Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

11. Kapitel. Beeinflussung der Arbeitsbedingungen durch Koalitionen. 281 
spruch nicht begegnen, wenn es zweifellos wäre, daß die Tätigkeit der 
Berufsvereine stets und überall den öffentlichen Interessen entspricht. 
Von den Kampfvereinen, wie sie oben besprochen sind, wird aber 
vielfach eine Schädigung der öffentlichen Interessen befürchtet, und 
von diesem Gesichtspunkt aus ist wiederholt betont worden, daß es 
nötig sei, bestimmte Voraussetzungen zu bezeichnen, von deren Er 
füllung die Gewährung der gewünschten Sonderstellung abhängig zu 
machen sei. Als das Mindeste, was in dieser Beziehung zu fordern 
sei, ist die Übernahme der Verpflichtung zur Anrufung eines Einigungs 
amtes in dem schon bei der öffentlichrechtlichen Stellung der Be 
rufsvereine besprochenen Sinne bezeichnet worden. 
Im übrigen darf nicht übersehen werden, daß — wie schon bei 
Besprechung des Koalitionsrechtes in § l gezeigt — das öffentliche 
Interesse gewisse Ausnahmen von der angestrebten Sonderstellung der 
Berufsvereine namentlich für die Arbeiter bestimmter Arten öffent 
licher Betriebe verlangt. 
Selbstverständlich ist es, daß die Berufsvereine der Arbeitgeber 
und die gemischten Berufsvereine bei einer gesetzlichen Regelung der 
Rechtsfähigkeitsfrage den gleichen Bestimmungen wie die Arbeiter 
berufsvereine unterliegen müssen. 
§ 3. Ausstände und Aussperrungen. Ausstände und Aussperrungen 
sind Koalitionen vorübergehender Art. Sie haben als Kampfmittel 
eine große Bedeutung erlangt, unterliegen aber gerade deshalb einer 
sehr verschiedenen Beurteilung. Ausstand (strike) ist die Verweige 
rung der Arbeitsleistung seitens der Arbeiter, Aussperrung (lockout) 
ist die Verweigerung der Arbeitsgelegenheit seitens der Arbeitgeber. 
Beides erfolgt, wie sich aus dem Wesen der Koalition ergibt, durch 
eine Mehrzahl von Beteiligten auf Grund ihrer gegenseitigen Ver 
ständigung und hat stets den Zweck, auf die Gegenpartei, unter Um 
ständen auch noch auf weitere Kreise einen Druck auszuüben, um sie 
willfähriger gegenüber bestimmten Forderungen zu machen. Daß die 
verabredete Verweigerung der Arbeitsleistung oder der Arbeitsgelegen 
heit unter Bruch des Ar bei tsver träges erfolgt, liegt nicht im Wesen 
des Ausstandes oder der Aussperrung. An und für sich würde es 
auch für die Teilnehmer an der Koalition vielfach von Nutzen sein, 
wenn sie der Anwendung des Kampfmittels die ordnungsmäßige Lösung 
des Arbeitsverhältnisses vorausgehen ließen; denn dadurch verhindern 
sie, daß sie sich von vornherein schon wegen der äußeren Art ihres 
Vorgehens in den Augen der unbeteiligten Kreise ins Unrecht setzen. 
Die Erfahrung hat gezeigt, daß das Urteil der Unbeteiligten für die 
Aussicht auf Erfolg in dem begonnenen Kampfe durchaus nicht gleich 
gültig ist. Aber in der Hitze des Kampfes treten derartige ruhige 
Erwägungen oft zurück. Dazu kommt, daß bei längeren Kundigungs-
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

What color is the blue sky?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.