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Die Handelskammern

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Bibliographic data

fullscreen: Die Handelskammern

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Handelskammern
  • Title page
  • Contents
  • Europa
  • Amerika
  • Asien
  • Afrika
  • Australien

Full text

12 
General 
versammlung. 
Verstand. 
Geschäftsstelle. 
oder Ortschaften vertreten, deren Handelskammern Mitglieder der 
Vereinigung sind, zu Ehrenmitgliedern zu ernennen. Solche Ehren 
mitglieder werden in größerer Zahl ernannt. Da auch unter den 
ordentlichen Vertretern der Mitgliedskammern Parlamentsmit 
glieder sind — der Präsident der Assoziation pflegt es meistens 
zu sein —• besitzt die Assoziation eine zahlreiche Vertretung 
im englischen Parlament, welcher sie zum Teil ihren großen 
Einfluß verdankt. Englische Handelskammern im Auslande oder 
in den Kolonien können vom Vorstande als korrespondierende 
Mitglieder der Handelskammervereinigung aufgenommen werden. 
Alljährlich muß im Frühjahr eine Generalversammlung statt 
finden, in welcher u. a. vom Vorstand Bericht über seine Tätig 
keit und über den Vermögensstand der Vereinigung erstattet 
wird. In der Hegel findet im Herbst eine zweite General 
versammlung statt. Auf Antrag von mindestens fünf Mitgliedern 
müssen weitere Versammlungen einberufen werden. Bei An 
wesenheit von auch nur fünf Mitgliedern ist die Versammlung 
beschlußfähig. Die auf der Tagesordnung stehenden Verhandlungs 
gegenstände müssen in der angegebenen Reihenfolge behandelt 
werden. Nur mit Zweidrittelmajorität können Resolutionen ge 
faßt werden. Heber die Generalversammlung werden umfang 
reiche Berichte veröffentlicht. 
Der größte Teil der Funktionen der Association of Chambers 
of Commerce wird, da die Generalversammlung nur zweimal im 
Jahre zusammenzutreten pflegt, vom Vorstand ausgeübt. In diesen 
wählt die erste ordentliche Generalversammlung des Jahres einen 
Präsidenten, zwei Vizepräsidenten, einen Schatzmeister, zwei 
Schriftführer und 25 andere Mitglieder. Frühere Präsidenten 
sind ex officio Mitglieder des Vorstands. Der Vorstand beruft 
die Generalversammlungen ein, stellt ihre Tagesordnungen fest, 
leitet die Geschäfte der Assoziation, handelt in ihrem Namen 
und führt ihr Siegel. Der Vorstand ist ferner berechtigt, Gesohäfts- 
lokale zum Gebrauch der Assoziation zu mieten und Aus 
gaben für sie zu machen. Er stellt Sekretär und Leiter 
der Geschäftsstelle mit dem nötigen Hilfspersonal an. Die Ge 
schäftsordnungen für die Verwaltung der Assoziation werden 
vom Vorstand erlassen. 
Die ständige Geschäftsstelle der Assoziation hat die Auf 
gabe, jeder der vereinigten Kammern möglichst schnell Kenntnis 
von Gesetzesvorlagen, Parlamentsanträgen und anderen, die Inter 
essen des Handels berührenden Vorkommnissen zu geben. Sie 
soll ferner jeder beigetretenen Kammer zum Selbstkostenpreise 
Bücher, parlamentarische oder andere Schriften, die sie bestellt, 
verschaffen, und solchen Kammern Beistand leisten, welche eine 
Unterredung mit einem Parlamentsmitglied, offiziellen Personen 
oder öffentlichen Behörden zu haben wünschen. Die Geschäfts 
räume müssen deshalb statutengemäß in der Nähe der Parlaments-
	        

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Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
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