Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

S. Kapitel. Einkommen aus dem Arbeitsverliältnis. 
179 
aber bliebe an ihrem bisherigen Wohnsitz und hätte statt des ihr 
zugedachten besseren Sticklohnes überhaupt keinen Nebenverdienst 
mehr und könnte die Maschinen, die zum Teil noch nicht einmal ab 
bezahlt sind, nicht weiter verwerten. Im' sächsischen Vogtlande 
bestehen große Stickereifabriken; sie beschäftigen jetzt noch viele Haus 
industrielle, in deren Besitz sich zahlreiche Schweizer Handstick 
maschinen befinden. Die aufgezwungenen Mindestlöhne würden zur 
Vergrößerung und Vermehrung der Fabriken drängen, und die Be 
völkerung der Gebirgstäler hätte dann zwar Maschinen, aber keinen 
Nebenverdienst mehr. Ähnlich würde es in den schlesischen Gebirgs 
tälern den Leinwandwebern, in den rheinischen Gebieten den Woll- 
webern ergehen; und auch ihre Webstühle haben einen für ihre Verhält 
nisse großen Geldbetrag gekostet, der nicht unverwertet bleiben darf. 
Die Beispiele lassen sich leicht vermehren. Das Angeführte genügt aber 
schon, das Gefährliche der gesetzlichen Mindestlöhne in manchen haus 
industriellen Gegenden jzu zeigen. Die Ersetzung der hausindustriellen 
Arbeit durch die fabrikmäßige gilt zwar bei den volkswirtschaftlichen 
Schriftstellern in der Regel als ein Fortschritt, weil in den Fabriken 
günstigere sozialpolitische Verhältnisse möglich sind. Es gibt aber 
mehr Ausnahmen von dieser Regel, als vielfach angenommen wird. 
Auch da, wo die Regel gilt, würde eine künstliche Beschleunigung 
des Übergangs zum Fabriksystem durch gesetzliche Einführung von 
Mindestlöhnen viele der Allerärmsten um den kleinen Verdienst bringen, 
den sie jetzt noch erzielen können. Selbst für die europäische Haus 
industrie ist also das Mittel nicht ohne weiteres anwendbar, das in 
dem australischen „Laboratorium“ erdacht ist. 
Wird man hiernach nicht darauf rechnen können, daß die Ein 
führung gesetzlicher Mindestlöhne in den alten Kulturländern Europas 
stattfinden wird, so gewinnt der zweite Weg einer behördlichen Be 
einflussung der Löhne, nämlich die Einfügung von Lohnklauseln in 
die Verträge wegen Übernahme von öffentlichen Lieferungen und 
Arbeiten, ein erhöhtes Interesse. Hier handelt es sich um einen Ein 
griff in die Bemessung der Lohnhöhe, der sich vorzugsweise in Europa 
in dem letzten Jahrzehnte entwickelt, teilweise aber auch auf nicht 
europäische Gebiete übergegriffen hat. Die Einfügung von Lohn 
klauseln beruht vornehmlich auf der Absicht, den Mißbräuchen zu 
steuern, die sich bei öffentlichen Lieferungsausschreibungen durch das 
weitgetriebene Unterbieten der Bewerber entwickelt haben. 
Zum erstenmal geschah das auf Grund eines Beschlusses der 
Brüsseler Stadtverwaltung von 1855. In die Lastenhefte für Ver 
gebung städtischer Arbeiten wurde eine Klausel aufgenommen, durch 
die sich der Unternehmer verpflichtete, den beteiligten Arbeitern einen 
Mindestlohn zu zahlen. Der praktische Erfolg war nur gering, da
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Die Deutsche Wirtschaft. Hobbing, 1926.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.