Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

3. Die volkswirtschaftliche Bedeutung der Aktiengesellschaft. 111 
Zu ähnlichen Mißbräuchen kann die Erweiterung bereits bestehender Aktiengesellschaften 
benutzt werden. Wenn die daraus entstehenden Schäden nur die Aktionäre träfen, so 
würde darin nur die Strafe für urteilslose Gewinnsucht liegen. Aber die Folgen 
reichen sehr viel weiter. Die Wirkung leichtsinniger und betrügerischer Gründungen 
ist die, daß indirekt wie direkt durch die Schädigung der Gläubiger das Vertrauen 
erschüttert, die ruhige wirtschaftliche Entwickelung gestört wird. Die Aktiengesellschaft 
hilft mit zu einer unerwünschten Verschärfung des Konjunkturenwechsels. In 
der Zeit des Optimismus, der allgemeinen Erwartung steigender und dauernd hoher 
Preise führt gerade die Leichtigkeit der Errichtung von Aktiengesellschaften zur Neu- 
begründung und Erweiterung zahlreicher Unternehmungen über das berechtigte Maß 
hinaus. Kommt dann der Rückschlag, so wird die Gesundung dadurch gehemmt, daß 
die Aktienunternehmung länger als die Einzelunternehmung in einem Erwerbszweige 
weiter wirtschaftet, in welchem für ihr Angebot keine genügende Nachfrage vorhanden 
ist. Es ist daher durchaus berechtigt, wenn das neue Aktienrecht durch strenge 
Kautelen, vor allem durch Feststellung einer genügenden Verantwortung für die Vor 
gänge bei der Gründung, wenigstens betrügerischen Manipulationen einen Riegel 
vorzuschieben sucht. Ebenso ist eine strenge Verantwortlichkeit derjenigen, welche neue 
Aktien auf den Markt bringen, durchaus gerechtfertigt. Der Ausschluß der Aktien 
neugegründeter Unternehmungen vom Börsenverkehr für das erste Jahr wird den Anreiz 
vermindern, vorübergehende Konjunkturen zu Gründungen zu benutzen. 
Wenn übrigens die Aktie wegen der Begrenzung des Risikos auf den 
Nominalbetrag als spekulative Kapitalsanlage beliebt ist, so geht auch dieser Vorteil 
tatsächlich zuweilen verloren, wenn nach größeren Verlusten und dadurch herbeigeführter 
Rekonstruktion des Unternehmens der Aktionär vor die Wahl gestellt wird, entweder 
alles einzubüßen oder Zuzahlungen in Form der Llbernahme neuer Aktien zu machen. 
Die Richtung der neueren Gesetzgebung geht darauf hin, größere Öffentlichkeit 
für die Vorgänge bei Gründung, Leitung und Auflösung der Aktiengesellschaften zu 
sichern. Die alten Kompagnien waren halböffentliche Unternehmungen, die moderne 
Gesetzgebung kommt in anderen Formen darauf zurück. Noch weniger als andere 
Großbetriebe können sich die Aktienunternehmungen einer wachsenden öffentlichen Kontrolle 
entziehen. Die Natur ihrer Einrichtungen ermöglicht nicht bloß mit den Mitteln des 
Gesetzes, sondern auch durch den Druck der öffentlichen Meinung auf ihr Gebaren 
Einfluß zu üben, insbesondere auf die Lage der Lohnarbeiter. Auch für Wohlfahrts- 
einrichtungen kann wohl allgemeiner als bei Privatunternehmungen gewirkt werden. 
Auf der anderen Seite kann die Macht der Kapitalsvereinigung, welche große 
Aktiengesellschaften darstellen, die weite Verzweigung der mit ihnen verknüpften 
materiellen Interessen einen wichtigen Faktor nicht nur der wirtschaftlichen Entwickelung, 
sondern auch in der Behandlung öffentlicher Angelegenheiten bilden. Scharf tritt das 
zutage, wenn in Ländern geringer wirtschaftlicher Entwickelung wenige große Gesellschaften 
bestehen. Aber auch in anderen Ländern, wie das Beispiel Frankreichs und seiner sechs 
großen Eisenbahngesellschaften zeigt, kann der Einfluß so mächtiger Kapitalsvereine den 
Wert einer über den materiellen Interessen stehenden unabhängigen Staatsgewalt erweisen.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.