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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 273 
Die Mitgliederzahl war: 
1898 . . . 34009 Anfang 1900 . . . 34446 
1899 . . . 28000 „ 1903 . . . 33431 
In der Schweiz sind als hierher gehörige Organisationen zu nennen 
der Schweizerische Stickereiverband, 1885 gegründet, und die Federation 
horlogere, 1886 errichtet. Der Stickereiverband — „Zentralverband der 
Stickereiindustrie der Ostschweiz und des Vorarlberges“ — will der 
Überproduktion Vorbeugen, die Löhne bessern und die Stickereiindustrie 
heben und auf gesunder Grundlage erhalten. Jeder Stickmaschinen 
besitzer oder -Pächter und jeder Arbeitgeber der Stickereiindustrie 
kann Mitglied werden. Der jährlich zusammentretenden Delegierten 
versammlung liegt die oberste Leitung ob. Sie wählt das Zentral 
komitee, das außer dem an der Stickereiindustrie nicht unmittelbar- 
beteiligten Präsidenten 20 Mitglieder umfaßt. Durch die Bestimmung, 
daß im Verbandsgebiete jeder geschäftliche Verkehr in bezug auf 
Stickereien nur den Verbandsmitgliedern unter sich gestattet ist, hatte 
der Verband fast alle Beteiligten an sich gezogen. Durch ein Ein 
trittsgeld von 400 Frs. für jede neue Maschine — es handelt sich um 
die nicht mechanisch betriebene Schweizer Ralimenstickmaschine, deren 
Anschaffungspreis etwa 1 700—2000 Frs. beträgt —, durch Durch 
führung des 11 stündigen Maximalarbeitstages, ferner durch Festsetzung 
von Mindestlöhnen suchte der Verband die Überproduktion zu be 
kämpfen und die Löhne angemessen zu gestalten. Im Interesse der 
Hebung der Industrie war die Bildung eines „Industriefonds“ von 
600000 Frs. zum Ankauf des Patents auf die amerikanische Dampf 
stickereimaschine geplant, kam aber nicht zur Durchführung, weil in 
einem von der Minderheit angestrengten Prozeß 1892 der betreffende 
Beschluß für statutenwidrig erklärt wurde. Der Verband war auf 
Betreiben der hausindustriellen Stickereiarbeiter entstanden. Die 
Fabriksticker waren ausgeschlossen. Sie bildeten 1889 eine besondere 
Vereinigung, die behufs Erlangung des Minimallohnes ein Kartell Ver 
hältnis zum Verbände anstrebte. Das wurde auch erreicht; aber es 
hatten sich hierbei große Interessengegensätze gezeigt. Ungünstige 
Absatzverhältnisse auf dem wichtigen amerikanischen Markt nach Er 
laß der Mac Kinley Bill kamen dazu, so daß 1891 und 1892 zahl 
reiche Mitglieder austraten. Der Verband ist seitdem ohne Bedeutung. 
Die Föderation horlogere trat 1886 ersichtlich unter dem Einfluß 
des Vorbildes des Stickereiverbandes ins Leben. Die Organe waren 
die jährliche Delegiertenversammlung und das Zentralkomitee, bestehend 
aus einem unbeteiligten Vorsitzenden und 7 Mitgliedern. Der Verband 
hatte es bald auf 12000 Mitglieder gebracht, konnte aber die inneren 
Gegensätze nicht überwinden und ging Anfang der 90 er Jahre ein. 
In Deutschland haben vor allem die Unternehmer und Arbeiter 
van der Borght, Grundz. d. Sozialpolitik. 18
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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