Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

8. Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverhältnis. 165 
kosten ist und je einheitlicher das Produkt erscheint, desto eher sind 
unter sonst gleichen Voraussetzungen an sich Erfolge möglich. 
Unter diesen Umständen kann nicht die Rede davon sein, daß 
durch behördlichen oder gesetzlichen Druck die Anwendung des Systems 
gefördert wird. Es muß den beteiligten Kreisen selbst tiberlassen 
bleiben, ob sie sich darüber verständigen wollen. Eine solche Ver 
ständigung ist jedenfalls unentbehrlich, wenn nicht von vornherein die 
Aussicht auf Erfolg so gut wie ganz fehlen soll. Mit einer gleitenden 
Skala, die vom Unternehmer einseitig eingeführt und den Arbeitern 
aufgezwungen wird, werden sich diese in den seltensten Fällen aus 
söhnen. Sie werden darin mehr ein Mittel sehen, ihnen den Geschäfts 
verlust zuzuschieben, als einen Weg, ihnen einen größeren Anteil an 
den geschäftlichen Erfolgen des Unternehmens zu sichern. 
Einen Anteil am geschäftlichen Erfolge des Unternehmens will 
auch das Gewinnbeteiligungssystem (Bonussystem, industrial partnership, 
Profite shares Schema) den Arbeitern verschaffen. Aber es hält sich 
dabei nicht an die Preise, die für den geschäftlichen Erfolg zwar sehr 
wichtig, aber nicht allein entscheidend sind, sondern geht unmittelbar 
an den Geschäftsgewinn heran. Sein Wesen besteht darin, daß der 
Arbeiter neben seinem regelmäßigen Lohn auf Grund feststehender, 
vom Arbeitgeber erlassener oder zwischen ihm und seinen Arbeitern 
vereinbarter Normen einen Anteil am Geschäftsgewinne erhält. Im 
einzelnen wird dabei sehr verschieden vorgegangen. Meist wird der 
Anteil vom Reingewinne gewährt; vereinzelt kommen auch Anteile 
am Bruttogewinn oder auch Quoten am Geschäftsumsatz usw. vor. 
Der zu gewährende Prozentsatz wird meist im voraus festgestellt, in 
den beteiligten Firmen naturgemäß in sehr verschiedener Höhe. Über 
wiegend bleibt der Prozentsatz mäßig. In vereinzelten Fällen ist er 
auf 25, 33 V3 und selbst 50% angesetzt. Dabei werden nicht selten 
Unterschiede gemacht nach dem Lebensalter, dem Familienstand, dem 
Dienstalter usw. Die Gewinnanteile werden von einem Teil der Firmen, 
die dem Anteilsystem folgen, zu bestimmten Terminen bar ausgezahlt ; 
von anderen wmrden die Anteile in Spar- oder sonstigen Unterstützungs 
kassen aufgesammelt, und zum Teil wird dabei die Einlagesumme 
ganz oder bis zu einem bestimmten Betrage gesperrt; wieder andere 
zahlen einen Bruchteil bar aus und legen den anderen Teil in Kassen. 
Da die Geschäftsergebnisse wechseln, so sammeln einige Firmen Aus 
hilfsfonds für ungünstige Jahre an. Ein Recht zur Kontrolle der zu 
grunde liegenden Gewinnberechnung wird in einigen Fällen gewährt. 
Meist aber behält sich der Arbeitgeber die Aufstellung der Berechnung 
selbst vor. 
Das Gewinnbeteiligungssystem ist in der Seefischerei schon lange 
und vielfach in Anwendung. Entsprechende Abmachungen mit höheren
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Selling Latin America. Small, Maynard & Company Publishers, 1915.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many grams is a kilogram?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.