Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Die Handelskammern

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Die Handelskammern

Monograph

Identifikator:
87637500X
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1772
Document type:
Monograph
Title:
Die Handelskammern
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Georg Reimer
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VI, 121 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Europa
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Die Handelskammern
  • Title page
  • Contents
  • Europa
  • Amerika
  • Asien
  • Afrika
  • Australien

Full text

53 
Industrie, auf Befragung und aus eigener Initiative mit Gut 
achten und Ratschlägen zu unterstützen. Zur Förderung von 
Handel und Gewerbe treten sie auch mit den provinzialen Landes 
behörden (den Jurisdiktionen) und mit Körperschaften und Pri 
vaten, auch miteinander in Verbindung. Sie haben alle zur Handels 
und Gewerbestatistik notwendigen Daten zu sammeln und all 
jährlich dem Minister einen Bericht über Entwicklung von Handel 
und Gewerbe ihrer Bezirke zu erstatten. Sie sollen über die bei 
ihnen deponierten Warenstempel, Muster und Modelle ein Register 
führen, Ursprungszeugnisse ausstellen und Auskünfte über lokale 
Handelsgewohnheitsrechte erteilen. Die Prüfung und Anstellung 
von Sensalen ist ihnen übertragen. 
Zahl und Sitze der Kammern bestimmt der Minister. Jede Organisation, 
Kammer besitzt eine Handels- und eine Gewerbeabteilung. Die 
Mitgliederzahl beträgt in Budapest 48, sonst 32; jeder Abteilung 
gehört die Hälfte der Mitglieder an. Innere Mitglieder, die am 
Sitz der Kammer wohnen, und auswärtige, die im Kammerbezirk 
wohnen, sind in beiden Abteilungen in gleicher Anzahl. Außer 
dem ernennt die Kammer an beliebigen Orten korrespondierende 
Mitglieder mit nur beratender Stimme. Alle Wahlen gelten für 
fünf Jahre. Aktiv und passiv wahlberechtigt sind alle im Voll 
genuß der Bürgerrechte befindlichen Personen, die seit einem Jahr 
im Kammerbezirk Handel oder Gewerbe treiben. 
An der Spitze der Kammern stehen ein Präsident und zwei Geschäfts- 
Vizepräsidenten, die auf fünf Jahre gewählt und vom Minister 
bestätigt werden. Der Präsident leitet die Geschäftsführung der 
Kammer und unterzeichnet mit dem Sekretär alle Ausgänge. Die 
beiden Kammerabteilungen verhandeln die zu ihrem Ressort ge 
hörenden Gegenstände unter ihren Vizepräsidenten. Beschlüsse 
werden nur in den gemeinschaftlichen Sitzungen gefaßt. Diese 
finden in der Regel monatlich statt und sind öffentlich; Be 
schlußfähigkeit ist erreicht, wenn 12 stimmberechtigte Mitglieder 
anwesend sind. Den Beschlüssen ist auf das Verlangen des vierten 
Teils der Anwesenden auch das Minoritätsvotum anzuschließen. 
Der Minister für Ackerbau, Industrie und Handel ist be 
rechtigt, zu Plenar- und Abteilungssitzungen einen Kommissar 
zu entsenden, der jederzeit das Wort ergreifen darf, aber kein 
Stimmrecht besitzt. 
Soweit die Kosten der Handels- und Gewerbekammern nicht Kostenaufwand, 
aus eigenen Einnahmen gedeckt werden, werden sie auf die wahl 
berechtigten Handels- und Gewerbetreibenden ihrer Bezirke nach 
dem Verhältnis der von diesen gezahlten Einkommen- und Personal- 
Erwerbssteuer umgelegt und mit dieser zusammen erhoben. Die 
Kammern haben dem Minister Jahres Voranschlag und Schluß 
rechnung vorzulegen. Sie genießen für ihre amtliche Korrespondenz 
P ostportofreiheit.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Handelskammern. Verlag von Georg Reimer, 1906.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How much is one plus two?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.