Digitalisate EconBiz Logo Full screen
  • First image
  • Previous image
  • Next image
  • Last image
  • Show double pages
Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Access restriction


Copyright

The copyright and related rights status of this record has not been evaluated or is not clear. Please refer to the organization that has made the Item available for more information.

Bibliographic data

fullscreen: Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute

Monograph

Identifikator:
879457236
URN:
urn:nbn:de:zbw-retromon-16989
Document type:
Monograph
Title:
Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
Place of publication:
Frankfurt a. O.
Publisher:
Verlag der Waldow'schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler)
Year of publication:
1905
Scope:
1 Online-Ressource (XV, 514 Seiten)
Digitisation:
2017
Collection:
Economics Books
Usage license:
Get license information via the feedback formular.

Chapter

Document type:
Monograph
Structure type:
Chapter
Title:
Zweiter Teil. — Handel
Collection:
Economics Books

Contents

Table of contents

  • Volkswirtschaftliches Lesebuch für Kaufleute
  • Title page
  • Contents
  • Erster Teil. — Deutsche Volkswirte, Kaufleute und Industrielle
  • Zweiter Teil. — Handel
  • Dritter Teil. — Industrie
  • Vierter Teil. — Weltwirtschaft und Handelspolitik
  • Fünfter Teil. — Verkehrswesen
  • Sechster Teil. — Volkswirtschaftliche Zustände in den Vereinigten Staaten von Amerika
  • Autorenverzeichnis
  • Index

Full text

3, Die Banknotenausgabe. 
263 
abzuleiten und, bloß ökonomisch-technisch betrachtet, nicht schon geboten. Es sind andere 
Gründe, welche eine solche Bankpolitik eventuell rötlich machen. 
Vergleichung der Banknote mit anderen Geldsurrogaten des Kredit 
verkehrs. Die Banknote ist diesen spezifisch gleichartig, mehr formell als materiell 
von ihnen verschieden. Sie hat zunächst mit allen anderen Kredit-Amlaufsmitteln 
(girierten Wechseln und Anweisungen, einlösbarem Staatspapiergeld) und Zahlungs 
einrichtungen des Bankwesens (Check- und Kontokorrentwesen, Clearinghouse) die 
Wirkung, die Münze im Verkehr zu ersetzen, aber an und für sich nur in derselben 
Weise, wie es seitens dieser geschieht, nämlich nur als Amlaufsmittel, nicht als 
Preismaß, nicht als Währung. 
Sie „verdrängt" also allerdings das bare Geld oder, was im Effekt auf dasselbe 
hinauskommt, aber doch zu unterscheiden ist, sie ermöglicht es, eine sonst notwendige 
Vermehrung des Münzumlaufs zu unterlassen (deutsche Verhältnisse von 1850—1870); 
dasselbe gilt jedoch von der Zirkulation girierter Wechsel, vom Llearingliouse-System rc. 
Nur tritt in der Regel eine dem Grade nach stärkere Einwirkung der Banknote 
hier hervor, was sich aus gewissen spezifischen Eigentümlichkeiten der Banknote erklärt. 
Letztere wird gewöhnlich von besonders akkreditierten Emittenten, größeren Banken 
ausgestellt. Derjenige, welcher init ihr Zahlung leistet, haftet nicht, wie beim Wechsel, 
mit für sie. Die Note ist als Inhaberpapier formlos zu überttagen, wie Münze, sie 
lautet auf runde, öfters bis herab auf ziemlich kleine Beträge und paßt sich so mehr 
als die meisten anderen Geldsurrogate rc. den Zahlungsbedürfnissen ähnlich wie die 
Münze bequem an. 
Banktechnische und bankpolitische Kautelen in Betteff der Banknoten. 
Solche folgen allerdings aus dem spezifischen Wesen und der Vcrkehrsfunktion der 
Note. Aus dem vorausgehenden sind nachstehende Punkte abzuleiten. 
1. Die Banknoten sollen nur gegen Münze oder, soweit sie nicht bar gedeckt 
(fälschlich kurzweg genannt: „gedeckt") sind, in sicheren kurzfristigen Darlehen, daher 
am besten nur in der Wechseldiskontierung ausgegeben werden: System der „bank 
mäßigen Deckung". 
2. Die Annahme der Noten im Verkehr in Zahlung soll nicht nur rechtlich, 
sondern auch tatsächlich eine wirklich freiwillige, wegen der Gewißheit des Parikurses 
und der leichten Einlösung unbedenkliche sein. Zu diesem Zweck sind folgende Ein 
richtungen im Bankbetrieb bez. Bestimmungen des Bankrechts notwendig: 
a) Die Noten erhalten keinen gesetzlichen Zwangskurs im Privawerkehr. 
b) Die Noten werden nicht oder nur bedingt bei öffentlichen Kassen in Zahlung 
angenommen, letzteren Falles auch von diesen Kassen bei der Bank nach Belieben zur 
Einlösung präsentiert. 
c) Die Noten sind bei zentralisiertem Bankwesen außer am Lauptsitz in der 
Regel auch an den Filialen, mindestens an Lauptfilialen und hier innerhalb einer 
kleinen Frist (wenige Tage) einzulösen, bei dezentralisiertem Bankwesen müssen sie an 
größeren Verkehrsplätzen, außer am Domizil der Bank, einlösbar sein. 
(1) Die Noten einer Bank sind an allen ihren Filialen, ferner entweder nach 
freiwilliger Vereinbarung (Schottland, Massachusetts, schweizer Konkordatsbanken) oder 
auch nach gesetzlicher Vorschrift (Nordamerika, Deutsches Bankgesctz) von allen Banken 
untereinander in Zahlung anzunehmen, nur ausnahmsweise aber die fremden Noten 
von der empfangenden Bank wieder in Zahlung auszugeben, vielmehr unter den 
Banken auszutauschen, bezw. einzulösen („Noten-Austauschsystem"). 
e) Die Einlösung hat prompt während einer genügend langen täglichen Stunden 
zahl zu geschehen. 
1) Noten unter einem nach Landesverhältnissen und mit Rücksicht auf die Währungs 
und Münzzustände zu besttmmenden Minimal-Wertbetrage sind zu verbieten.
	        

Download

Download

Here you will find download options and citation links to the record and current image.

Monograph

METS MARC XML Dublin Core RIS Mirador ALTO TEI Full text PDF EPUB DFG-Viewer Back to EconBiz
TOC

Chapter

PDF RIS

This page

PDF ALTO TEI Full text
Download

Image fragment

Link to the viewer page with highlighted frame Link to IIIF image fragment

Citation links

Citation links

Monograph

To quote this record the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Chapter

To quote this structural element, the following variants are available:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

This page

To quote this image the following variants are available:
URN:
Here you can copy a Goobi viewer own URL:

Citation recommendation

Volkswirtschaftliches Lesebuch Für Kaufleute. Verlag der Waldow’schen Buch- und Kunsthandlung (R. Wengler), 1905.
Please check the citation before using it.

Image manipulation tools

Tools not available

Share image region

Use the mouse to select the image area you want to share.
Please select which information should be copied to the clipboard by clicking on the link:
  • Link to the viewer page with highlighted frame
  • Link to IIIF image fragment

Contact

Have you found an error? Do you have any suggestions for making our service even better or any other questions about this page? Please write to us and we'll make sure we get back to you.

Which word does not fit into the series: car green bus train:

I hereby confirm the use of my personal data within the context of the enquiry made.