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Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

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Bibliographic data

fullscreen: Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages

Monograph

Identifikator:
876560443
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-2470
Document type:
Monograph
Author:
Bosenick, Alfred http://d-nb.info/gnd/116266589
Title:
Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages
Place of publication:
Tübingen
Publisher:
Verlag der H. Laupp'schen Buchhandlung
Year of publication:
1906
Scope:
1 Online-Ressource (VII, 114 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Erstes Kapitel. Ueber die Technik und die Ökonomie der Förderung
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Der Steinkohlenbergbau in Preussen und das Gesetz des abnehmenden Ertrages
  • Title page
  • Contents
  • Erstes Kapitel. Ueber die Technik und die Ökonomie der Förderung
  • Zweites Kapitel. Ueber den Grubenausbau und die Schächte
  • Drittes Kapitel. Die Ursachen und die Wirkungen des Gesetzes des abnehmenden Ertrages

Full text

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die Vormundschaft den Kindern nicht den erforderlichen Schutz ge währt hat." Es befanden sich 1902 unter den 6196 der Fürsorge erziehung unterstellten Kindern 1885 bevormundete Kinder und 196 in Pflegschaft stehende Kinder. Die Anklagen gegen das Institut der Pflichtbormundschaft sind sehr alten Datums. In seiner trefflichen Studie über die Berliner Prostitution weist Dr. S. Huppe darauf hin, daß sich von Jahr zu Jahr die Fälle mehren, „welche eine Reform des „Pflichtvormund schaftswesens" als dringend notwendig. erscheinen lassen. So lange dieses Institut in bisheriger Weise fortbesteht, wird für die sittliche Erziehung der weiblichen Waisen nichts oder nur negative Resultate erreicht. Gewöhnlich werden zu Vormündern über mittellose Per sonen Männer des niederen Bürgerstandes ernannt und verpflichtet, wie Schneider, Schuhmacher, Drehorgelspieler, die schon für sich und ihre eigene Familie Sorge in Fülle haben. Für die Vormünder ist diese Pflicht eine Last oder eine Strafe, für die Bevormundeten ist sie schädlich. Von den Frauenzimmern, welche im Jahre 1861 der Kontroliertenliste zutraten, haben über 70 Proz. unter Pflicht vormundschaft gestanden. Es scheint wirklich, als trüge diese In stitution nt lucus a non lucendo ihren Namen, weil man bei ihr seine Pflichten nicht erfüllt." Bezeichnenderweise ging eine kräftige Reaktion gegen die heutige Form der Pflichtvormundschaft gerade von dem Institut aus, das die Verheerungen, die die Vormundschaft unter den jungen Mädchen der Großstadt anrichtet, förmlich mit Händen greifen kann: von der Sittenpolizei Berlins. Im Jahre 1852 wiesen zwei Vorsteher der Berliner Kommission für Sittenpolizei in einer dem Polizeipräsidium unterbreiteten Denkschrift auf die schweren, dem heutigen Vormundschaftswesen anhaftenden Schäden hin. Diese Denkschrift begann mit dem charakteristischen Satze: „Zu den Einflüssen, welche bei den heran wachsenden Frauenspersonen die Prostitution und bei den heran wachsenden Männern die Liederlichkeit erzeugen und unterhalten, gehört besonders die Mangelhaftigkeit unserer vormundschaftlichen Einrichtungen ... Es ist dies keine vorgefaßte Meinung, sondern findet sich durch die traurige Wahrheit bestätigt, die sich aus den Listen der Verbrechen sowohl als aus den von der Kommission für Sittenpolizei über die der Prostitution verfallenen Frauenzimmer gesammelten Notizen ergibt. In jenen Listen hat das ungewöhnlich große Verhältnis solcher Subjekte, die, frühzeitig verwaist, unter sogenannter Pflichtvormundschaft aufgewachsen, längst schon die Auf merksamkeit erregt. Ganz dasselbe gilt von den der Prostitution anheim gefallenen Frauenspersonen; die Kommission darf nach den bisher gewonnenen Erfahrungen über die Hälfte dieser Frauens personen als solche bezeichnen, welche, frühzeitig verwaist, unter Vormundschaft heranreiften." Aus dem ganzen Berge von sozialem Elend, das sich unter den Händen einer sittenpolizeilichen Behörde

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Die Prostitution Als Soziale Klassenerscheinung Und Ihre Sozialpolitische Bekämpfung. Buchhandlung Vorwärts, 1905.
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