schlägigen Geschäfte. 
Dann bemächtigt sich allerdings der arbeitsteilige Handel der Sache; kleine private 
Geld- und Kredithändler wie große, zu fürstlichem Reichtum aufsteigende Bankiers 
bilden die Technik des Geschäfts aus, bringen aber auch alle übrigen Klassen, zuletzt 
den Staat von sich in Abhängigkeit. Das allmächtige Privatkapital scheint so die 
Volkswirtschaft zu beherrschen. Falsche Doktrinen wollen ihm unbedingte Freiheit 
geben, weil das Kreditgeschäft ein Geschäft wie jedes andere sei, weil der Staat durch 
sein Kreditrecht und durch Staatsbanken nur sich und die Volkswirtschaft in ungesunde 
Bahnen bringe. Aber es zeigt sich im 18. und 19. Jahrhundert bald nur zu sehr, daß 
der falsche, der hastig habfüchtige Machtgebrauch der privaten Kreditorganisation schädlich 
ist, die unvermeidlichen Krisen steigert, zu einer Klassenherrschaft der privaten Bank⸗ 
häufer, zu einem aussaugenden Wuchertum der kleinen Geldverleiher führt. 
Die Gesetzgebung unterwirft die einzelnen Kreditorgane einer Regulierung; es 
wird ihnen vorgeschrieben, welche Geschäfte und in welcher Form sie sie machen dürfen. 
Der Staat übernimmt gewisse Zweige auf seine Rechnung, oder er ernennt die Leiter, 
er centralisiert gewisse Zweige wie das Notengeschäft. Die Provinzen und Gemeinden, 
öffentliche und gemeinwirtschaftliche Korporationen gründen Hypothekeninstitute, Spar— 
kassen, Pfandleihanstalten. Die sämtlichen übrigen Klassen der Gesellschaft, die bisher 
nur Kredit suchten und ihn teuer und schwierig genug erhielten, fangen an sich zu 
organisieren; sie setzen den Händler- die Schuldnerbanken gegenüber, wie es z. B. die 
Kreditgenossenschaften sind. 
Immer lebendiger wird das Gefühl, daß alles wirtschaftliche Leben und Gedeihen 
von der rechten Kreditentwickelung abhänge, daß Staat und Volkswirtschaft in ihren 
rentralen Interessen durch die Kreditorganisation berührt werden. Der Kredit centralifiert 
fich allerwärts, die Centralorgane der verschiedenen Kreditzweige müssen unter sich und 
mit der Staatsgewalt Fühlung haben; der kleinste bäuerliche Vorschußverein hängt 
durch Provinzialkassen, Landescentralgenossenschaft, Reichsbank mit dem Centrum des 
Kreditlebens ebenso zusammen wie die Filialen der kaufmännischen Effektenbanken. 
In diesem ganzen Entwickelungsprozeß suchen immer wieder die Leiter großer 
Institute möglichste Selbständigkeit, möglichft große Macht zu erhalten, und sie erwerben 
auch für sich Millionen. Aber sie haben doch nicht mehr die Siellung, wie noch 1880 
die Rothschilds, 1306—1560 die Fugger. Die Direktoren der Centralnotenbanken und 
anderer halb oder ganz gemeinwirtschaftlicher Centralinstitute sind mächtiger als die
	        

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Geschichte Der Volkswirtschaftlichen Lehrmeinungen. Verlag von Gustav Fischer, 1913.
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