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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

420 
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
kleinen Wohnungen überhaupt steigert, so hat eine solche Betätigung* 
der Gemeinden als Arbeitgeber einen mittelbaren Einfluß auch auf die 
WohnungsVerhältnisse der übrigen Arbeiterkreise des betreffenden Ortes. 
Eine ähnliche Wirkung geht von den durch den Staat als Arbeit 
geber errichteten Wohnungen für seine Arbeiter und Untei’beamten 
aus. Es ist unverkennbar, daß verschiedene Staaten in ihrer Eigen 
schaft als Arbeitgeber sich in der neuesten Zeit mit wachsendem 
Eifer der Fürsorge für angemessene Befriedigung des Wohnungsbe 
dürfnisses ihrer eigenen Arbeiter und Unterbeamten gewidmet haben. 
Die großen Betriebsverwaltungen kommen dabei besonders in Betracht, 
wie Eisenbahn-, Post-, Bergverwaltung; die Fürsorge beschränkt sich 
aber in manchen Staaten nicht auf derartige Verwaltungen. Auch die 
Wasserbau-, die Zollverwaltung, unter Umständen auch andere Dienst 
zweige können Anlaß haben, in die Wohnungsverhältnisse ihrer Unter 
beamten einzugreifen. Einige Beispiele mögen noch Platz finden. Die 
österreichischen Staatsbahnen hatten nach der „Sozialen Praxis“ 1901: 
714 Wohngebäude für Beamte, Unterbeamte, Diener und Arbeiter mit 
einer bebauten Fläche von 150274 qm und 6514 Wächter- und Portier 
häuser mit einer bebauten Fläche von 324700 qm und außerdem 153 
Arbeiterhäuser für 624 Familien. Durch ein Gesetz von 1901 sind 
3 389 000 Kr. zum Bau von Wohnhäusern für Bedienstete in 35 Sta 
tionen bereitgestellt. Die württembergische Eisenbahnverwaltung hat 
bis Mitte 1903 über 10 Mill. M. zum Bau von Wohnungen für Arbeiter, 
Beamte und Unterbeamte aufgewendet. Der Etat für 1903 sah weitere 
21/4 Mill. M. hierfür vor. Die Gelder werden nicht zur Unterstützung 
von Baugenossenschaften der Eisenbahnangestellten, sondern unmittel 
bar zum Bau benutzt. Für Unterbeamte und Arbeiter werden dabei 
Zweizimmerwohnungen errichtet, da befürchtet wird, daß bei Drei 
zimmerwohnungen vielfach 1 Zimmer abvermietet werden würde. In 
Sachsen hat nach einen dem 6. Internationalen Wohnungskongreß 1902 
vorgelegten Bericht die Staatsbahnverwaltung in den letzten 10 Jahren 
eine größere Anzahl von Wohnhäusern errichtet. Für Beamte stehen 
rund 4000, für Arbeiter rund 900 fiskalische Wohnungen zur Verfü 
gung. Die Gesamtkosten der errichteten Wohnhäuser betragen rund 
4,1 Mill. M. Im ganzen waren für solche Zwecke 5 Mill. M. bewilligt 
worden. In Bayern hat das Gesetz vom 31. Mai 1900: 6 Mill. M. zur 
Verbesserung der Wohnungsverhältnisse der Beamten, Bediensteten und 
Arbeiter der Staatseisenbahnen durch weitere Herstellung von Woh 
nungen und durch Gewährung von Baudarlehen an Baugenossenschaf 
ten des Staatsbahnpersonals bereitgestellt. Das Gesetz vom 21. De 
zember 1901 bewilligte 4,5 Mill. M. zum gleichen Zweck. Die 
bayrische Staatsbahnverwaltung hat Ende 1903 für Herstellung von 
Wohnungen an Orten ohne Baugenossenschaften 1,3 Mill. M. eingestellt
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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