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Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

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Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

5. Die Gegenstände des Börsenhandels. 
219 
mit den „Obligationen", welche Eisenbahnen oder Fabrikunternehmer ausgeben. Krupp 
z. B. gab kürzlich 24 Millionen Schuldverschreibungen aus zum Ankauf einer Konkurrenz 
fabrik, und massenhaft sind die Obligationen von Eisenbahnen und Aktiengesellschaften. 
Die Zinsen werden hier aufgebracht von den Benutzern der Bahn: in den Frachten, 
den Käufern der Waren: in den Preisen, endlich indem ein Teil dessen, was das 
Unternehmen einträgt, nicht an die Änternchmer als Gewinn und an die Arbeiter als 
Lohn, sondern eben an die Tributberechtigten abfließt. Jene alle werden „besteuert" 
zur Bestreitung des Kapitalzinses. 
Wer sind nun die Inhaber dieser Papiere, an welche das Recht auf den Zins 
tribut geknüpft ist? Das kommt auf die soziale Struktur und Vermögensverteilung 
innerhalb des einzelnen Volkes an, und man muß sich hüten, zu glauben, sie seien mit 
Notwendigkeit an eine dünne Schicht „kouponschneidender Faulenzer" gebunden. In 
Frankreich z. B. reicht der Besitz von Staatsschuldverschreibungen und ähnlichen 
Papieren bis in Volksschichten, welche derartige Papiere bei uns nie zu Gesicht 
bekommen. Das hat seinen Grund teils in dem Bestehen einer weit breiteren Schicht 
eines immer noch wohlhabenden Bauernstandes, als wir sie bei uns finden, unleugbar 
aber auch in der bei den Franzosen üblichen Einschränkung der Kinderzahl, („Zwei- 
Kinder-System") welche den Zerfall der Vermögen durch Erbteilung hindert, freilich 
zweifellos andererseits die Gefahr schwerer sittlicher Schäden in sich trägt. In 
Deutschland rechnet man, bei ca. 11 Millionen Familien mit 50 Millionen Köpfen, 
daß ca. 10 Millionen Personen Sparkassenbücher besitzen, zwischen 2 l k—4 Millionen 
Kapitalzins in irgend einer Form beziehen und von diesen IV2—2 Millionen solchen 
in Form von Wertpapierzinsen oder „Dividenden" einnehmen. Damit haben wir die 
zweite Lauptsorm des Tributes an das „Kapital", die „Dividende", schon erwähnt. 
Wir müssen auch sie etwas näher betrachten. Einen anderen Charakter nämlich als 
jene bisher betrachteten „Obligationen", welche Gläubigerrechte darstellen, haben die 
Aktien und die ihnen ähnlichen Werte (Bergwerksanteile: sog. „Kuxe", Schiffsanteile: 
sog. „Schiffsparten" rc.). Sie bedeuten Anteilrechte an einem Unternehmen (Eisenbahn, 
Fabrik rc.). Das geschichtlich Ursprüngliche ist, daß z. B. die „Gewerken", denen ein 
Bergwerk gemeinschaftlich gehört, selbst den Abbau der Erze durch gemeinschaftliche 
Arbeit besorgen, die Reeder, denen ein Schiff gehört, alle oder zum Teil die Fahrt 
persönlich mitmachen. Später, als der Besitz eines großen Schiffes oder der plan 
mäßige Betrieb eines Bergwerks die Aufbringung bedeutender Mittel forderten, schieden 
sich die Besitzenden allmählich von den Arbeitenden (jetzt: gedungenen Lohnarbeitern). 
Die anteilsberechtigtcn Gewerken allein beschließen heute über die Angelegenheiten des 
Betriebes; von ihnen erhält ein jeder auf seinen Kux anteilsweise das, was über den 
Arbeitslohn und den sonstigen Bedarf für den Bergwerksbetrieb an Einnahme eingeht, 
als „Ausbeute" verteilt, und wenn die Einnahmen die Ausgaben nicht decken, muß 
jeder anteilsweise „Zubuße" zahlen oder seinen Anteil zugunsten der anderen aufgeben. 
Etwas anders steht es mit der Aktiengesellschaft. Der Gesellschafter, „Aktionär", 
leistet für seinen Anteil nur einen bestimmten Beitrag, regelmäßig in bar, er ist 
also nicht im Falle des Verlustes zu Nachzahlungen verpflichtet, wie der Gewerke. 
Die Summe dieser Beiträge verwendet der Vorstand der Gesellschaft, um damit z. B. 
eine Bahn zu bauen oder eine Fabrik anzukaufen rc., welche dann vom Vorstand für 
Rechnung der Aktionäre betrieben wird, oder aber es überträgt einer der Gesellschafter 
der neu zu „gründenden" Gesellschaft seine Fabrik, die er bisher betrieb, nach einem 
verabredeten Geldanschlag als „Einlage" und erhält dafür nach Vereinbarung eine 
bestimmte Anzahl Anteile, Aktien also, während die anderen für ihre Anteile Geld 
einzahlen. Braucht die Gesellschaft noch mehr Geld und will sie nicht noch mehr neue 
Aktionäre zuziehen, „junge Aktien" ausgeben, so macht sie Schulden. Sie kann solche 
namentlich machen, indem sie verzinsliche „Obligationen" — Schuldverschreibungen —
	        

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Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
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