Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Grundzüge der Sozialpolitik

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Grundzüge der Sozialpolitik

Monograph

Identifikator:
876559135
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-1676
Document type:
Monograph
Author:
Borght, Richard van der http://d-nb.info/gnd/11625274X
Title:
Grundzüge der Sozialpolitik
Place of publication:
Leipzig
Publisher:
Verlag von C. L. Hirschfeld
Year of publication:
1904
Scope:
1 Online-Ressource (XII, 566 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Grundzüge der Sozialpolitik
  • Title page
  • Contents
  • I.Teil. Allegeines
  • II. Teil. Arbeiterwohlfahrtspolitik
  • III. Teil. Selbständige sozialpolitische Arbeit der Selbstverwaltungskörper und der Privaten
  • IV. Teil. Wohlfahrtspolitik in Bezug auf sonstige Personen in unselbständiger Arbeitsstellung

Full text

16. Kapitel. Sozialpolitische Arbeit gemeinnütziger Körperschaften und Vereine. 463 
§ 2. Tatsächliches. Soweit die gemeinnützigen Organisationen zur 
Ausfüllung der Lücken mit eigenen Veranstaltungen und Einrichtungen 
eingreifen wollen, haben sie ein weit größeres Arbeitsfeld, als vielfach 
angenommen wird. Fast alle besprochenen Richtungen der sozial 
politischen Arbeit kommen hier in Betracht, namentlich Arbeitslosen 
fürsorge, Arbeitsnachweis, Wohnungswesen, Witwen- und Waisenver 
sorgung, weiter hygienische Einrichtungen, Bildungs- und Erziehungs 
wesen usw. Dabei ist nicht zu verkennen, daß manche Veranstaltungen 
sich den reinen Wohltätigkeitsveranstaltungen nähern. Je mehr das 
geschieht, desto weniger wird auf sozialpolitische Wirkung zu rechnen 
sein. Almosen, so unentbehrlich sie unter bestimmten Voraussetzungen 
sind, vermindern nicht, sondern verschärfen in letzter Linie die Klassen 
unterschiede. Es ist deshalb berechtigt, wenn gemeinnützige Organi 
sationen im allgemeinen den Grundsatz aufstellen, daß ihre Veranstal 
tungen nur gegen Entgelt in Anspruch genommen werden können. Ist 
auch das Entgelt auf mäßiger Höhe zu halten, um dem durchschnitt 
lichen Arbeitseinkommen erschwingbar zu sein, so sollte doch in der 
Regel nicht davon abgesehen werden, und wo besondere Umstände 
und Verhältnisse dazu nötigen, anders vorzugehen, empfiehlt es sich. 
Formen und Wege zu wählen, die das in dieser Beziehung oft recht 
empfindliche Ehrgefühl des Arbeiters nicht verletzen. Daß mit dem 
Grundsatz der Entgeltlichkeit viel erreicht werden kann, zeigen u. a. 
die beachtenswerten Erfolge der in Amsterdam bestehenden Vereini 
gung „Ons huis“, die sich die Förderung der Volksbildung durch Bib 
liothek, Lesesaal, Vortrags- und Unterichtskurse, Theater- und Konzert 
aufführungen, Veranstaltung gemeinschaftlicher Reisen usw. angelegen 
sein läßt, aber stets ein — wenn auch geringes —- Entgelt verlangt. 
Es fehlt im In- und Auslande keineswegs an gleichartigen Erfahrungen. 
Die Zahl der Vereinigungen, die sich bestimmten sozialpolitischen 
Aufgaben in anregender, fördernder und selbstschaffender Weise wid 
men, ist sehr beträchtlich. Für einen erheblichen Teil solcher Vereine 
hat das schon genannte AnBBECHTSche Werk über die soziale Wohl 
fahrtspflege in Deutschland die Satzungen abgedruckt. Nur einige 
Beispiele seien hier angeführt. Der Abschwächung der Folgen der 
Arbeitslosigkeit dient u. a. der schon erwähnte 1896 begründete Verein 
„Stadtkölnische Versicherungskasse gegen Arbeitslosigkeit im Winter“ 
und der 1897 errichtete Zentralverein für Versicherung gegen unver 
schuldete Arbeitslosigkeit in Stuttgart. Beide führen eine eigentliche 
Versicherung durch, an der sich die Arbeiter unter Entrichtung be 
stimmter Beiträge beteiligen können. Für die in diesem Zusammen 
hang wichtige Begründung von Arbeitsnachweisstellen wirkt eine Reihe 
von Vereinen. Hierher gehört der 1883 begründete Zentralverein für 
Arbeitsnachweis zu Berlin, die Vereins verbände in Stuttgart, Karls
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Grundzüge Der Sozialpolitik. Verlag von C. L. Hirschfeld, 1904.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

How many letters is "Goobi"?:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.