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Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

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Bibliographic data

fullscreen: Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin

Monograph

Identifikator:
876375174
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1989
Document type:
Monograph
Author:
Lilienthal, Johann
Title:
Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin
Place of publication:
Berlin
Publisher:
Verlag von Julius Springer
Year of publication:
1907
Scope:
1 Online-Ressource (XI, 220 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Contents

Table of contents

  • Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung und Selbstkostenberechnung der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin
  • Title page
  • Contents
  • Die Geschäftsbuchführung.
  • Die Betriebsbuchführung.
  • Der Einkauf.
  • Die Verwaltung der Lager.
  • Das Betriebs - Kontobuch.
  • Quartalsbilanzen.
  • Das Betriebs - Inventarienbuch.
  • Die Inventur.
  • Der Bücherabschluß.
  • Die Fabrikbilanz.
  • Das Gewinn- und Verlust - Konto.
  • Die Statistik.

Full text

Arbeitsordnung. 
203 
4. Lohnberechnung und Lohnzahlung. 
§ 11. 
Der Lohn wird entweder nach einem vorher vereinbarten Stundenlohnsatz oder 
nach einem jedesmal vor Beginn der betreffenden Arbeit festgesetzten Akkordpreis 
bezahlt. 
§ 12. 
Die Abrechnungsperiode für den Stundenlohn schließt Sonnabend abend; 
die Auszahlung erfolgt an dem darauffolgenden Freitag. 
Fällt der Freitag auf einen Feiertag, so findet die Auszahlung am darauffolgenden 
Wochentage statt. 
§ 13. 
Die fertigen Akkordarbeiten werden einmal monatlich abgerechnet, 
Wöchentlich erfolgen Vorschußzahlungen, abgerundet nach unten auf M. 5.— 
und Ji 10.— und zwar: 
soweit Akkordarbeiten fertig sind, entsprechend den bis zum vorhergehen 
den Sonnabend verdienten Beträgen; 
soweit Akkorde noch nicht fertig sind, im Verhältnis des hierfür für jeden 
Arbeiter festgesetzten Stundenlohnsatzes und der Stundenzahl; 
für die Former entsprechend den bis zum vorhergehenden Freitag gegossenen 
und von der Putzerei bis Montag abend an die Gußexpedition abgelieferten 
Stücken. 
Alle Zahlungen gelten als Vorschußzahlungen auf vollendete oder angefangene 
Akkorde, bis feststeht, ob die im Akkord gemachten Stücke fehlerfrei sind. 
Akkordarbeiter können Lohnansprüche aus Akkorden nicht mehr geltend machen, 
wenn seit Gutbefund der Akkordarbeit mehr als ein Monat verflossen ist. Diese Frist 
wird zugunsten von Akkordarbeitern, welche in einem gemeinschaftlichen Akkord 
verhältnis (Kolonnenakkord) gestanden haben, aber vor Abrechnung des Kolonnen 
akkordes aus der Fabrik ausgeschieden sind, auf drei Monate verlängert. Derartige 
Lohnreste verfallen nach drei Monaten zugunsten der übrigen Kolonnenarbeiter. 
§ 14. 
Führt ein Arbeiter eine zu einem bestimmten Preise übernommene Akkordarbeit 
nicht zu Ende, so ist zu unterscheiden, ob der Grund hierfür hegt: 
a) an der Anordnung der Fabrikleitung, daß diese Arbeit vorläufig nicht zu Ende 
geführt werden soll, 
oder an einer Entlassung des Arbeiters (§ 3), welche sich nicht auf einen 
gesetzlichen Grund stützt (Gewerbeordnung § 123), 
oder daran, daß der Arbeiter seiner Militärpflicht genügen muß; 
b) oder daran, daß der Arbeiter die Arbeit aus einem sonstigen Grunde nicht zu 
Ende führen kann, 
oder daß er die Arbeit nicht zu Ende führen will, 
oder daß er aus einem gesetzlichen Grunde entlassen wird. (Gewerbe 
ordnung § 123.) 
Liegt einer der Fälle a vor, so wird die Arbeit bezahlt nach der Zahl der darauf 
verwendeten Stunden und nach dem Lohnsatz, welcher bei Bemessung der Vorschuß 
zahlung für den Arbeiter vorgesehen ist. 
Liegt einer der Fälle b vor, so wird die geleistete Arbeit von dem Meister des 
Arbeiters nach dem Werte geschätzt, welchen die Arbeit für die Firma hat unter 
Berücksichtigung der Kosten, welche voraussichtlich aufzuwenden sind, um die 
Arbeit durch einen anderen Arbeiter zu Ende führen zu lassen. 
Stand der Arbeiter mit anderen Leuten in ein und demselben Akkordverhältnis 
(Kolonnenakkord), so erhält er in den beiden letzten Fällen sub a außerdem seinen 
Anteil an dem Überschüsse, welcher sich bei Abrechnung des Kolonnenakkordes 
ergibt.
	        

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Fabrikorganisation, Fabrikbuchführung Und Selbstkostenberechnung Der Firma Ludw. Loewe & Co. Actiengesellschaft, Berlin. Verlag von Julius Springer, 1907.
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