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Grundzüge der Sozialpolitik

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Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
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Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

424 II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik. 
Häuser Familienwohnuugen Stuben für Unverheiratete 
Königsberg i. Pr. . . 111 271 19 
Gumbinnen .... 84 222 5 
Danzig 81 216 12 
Bromberg 74 158 8 
Posen 70 157 10 
Rund '-/3 der Häuser und der Familienwohnungen fallen auf diese 
5 östlichen Bezirke. 
Von der Verwaltung der Reichseisenbahnen sind in den betreffenden 
Sonderetats zum Bau von Mietwohnungen für mittlere und Unterbeamte 
bereitgestellt von 1899—1903: 1679000 M.; für 1904 sind 400000 M. 
vorgesehen. Auch die Reichsmarineverwaltung ist auf dem Gebiete 
der Wohnungsfürsorge für ihre Beamten und Arbeiter sehr tätig und 
hat hierfür bereits über 5 1 /a Mill. M. aufgewendet. 
§ 5. Förderung des Wohnungsbaues durch Genossenschaften und ge 
meinnützige Organe. Schon aus den letzten Angaben ergibt sich, daß 
die eigentliche Selbsthilfe der Arbeiter auf dem Gebiete der Woh 
nungsreform vielfach einer Stütze bedarf. Die geringen Einkommen 
der beteiligten Kreise lassen das als selbstverständlich erscheinen. Der 
vereinzelt bleibende Arbeiter wird nur ausnahmsweise aus eigener 
Kraft zum Erwerb oder Bau eines Kleinhauses imstande sein. Mit 
Hilfe des Arbeitgebers oder sonstiger Organe läßt sich die Möglichkeit 
dazu erweitern. Immer aber sind es nicht die auf das geringste Ein 
kommen angewiesenen Teile der Arbeiterschaft, die hierfür in Frage 
kommen. Auch der Weg der genossenschaftlichen Selbsthilfe — Bau 
genossenschaften — wird nur den besser gestellten Teil der Arbeiter 
ergreifen können, kommt aber mittelbar vielfach auch sonstigen Arbeitern 
zugute, weil dadurch eine Verstärkung des Angebots an Kleinwohnungen 
im ganzen herbeigeführt wird. Von diesem Gesichtspunkt aus verdient 
der Weg der baugenossenschaftlichen Selbsthilfe eine größere Wert 
schätzung, als manche ihm mit Rücksicht darauf zugestehen wollen, daß 
die auf ihm zu erzielende unmittelbare Hilfe nur einem kleinen, besser 
gestellten Teil der Arbeiterschaft und der in ähnlicher wirtschaftlicher 
Lage befindlichen Kreise zufließen kann. Für diesen Teil können Bau 
genossenschaften eine wesentliche Verbesserung herbeiführen, allerdings 
nur nach und nach und vielfach nicht ganz ans eigener Kraft. 
Die genossenschaftliche Selbsthilfe in bezug auf die Wohnungs 
verhältnisse kann verschiedene Richtungen einschlagen. Die Genossen 
schaften können, wie die englischen und amerikanischen Building 
societies und ein Teil der belgischen Arbeiterwohnungsgenossenschaften, 
sich darauf beschränken, ihren Mitgliedern Vorschüsse zum Bau und 
Erwerb eines Hauses geben, ohne selbst Häuser zu bauen oder zu er 
werben. Sie können aber auch, wie es in den Festlandstaaten — 
mit Ausnahme von Belgien — durchweg der Fall ist, in dem Bau von
	        

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Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
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